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LK Leer: Schul­aus­fall — Falsch­mel­dun­gen im Internet

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Im Land­kreis Leer wur­den auch irre­füh­ren­de Nach­rich­ten ver­brei­tet / Letz­te Ent­schei­dung liegt bei den Eltern
Bei der Bekannt­ga­be von Schul­aus­fäl­len tau­chen immer wie­der mal Falsch­mel­dun­gen auf. Das war auch am ver­gan­ge­nen Sonn­tag und Mon­tag der Fall. Dar­auf weist der Land­kreis Leer hin. Vor allem in Whats­App-Grup­pen ver­brei­te­ten sich irre­füh­ren­de Nachrichten.
Nach­dem am Mon­tag wegen des Sturm­tiefs “Sabi­ne” der Unter­richt im Land­kreis Leer aus­ge­fal­len war, wur­de am sel­ben Tag via Inter­net ein fal­sches Bild ver­schickt, das einen Schul­aus­fall auch für den Diens­tag ankün­dig­te – am Diens­tag aber fand der Unter­richt statt.
Ob die Schu­le aus­fällt oder nicht, ent­schei­det auf­grund der Wet­ter­vor­her­sa­gen der Land­rat auf Vor­schlag des Schul­amts. Wenn der Unter­richt aus­fällt, gibt der Land­kreis Leer die­se Ent­schei­dung über fol­gen­de Wege bekannt:
auf der eige­nen Internetseite
über sei­ne Land­kreis-Leer-Accounts in den Sozia­len Netz­wer­ken auf Face­book, Twit­ter und Instagram
durch Mel­dun­gen an die Medi­en (Zei­tun­gen und Radio)
über Kat­warn (App, die man sich kos­ten­los aufs Smart­phone laden kann, www.lkleer.de/katwarn).
Wich­tig: Die letz­te Ent­schei­dung haben die Eltern. Falls der Schul­weg nach Auf­fas­sung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten zu gefähr­lich ist, haben sie das Recht, die Kin­der zu Hau­se zu las­sen oder vor­zei­tig von der Schu­le abzu­ho­len – auch wenn kein gene­rel­ler Unter­richts­aus­fall ange­ord­net wor­den ist. In sol­chen Fäl­len soll­te dem Kind eine Ent­schul­di­gung mit­ge­ge­ben wer­den. Mehr Infor­ma­tio­nen zum The­ma unter www.lkleer.de/schulausfall.

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