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Neu­bau der Leda­brü­cke ist genehmigt

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Land­kreis Leer erteilt Plan­fest­stel­lungs­be­schluss / Öffent­li­che Aus­le­gung in meh­re­ren Kommunen 

 
Beim Neu­bau der Leda­brü­cke in Leer ist eine wich­ti­ge Weg­mar­ke erreicht: Der Land­kreis Leer hat mit Beschluss vom 28. März 2024 den Plan der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr in Aurich (NLStBV) für den Ersatz­neu­bau der Leda­brü­cke fest­ge­stellt. Eine Aus­fer­ti­gung des Beschlus­ses ist der NLStBV als Vor­ha­ben­trä­ge­rin an die­sem Don­ners­tag (4. April 2024) durch den Land­kreis Leer als Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de über­reicht wor­den.  Damit hält die Stra­ßen­bau­be­hör­de die Geneh­mi­gung für den von ihr geplan­ten Brü­cken­bau in Hän­den. Land­rat Mat­thi­as Groo­te ist froh, dass der Land­kreis die­ses kom­ple­xe Ver­fah­ren abschlie­ßen kann. “Die Leda­brü­cke ist das der­zeit wich­tigs­te Stra­ßen­bau­pro­jekt im Land­kreis Leer, des­halb hat­te das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren bei uns Vor­fahrt. Es ist gut, dass wir hier nun einen ent­schei­den­den Schritt wei­ter sind.”
 
Nach­dem der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss offi­zi­ell erteilt ist, muss er aller­dings noch öffent­lich bekannt gemacht wer­den. Hier­zu wer­den die Unter­la­gen ab dem 15. April 2024 für die Dau­er von zwei Wochen, also bis ein­schließ­lich 29. April 2024, auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses Leer unter www.landkreis-Leer.de/Bekanntmachung/ veröffentlicht.
 
Im glei­chen Zeit­raum wer­den der Beschluss und die fest­ge­stell­ten Plan­un­ter­la­gen auch in den Kom­mu­nen, die von dem geplan­ten Bau­vor­ha­ben in beson­de­rer Wei­se betrof­fen sein wer­den, öffent­lich aus­ge­legt: Das sind die Stadt Leer, die Gemein­den Wes­t­ov­er­le­din­gen, Rhau­der­fehn und Ost­rhau­der­fehn sowie die Samt­ge­mein­de Jüm­me (für die Gemein­de Detern). Dort kön­nen die Unter­la­gen jeweils in den Rat­häu­sern zu den Öff­nungs­zei­ten ein­ge­se­hen werden.
 
Der Land­kreis Leer wird den Beschluss zudem im Inter­net­por­tal des Lan­des Nie­der­sach­sen unter https://uvp.niedersachsen.de (Titel: “Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für den Neu­bau der Leda­brü­cke”) veröffentlichen.
 
Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss ist die Geneh­mi­gung zum Bau einer neu­en Leda­brü­cke im Zuge der Bun­des­stra­ße 70 als Ersatz für das bestehen­de Bau­werk und schließt dabei auch ande­re Maß­nah­men mit ein: Dazu gehö­ren die erfor­der­li­chen Anpas­sun­gen der Fahr­bah­nen der B 70 sowie die Umle­gung des Brei­ner­moorer Siel­tiefs samt Neu­bau einer Brü­cke über die­ses Tief. Der Beschluss ent­hält zudem eine was­ser­recht­li­che Erlaub­nis; die­se ist erfor­der­lich, um für das geplan­te Ein­schwim­men der neu­en Leda­brü­cke das Ems-Sperr­werk schlie­ßen zu dürfen.
 
Anläss­lich des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses betont Land­rat Groo­te noch ein­mal die Bedeu­tung der Leda­brü­cke: “Sie ist im Land­kreis Leer die wich­tigs­te Ver­bin­dung zwi­schen dem nörd­li­chen und dem süd­li­chen Kreis­ge­biet und schlägt dar­über hin­aus eine Brü­cke zwi­schen Ost­fries­land und dem Ems­land. Sie ver­bin­det Men­schen und sie ermög­lich den Trans­port von Gütern, ist also von enor­mer Bedeu­tung für Berufs­pend­ler, die hei­mi­sche Wirt­schaft, Schü­le­rin­nen und Schü­ler, den Bus­ver­kehr, für den Ret­tungs­dienst, die Feu­er­wehr, die Poli­zei, nicht zuletzt für unse­re Müll­ab­fuhr. Kurz gesagt: Wir im Land­kreis Leer brau­chen die­se Brücke.
 

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