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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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3. Sto­rytel­ling für Mar­ken­bin­dung: Wir nut­zen die Kraft des Sto­rytel­lings, um emo­tio­na­le Ver­bin­dun­gen zu schaf­fen und Ihre Mar­ke nach­hal­tig in der Erin­ne­rung Ihrer Ziel­grup­pe zu verankern.

4. Aktua­li­tät und Rele­vanz: Unser redak­tio­nel­les Team bleibt stets über Bran­chen­trends infor­miert, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Con­tent aktu­ell und rele­vant bleibt.

5. Viel­falt der For­ma­te: Ob Tex­te, Gra­fi­ken, Vide­os oder inter­ak­ti­ve Inhal­te – unse­re Wer­be­agen­tur bie­tet eine brei­te Palet­te an For­ma­ten, um Ihre Bot­schaft viel­sei­tig und anspre­chend zu präsentieren.

Unse­re Philosophie:

Die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen setzt auf eine kun­den­ori­en­tier­te Her­an­ge­hens­wei­se. Wir erken­nen die Ein­zig­ar­tig­keit jedes Unter­neh­mens und ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die nicht nur optisch anspre­chend sind, son­dern auch Ihre Geschäfts­zie­le unter­stüt­zen. Unser krea­ti­ves Team kom­bi­niert inno­va­ti­ve Ideen mit tech­ni­schem Know-how, um Ihnen zu hel­fen, sich von der Kon­kur­renz abzuheben.

Fazit:

Wenn Sie auf der Suche nach einer Wer­be­agen­tur in Leer (Wes­t­ov­er­le­din­gen) sind, die Ihr Unter­neh­men mit moder­nem Mar­ke­ting in Sze­ne setzt, dann ist die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen Ihr zuver­läs­si­ger Part­ner. Mit unse­rem umfas­sen­den Leis­tungs­spek­trum und einem enga­gier­ten Team sind wir dar­auf spe­zia­li­siert, Ihre Mar­ke erfolg­reich zu posi­tio­nie­ren und eine star­ke Prä­senz zu schaf­fen. Las­sen Sie uns gemein­sam die Welt auf Ihr Unter­neh­men auf­merk­sam machen!


Wer­be­agen­tur Westoverledingen

Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen: Ihr Schlüs­sel zu krea­ti­vem Mar­ke­ting und digi­ta­ler Exzellenz

Ent­fal­ten Sie das vol­le Poten­zi­al Ihres Unter­neh­mens mit maß­ge­schnei­der­ten Mar­ke­ting­lö­sun­gen von der Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen. Von anspre­chen­dem Web­de­sign über effek­ti­ve SEO bis hin zu krea­ti­ven Print- und Logo-Designs – wir bie­ten Ihnen alles, um Ihre Mar­ken­prä­senz zu stär­ken und Ihren digi­ta­len Erfolg zu maximieren.

Han­deln Sie jetzt! Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te per E‑Mail unter info@leserecho.de, um mehr über unse­re Dienst­leis­tun­gen zu erfah­ren und Ihr Pro­jekt zu bespre­chen. Las­sen Sie uns gemein­sam Ihre Visi­on in die Tat umset­zen und Ihre Mar­ke zum Strah­len bringen!

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Fin­de dei­nen Kalk­hoff-Händ­ler im Ems­land — Trekking-E-Bike

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KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE: Trek­king-E-Bike-Test­sie­ger beein­druckt durch hohe Zula­dung und Robustheit

Im aktu­el­len E‑Bike-Test der Stif­tung Waren­test wur­den elf Trek­king-E-Bikes mit Prei­sen von 2400 bis 3800 Euro auf Herz und Nie­ren geprüft. Im Mit­tel­punkt stand die Fra­ge, wel­che Model­le beson­ders robust, sicher und kom­for­ta­bel auf lan­gen Stre­cken sind. Das KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE steht mit dem Qua­li­täts­ur­teil „GUT“ (1,8) auf dem Sie­ger­trepp­chen. Beson­ders her­vor­ge­ho­ben hat die Stif­tung Waren­test die ange­neh­me Sitz­po­si­ti­on, den kraft­vol­len Motor und die hoch­wer­ti­ge Ver­ar­bei­tung. Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht von 170 Kilo setzt „einen Rekord“ in die­sem Test (Test 05/2024).

 

KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE begeis­tert das Ems­land als Testsieger

Maxi­ma­le Belast­bar­keit für gren­zen­lo­se Mobilität

„Seit 1919 bau­en wir bei Kalk­hoff mit gro­ßer Lei­den­schaft Räder mit hoher Zula­dungs­mög­lich­keit. So ermög­li­chen wir Fah­rern ein Maxi­mum an Fle­xi­bi­li­tät – egal ob Kin­der­an­hän­ger, Pack­ta­schen oder Wochen­ein­kauf“, erklärt Sil­via Mar­tin, PR-Mana­ge­rin bei Kalk­hoff. „Wir legen gro­ßen Wert auf Sicher­heit, Zuver­läs­sig­keit und Qua­li­tät, um ein gren­zen­lo­ses und freu­di­ges Fahr­erleb­nis zu gewährleisten.“

 

Bike-Lea­sing Emsland

Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Kalk­hoff Plus Bikes von 170 kg wird durch genaue Berech­nun­gen und diver­se Belas­tungs­tests ermit­telt. Durch die sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl und Prü­fung der Kom­po­nen­ten wird sicher­ge­stellt, dass die Räder sicher zu fah­ren sind.

 

Kalk­hoff Fahr­rä­der Ems­land — Fach­händ­ler Papen­burg kaufen

 

Kalk­hoff Bike direkt vom Werk nach Papenburg

Das Beson­de­re: Alle Kom­po­nen­ten funk­tio­nie­ren zuver­läs­sig bei jeder Zula­dung. Bei­spiels­wei­se federt die ver­bau­te Gabel sowohl bei klei­nem als auch bei gro­ßem Gepäck stets gleich­blei­bend kom­for­ta­bel ab. „Wir ver­ste­hen, dass es für vie­le Men­schen wich­tig ist, ihre Ein­käu­fe oder sons­ti­ge Gepäck­stü­cke auf dem Fahr­rad zu trans­por­tie­ren. Unse­re E‑Bikes sind hier­für opti­mal geeig­net und bie­ten eine her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit, fle­xi­bel, umwelt­be­wusst und gesund­heits­för­dernd unter­wegs zu sein, unab­hän­gig vom Alter oder kör­per­li­chen Eigen­schaf­ten unse­rer Kun­den“, sagt Chris­ti­an Bol­ke, Inge­nieur und Lei­ter der Pro­dukt­ent­wick­lung bei Kalkhoff.

Mit einer sol­chen Kom­bi­na­ti­on aus hoher Qua­li­tät, durch­dach­tem Design und maxi­ma­ler Fle­xi­bi­li­tät setzt das Kalk­hoff ENDEAVOUR 7.B ADVANCE neue Maß­stä­be im Bereich der Trek­king-E-Bikes. Es ist die idea­le Wahl für all jene, die ein zuver­läs­si­ges, robus­tes und kom­for­ta­bles E‑Bike suchen, das auch bei hoher Zula­dung kei­ne Kom­pro­mis­se eingeht.

KALKHOFF Fach­händ­ler in Ihrer Nähe

Fach­händ­ler Kalk­hoff — Ems­land, Rhei­der­land, Rhau­der­fehn, Westoverledingen

 

 

Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+

Das Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+ ist ein ech­ter Alles­kön­ner unter den E‑Bikes, der mit sei­ner robus­ten Bau­wei­se und leis­tungs­star­ken Kom­po­nen­ten über­zeugt. Aus­ge­stat­tet mit dem Bosch Per­for­mance CX Smart Sys­tem Antrieb, der beein­dru­cken­de 85 Nm Dreh­mo­ment lie­fert, und einem inte­grier­ten Bosch Power­Tu­be Akku mit 625 Wh, bie­tet das ENTICE 5 EXCITE+ eine her­aus­ra­gen­de Reich­wei­te von bis zu 115 km*.

Leis­tungs­stark und Vielseitig

Die­ses Modell glänzt beson­ders durch sei­ne Viel­sei­tig­keit und das hohe zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht von bis zu 170 kg. Ob auf der Stra­ße oder im Gelän­de, das ENTICE 5 EXCITE+ bewäl­tigt alle Her­aus­for­de­run­gen mit Leich­tig­keit. Die gefe­der­te Feder­ga­bel und Sat­tel­stüt­ze sor­gen für maxi­ma­len Kom­fort und ermög­li­chen ein ange­neh­mes Fahr­ge­fühl, selbst auf unebe­nen Untergründen.

Ver­schie­de­ne Rah­men­for­men für jeden Fahrstil

Die Kalk­hoff Endea­vour Trek­king E‑Bikes sind in ver­schie­de­nen Rah­men­for­men erhält­lich, dar­un­ter Dia­mant, Tra­pez, Wave und Com­fort. Die­se bie­ten jeweils spe­zi­fi­sche Vor­tei­le in Bezug auf Sta­bi­li­tät, Gewicht und Kom­fort, um den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen gerecht zu werden:

  • Dia­mant (DI): Klas­si­sche Her­ren­rah­men für opti­ma­le Sta­bi­li­tät und sport­li­ches Design.
  • Tra­pez (TR): Sport­li­che Vari­an­te mit hoher Rah­men­sta­bi­li­tät und dyna­mi­scher Note.
  • Wave (WA): Tie­fein­stei­ger-Rah­men für maxi­ma­len Kom­fort und siche­re Fahreigenschaften.
  • Com­fort: Wei­ter­ent­wi­ckel­ter Wave-Rah­men ohne Ober­rohr für eine beson­ders auf­rech­te und beque­me Sitz­po­si­ti­on auf lan­gen Trekking-Touren.

 

Per­fekt für lan­ge Tou­ren und all­täg­li­che Fahrten

Die Bosch-Mit­tel­mo­to­ren und ‑Akkus der Kalk­hoff Endea­vour E‑Bikes bie­ten eine aus­ge­zeich­ne­te Reich­wei­te von 80 bis 150 Kilo­me­tern, je nach Motor­va­ri­an­te. Mit unse­rem Reich­wei­ten­rech­ner kannst du dei­ne indi­vi­du­el­le Reich­wei­te ein­fach berech­nen und pla­nen, egal ob für lan­ge Tou­ren oder den täg­li­chen Einsatz.

Das Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+ ist die idea­le Wahl für Fahr­rad­lieb­ha­ber, die auf der Suche nach einem zuver­läs­si­gen und viel­sei­ti­gen E‑Bike sind, das sowohl im All­tag als auch auf Aben­teu­er­tou­ren über­zeugt. Erlebt unein­ge­schränk­te Mobi­li­tät mit dem Endea­vour 5+ Trek­king-E-Bike: Aus­ge­stat­tet mit dem inno­va­ti­ven Bosch Smart Sys­tem und einem kraft­vol­len 625 Wh Akku, garan­tiert es bis zu 115 km Reich­wei­te. Die Plus-Serie hebt Fle­xi­bi­li­tät auf ein neu­es Level – mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 170 kg und dem robus­ten MIK HD-Trä­ger. Ob Kin­der­sitz oder schwe­re Las­ten, die­ses E‑Bike macht alles mit. Für zusätz­li­che Sicher­heit sorgt das optio­na­le Bosch ABS Paket der Advan­ce Aus­stat­tung. Eure Rei­se kann beginnen!


 

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