Blaulicht

Dreis­ter Dieb­stahl auf Fried­hof Steen­fel­de : Rent­ne­rin (89) bestohlen!

Veröffentlicht

am

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 19.07.2024

 
 

Taschendiebstahl++Fahren ohne Fahrerlaubnis++Trunkenheit im Straßenverkehr

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Taschendiebstahl

Bereits am 12.07.2024 wur­de eine 89-jäh­ri­ge Dame auf dem Fried­hofs­ge­län­de der Kir­che in Steen­fel­de Opfer eines Hand­ta­schen­dieb­stahls. Sie hat­te die Hand­ta­sche in einer Fahr­rad­ta­sche an ihrem, in der Nähe des Gra­bes abge­stell­ten, Fahr­ra­des gelas­sen. Wäh­rend die Dame mit der Grab­pfle­ge beschäf­tigt war stahl ein bis­lang unbe­kann­ter Täter die Hand­ta­sche und flüch­te­te mit einem dunk­len Mer­ce­des Benz, älte­rer Bau­art, in unbe­kann­te Rich­tung. Der Täter konn­te durch die Dame wie folgt beschrie­ben werden:

   -              Männlich
   -              25 - 30 Jahre alt
   -              Dunkelblonde/braune Haare, kurz geschnitten
   -              Ca. 1,70 m groß
   -              Schlanke Statur
   -              Bekleidet mit einer Stoffhose und weißem T-Shirt

Die Hand­ta­sche wur­de am Nach­mit­tag durch eine Fin­de­rin an die Dame wie­der über­ge­ben, aller­dings fehl­te die Bank­kar­te. Beim Ver­an­las­sen der Kar­ten­sper­rung fiel der 89-jäh­ri­gen auf, dass bereits eine Abbu­chung in Höhe eines mitt­le­ren drei­stel­li­gen Betra­ges getä­tigt wor­den war. Nun wer­den Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, gebe­ten, sich mit der zustän­di­gen Poli­zei in Ver­bin­dung zu setzen.

Leer — Fah­ren ohne Fahrerlaubnis

Am 18.07.2024 stell­ten Ein­satz­kräf­te der Poli­zei im Rah­men einer Kon­trol­le fest, dass eine 23-jäh­ri­ge Frau aus Aurich im Bereich der Gas­werk­stra­ße mit einem Pkw unter­wegs war, wel­che kei­ne amt­li­che Zulas­sung auf­wies. Zudem ist die jun­ge Frau nicht im Besitz einer erfor­der­li­chen Fahr­erlaub­nis. Die 23-jäh­ri­ge durf­te nicht wei­ter­fah­ren und muss sich nun in einem Straf­ver­fah­ren verantworten.

Ost­rhau­der­fehn — Trun­ken­heit im Straßenverkehr

Am 19.07.2024 bemerk­ten Ein­satz­kräf­te der Poli­zei Leer gegen 02:40 Uhr den Fah­rer eines Klein­kraft­ra­des, wel­che die Haupt­stra­ße in Fahrt­rich­tung Ost­rhau­der­fehn befuhr. Im Rah­men einer fol­gen­den Ver­kehrs­kon­trol­le bemerk­ten die Ein­satz­kräf­te zuerst, dass der 44-jäh­ri­ge Mann aus Rhau­der­fehn nur eine Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung vor­le­gen konn­te, wel­che zum Füh­ren des mit­ge­führ­ten Klein­kraft­ra­des nicht aus­reicht. Zudem war bei dem Rhau­der­feh­ner deut­li­che Atem­al­ko­hol­ge­ruch zu bemer­ken. Bei einem frei­wil­lig durch­ge­führ­ten Atem­al­ko­hol­test wur­de ein Ergeb­nis von 1,66 Pro­mil­le fest­ge­stellt. Gegen den Mann wur­de eine Blut­pro­be ange­ord­net und die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt. Er muss sich nun in einem Straf­ver­fah­ren verantworten.


Anzeige 
Anzeige 
Die mobile Version verlassen