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Zugang zu den Inseln für Tou­ris­ten unter­bun­den – auch Bor­kum betroffen

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Die nord­deut­schen Küs­ten­län­der wer­den ab Mon­tag, 16. März 2020, den Zugang für Tou­ris­ten zu den Inseln in der Nord- und Ost­see unter­bin­den. Dar­auf haben sich Minis­ter­prä­si­den­tin Manue­la Schwe­sig, Minis­ter­prä­si­dent Dani­el Gün­ther und Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil am Sonn­tag verständigt.
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Der Land­kreis Leer weist auf die­se neue Rege­lung hin und infor­miert, dass davon auch die Insel Bor­kum im Leera­ner Kreis­ge­biet betrof­fen ist.
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Wei­ter heißt es in der Pres­se­mit­tei­lung der Nie­der­säch­si­schen Staats­kanz­lei, dass in Meck­len­burg-Vor­pom­mern die­se Maß­nah­men auf­grund der Grö­ße der Inseln und der zahl­rei­chen direk­ten Ver­bin­dun­gen aufs Fest­land schritt­wei­se ein­ge­führt werden.
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Von den Zugangs­be­schrän­kun­gen aus­ge­nom­men wer­den ledig­lich Per­so­nen, die ihren ers­ten Wohn­sitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müs­sen bezie­hungs­wei­se von der Arbeit auf dem Fest­land zurück­keh­ren. Die Ver­sor­gung der Inseln mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs wird wei­ter­hin sichergestellt.
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Grund für die Abrie­ge­lung ist, dass die Gesund­heits­sys­te­me der Inseln nicht auf eine grö­ße­re Zahl von mit dem Coro­na­vi­rus infi­zier­ten Men­schen vor­be­rei­tet sind. Die Maß­nah­me dient damit sowohl dem Schutz der Insel­be­völ­ke­rung als auch dem Schutz der Gäs­te. Ins­be­son­de­re sind die Kapa­zi­tä­ten der Inten­siv­me­di­zin auf den Inseln nicht auf schwe­re Erkran­kungs­ver­läu­fe ausgelegt.
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Die­se Anord­nung wird durch ver­kehrs­lei­ten­de Maß­nah­men sichergestellt.
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Urlau­be­rin­nen und Urlau­ber, die bereits auf einer der Inseln Quar­tier bezo­gen haben, wer­den gebe­ten, den Heim­weg anzutreten.
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Für den Tou­ris­mus auf dem Fest­land kün­dig­ten die Lan­des­re­gie­run­gen eben­falls Rege­lun­gen an.

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