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Öffent­li­che Aus­le­gung des Lärm­ak­ti­ons­plans: Bür­ger­be­tei­li­gung für eine lei­se­re Zukunft in Westoverledingen

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Öffent­li­che Aus­le­gung des Lärm­ak­ti­ons­plans für Westoverledingen

Die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen, durch die Haupt­ver­kehrs­adern wie die B70 und die B438 füh­ren und jähr­lich min­des­tens 3 Mil­lio­nen Kraft­fahr­zeu­ge ver­zeich­nen, steht vor der Her­aus­for­de­rung, einen Lärm­ak­ti­ons­plan auf­zu­stel­len. Die­se Ver­pflich­tung ergibt sich aus der “Richt­li­nie 2002/49/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewer­tung und Bekämp­fung von Umge­bungs­lärm” (Umge­bungs­lärm­richt­li­nie) sowie § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Ziel die­ses Lärm­ak­ti­ons­plans ist es, die aktu­el­le Lärm­si­tua­ti­on zu erfas­sen und gege­be­nen­falls Stra­te­gien und Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung auf­zu­zei­gen. Im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sind die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner dazu auf­ge­ru­fen, an der Erstel­lung bzw. Fort­schrei­bung des Plans teil­zu­neh­men und infor­miert zu werden.

Basie­rend auf dem vor­he­ri­gen Lärm­ak­ti­ons­plan von 2018 wur­de der Ent­wurf des Plans für das Jahr 2024 erstellt. Die­ser Ent­wurf ist auf der Home­page der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen bis zum 19. April 2024 ein­seh­bar (www.westoverledingen.de/bauen/laermaktionsplan) und liegt zusätz­lich wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten im Rat­haus, Zim­mer 8, öffent­lich aus.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist haben Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, schrift­lich oder münd­lich Stel­lung­nah­men zum Ent­wurf des Lärm­ak­ti­ons­plans abzu­ge­ben. Die­se Stel­lung­nah­men wer­den in die Abwä­gung ein­flie­ßen und somit einen wich­ti­gen Bei­trag zur fina­len Gestal­tung des Plans leisten.

Es ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, dass die Bevöl­ke­rung von Wes­t­ov­er­le­din­gen von die­sem Pro­zess Gebrauch macht und aktiv ihre Mei­nun­gen und Anlie­gen äußert, um einen Lärm­ak­ti­ons­plan zu ent­wi­ckeln, der den Bedürf­nis­sen und Inter­es­sen aller gerecht wird.


 

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