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Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner im Land­kreis Leer: Jetzt online mel­den und Kar­te nutzen

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Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner: Online-Mel­dung jetzt wie­der mög­lich
Inter­ak­ti­ve Kar­te zeigt bestä­tig­te Nes­ter – auch Falsch­mel­dun­gen wer­den kennt­lich gemacht

Mit den wär­me­ren Tem­pe­ra­tu­ren zeigt sich auch ein unlieb­sa­mer Gast wie­der im Land­kreis Leer: der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner. Sei­ne Rau­pen und Nes­ter kön­nen gesund­heit­li­che Risi­ken für den Men­schen mit sich bringen.

Um auf Sich­tun­gen schnell reagie­ren zu kön­nen, weist der Land­kreis Leer auf das aktua­li­sier­te Online-Mel­de­por­tal hin. Eine Mel­de­pflicht besteht zwar nicht – den­noch ist jede Mit­tei­lung hilf­reich, egal ob sich der betrof­fe­ne Baum auf öffent­li­chem oder pri­va­tem Gelän­de befin­det. Die Mel­dung kann ein­fach über das For­mu­lar auf www.landkreis-leer.de/Eichenprozessionsspinner erfolgen.

Was ist neu?
Die inter­ak­ti­ve Kar­te zeigt nun nicht nur bestä­tig­te Nes­ter, son­dern auch Ent­war­nun­gen bei Falsch­mel­dun­gen – denn vie­le Men­schen ver­wech­seln den Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner mit der harm­lo­sen Gespinst­mot­te. Auch die­se hin­ter­lässt wei­ße Net­ze, ist jedoch unge­fähr­lich für Mensch und Tier.

So funk­tio­niert die Mel­dung
Im Online-For­mu­lar kön­nen der genaue Fund­ort und die Anzahl befal­le­ner Bäu­me ein­ge­tra­gen wer­den. Hilf­reich ist es, ein Foto mit hoch­zu­la­den. Die zustän­di­gen Ord­nungs­äm­ter prü­fen anschlie­ßend den Ver­dacht. Bestä­tig­te Fun­de erschei­nen auf der Karte.

Wie wird ein Befall besei­tigt?
Die Ent­fer­nung der Nes­ter darf nur von geschul­ten Fach­fir­men oder eigens qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern durch­ge­führt wer­den – aus­ge­stat­tet mit spe­zi­el­ler Schutz­klei­dung und Tech­nik. Zum Ein­satz kom­men dabei Absaug­ge­rä­te, Heiß­was­ser oder Kle­be­me­tho­den. Auf che­mi­sche Mit­tel wird bewusst ver­zich­tet, um ande­re Insek­ten­ar­ten und Nütz­lin­ge nicht zu gefährden.

Für Bäu­me an öffent­li­chen Stra­ßen oder auf öffent­li­chem Gelän­de sind die Städ­te und Gemein­den zustän­dig. Bei Bäu­men auf Pri­vat­grund sind die Eigen­tü­mer selbst ver­ant­wort­lich – soll­ten aber unbe­dingt fach­li­chen Rat ein­ho­len und Pro­fis beauftragen.

Natür­li­che Hil­fe durch Mei­sen
Auch der Vogel­schutz leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag zur Ein­däm­mung: Beson­ders Mei­sen füt­tern ihren Nach­wuchs mit gro­ßen Men­gen der Rau­pen. Wer Nist­käs­ten auf­stellt, unter­stützt damit die natür­li­chen Gegen­spie­ler des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners – und hilft auf ganz umwelt­freund­li­che Wei­se mit.


 

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