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Fest­nah­me nach Anruf von fal­schen Polizeibeamten

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Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Osna­brück und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden

Fest­nah­me nach Anruf von fal­schen Poli­zei­be­am­ten Leer — Bereits am Mon­tag, den 18.11.2019, erhielt ein Mann aus Leer einen Anruf von fal­schen Poli­zei­be­am­ten. Unter Vor­täu­schung eines mög­li­cher­wei­se bevor­ste­hen­den Ver­bre­chens zum Nach­teil des Ange­ru­fe­nen, wur­de die­ser ange­wie­sen, Bar­geld in fünf­stel­li­ger Höhe von sei­nem Kon­to abzu­he­ben. Der Ange­ru­fe­ne folg­te die­ser Anwei­sung zunächst, bekam jedoch nach der Abho­lung des Gel­des Zwei­fel und infor­mier­te über den Fest­netz­an­schluss im Wohn­haus die ört­li­che Poli­zei in Leer. Poli­zei­be­am­te der Poli­zei in Leer bega­ben sich dar­auf­hin zum Wohn­haus des Man­nes und konn­ten dort den wei­te­ren Ver­lauf ver­fol­gen. Dem Ange­ru­fe­nen gegen­über wur­de ange­kün­digt, dass eine angeb­li­che Poli­zei­be­am­tin das Bar­geld abho­len wür­de. Als die Klin­gel betä­tigt wur­de, konn­ten die Poli­zei­be­am­ten die ver­meint­li­che Poli­zei­be­am­tin vor­läu­fig fest­neh­men und der Dienst­stel­le in Leer zufüh­ren. Hier wur­den Fol­ge­maß­nah­men durch­ge­führt. Nach Abschluss aller Maß­nah­men konn­te die Frau die Dienst­stel­le wie­der ver­las­sen. In die­sem Zusam­men­hang weist die Poli­zei noch­mals dar­auf­hin, dass gleich­ge­la­ger­te Fäl­le in jedem Fal­le bei der nächst­ge­le­ge­nen Poli­zei­dienst­stel­le ange­zeigt wer­den soll­ten. Sofern eine Ruf­num­mer des Anru­fers abzu­le­sen ist, soll­te die­se nach Mög­lich­keit notiert und der zustän­di­gen Poli­zei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Den­noch warnt die Poli­zei und die Staats­an­walt­schaft aus­drück­lich davor, selbst gleich­ge­la­ger­te Ver­fah­rens­wei­sen durch­zu­füh­ren. Kon­tak­tie­ren Sie statt­des­sen schnellst­mög­lich die Poli­zei­dienst­stel­le in Ihrer Nähe.


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