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VHS: 708 Ver­an­stal­tun­gen sor­gen für Abwechslung

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VHS Leer stellt neu­es Halb­jah­res­pro­gramm vor

Zum Semes­ter­start hat die Volks­hoch­schu­le Leer ihr neu­es Pro­gramm­heft vor­ge­stellt. Ins­ge­samt 708 Ver­an­stal­tun­gen beinhal­tet das Halb­jah­res­pro­gramm – davon sind 188 neu. Knapp ein Drit­tel davon fin­det in den elf ehren­amt­lich geführ­ten Außen­stel­len im gan­zen Land­kreis statt. „Die Prä­senz in der Flä­che mit unse­ren enga­gier­ten Außen­stel­len­lei­ten­den ist für uns ein wich­ti­ges Stand­bein“, betont der VHS-Vor­stands­vor­sit­zen­de Jörg Furch.

 

Mit dem Titel­bild ver­weist die VHS auf ihr 75-jäh­ri­ges Jubi­lä­um im Novem­ber, das mit zwei Ver­an­stal­tun­gen began­gen wird. Am 11. Novem­ber ist ein Vor­trag mit dem Jour­na­lis­ten und Autor Hajo Schu­ma­cher über „gesell­schaft­li­chen Wan­del und indi­vi­du­el­le Bil­dungs­be­dürf­nis­se“ geplant, bevor dann am 23. Novem­ber die eigent­li­che Jubi­lä­ums­ver­an­stal­tung statt­fin­det. An dem Ter­min wird Jörg Ken­ter einen Blick in die Geschich­te der Volks­hoch­schu­le Leer wer­fen. Er arbei­tet als VHS-Vor­stands­mit­glied an einer Chro­nik der Bildungseinrichtung.

 

Ins­ge­samt begin­nen im Sep­tem­ber 297 Ver­an­stal­tun­gen und im Okto­ber 113. Inter­es­sier­te soll­ten also den Anmel­de­ter­min nicht ver­pas­sen. Dies gilt vor allem bei den Sprach- und Gesund­heits­kur­sen, die über das gan­ze Semes­ter lau­fen. Das neue Pro­gramm der Volks­hoch­schu­le Leer ist im Inter­net unter www.vhs-leer.de abruf­bar. Dort kön­nen sich Inter­es­sier­te auch für die Ver­an­stal­tun­gen anmel­den. Wer das Heft noch nicht bekom­men hat, erhält es in zahl­rei­chen Aus­la­ge­stel­len im gan­zen Land­kreis. Auf Wunsch schickt die VHS das Heft per Post. Aus­künf­te rund um das neue Pro­gramm erteilt die VHS tele­fo­nisch unter 0491 92 99 20.

 

Um die Sicher­heit der Teil­neh­men­den zu gewähr­leis­ten, setzt die VHS ihren Hygie­ne­plan um. So wird bei­spiels­wei­se in den Semi­nar­räu­men auf Abstand geach­tet und in den Flu­ren gilt eine Mund-Nasenschutz-Pflicht.


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