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Land­kreis Leer führt Maß­nah­men zum Gele­ge­schutz durch

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Auf vie­len Grün­land­flä­chen im Land­kreis Leer sind in den ver­gan­ge­nen Mona­ten zum Teil extre­me Schä­den durch Mäu­se­fraß auf­ge­tre­ten. Die­se Schä­den, die teil­wei­se zu einer voll­stän­di­gen Zer­stö­rung der Gras­nar­be geführt haben, machen Grün­land­wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men durch die Land­wir­te zwin­gend erforderlich.
Auf­grund der nas­sen Wit­te­rung der ver­gan­ge­nen Wochen konn­te ein Groß­teil die­ser Maß­nah­men bis­lang noch nicht durch­ge­führt wer­den, so dass die­se in einem gro­ßen Umfang in den nächs­ten Wochen anste­hen werden.
Für eini­ge Tei­le des Land­krei­ses bedeu­tet dies, dass hier poten­ti­el­le Kon­flik­te mit geschütz­ten Vogel­ar­ten wie zum Bei­spiel Kie­bitz, Ufer­schnep­fe oder Rot­schen­kel auf­tre­ten kön­nen, da die­se Arten, ins­be­son­de­re der Kie­bitz, zum Teil bereits ab cir­ca Mit­te März auf den Grün­land­flä­chen brüten.
Der Land­kreis Leer hat sich in den ver­gan­ge­nen Wochen inten­siv dafür ein­ge­setzt, mit den ver­schie­de­nen Akteu­ren vor Ort und in Han­no­ver eine ver­träg­li­che Lösung für die­se Situa­ti­on zu fin­den. Damit die Bewirt­schaf­ter die drin­gend erfor­der­li­chen Grün­land­wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men in dem Kon­flikt­zeit­raum den­noch durch­füh­ren kön­nen, wird der Land­kreis Leer daher ab kom­men­der Woche mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung des Nie­der­säch­si­schen Umwelt­mi­nis­te­ri­ums Gele­ge­schutz­maß­nah­men in Wie­sen­vo­gel­kern­ge­bie­ten durch ein Gut­ach­ter­bü­ro durch­füh­ren lassen.
Dies wird hier­mit allen betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mern und Nut­zungs­be­rech­tig­ten gemäß § 39 Nie­der­säch­si­sches Aus­füh­rungs­ge­setz zum Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz ange­kün­digt. Kon­kret bedeu­tet dies, dass vor­han­de­ne Gele­ge mit Stan­gen mar­kiert wer­den, damit die­se dann beim Befah­ren der Flä­chen vom Bewirt­schaf­ter erkannt und umfah­ren wer­den können.
Die­se Metho­dik ist all­ge­mein aner­kannt und wird seit Jah­ren in ver­schie­de­nen Wie­sen­vo­gel­schwer­punkt­räu­men Nie­der­sach­sens erfolg­reich durch­ge­führt. Hier­zu gehört unter ande­rem auch das nörd­li­che Rhei­der­land sowie das Fehnt­jer Tief.
Die jetzt zusätz­lich vor­ge­se­he­nen Gele­ge­schutz­maß­nah­men wer­den auf einer Flä­che von mehr als 4000 Hekt­ar schwer­punkt­mä­ßig im Rhei­der­land (außer­halb der bereits bestehen­den Gele­ge­schutz­ku­lis­se), in Tei­len Moorm­er­lands und in Teil­be­rei­chen der Leda-Jüm­me-Nie­de­rung durch­ge­führt. Dies erfolgt in enger Abstim­mung mit der Landwirtschaft.
Für den jewei­li­gen Bewirt­schaf­ter haben die geplan­ten Schutz­maß­nah­men den Vor­teil, dass trotz einer Bewirt­schaf­tung in einem kri­ti­schen Zeit­raum arten­schutz­recht­li­che Ver­bo­te mit rela­tiv gerin­gem Auf­wand ver­mie­den wer­den können.
Auf­grund begrenz­ter finan­zi­el­ler und per­so­nel­ler Res­sour­cen kann der Gele­ge­schutz nicht auf jeder Flä­che durch­ge­führt wer­den, auf der Mäu­se­fraß­schä­den vor­han­den sind und gege­be­nen­falls Wie­sen­vo­gel­ge­le­ge zu erwar­ten sind, die Schwer­punkt­räu­me wer­den jedoch abge­deckt. In den Berei­chen, in denen kein Gele­ge­schutz durch das Gut­ach­ter­bü­ro durch­ge­führt wird, haben die jewei­li­gen Bewirt­schaf­ter je nach Vor­kom­men von Wie­sen­brü­tern die Ein­hal­tung der arten­schutz­recht­li­chen Rege­lun­gen in eige­ner Ver­ant­wor­tung zu beachten.

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