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Sichere und faire Abschlussprüfungen in der Corona-Pandemie
Mit zwei weiteren Baustein aus der „10-Punkte-Agenda” sind die Schulen am heutigen Donnerstag über die Abläufe der Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I und die geltenden strengen Hygienemaßnahmen informiert worden.
Minister Tonne: „Wir wahren Zukunftschancen junger Menschen”
Die „Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021” setzen einen sicheren Rahmen zur Abnahme der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen. Hier sind Vorgaben zum Mindestabstand und zu Maskenpflicht, für Handhygiene und zum Führen von Anwesenheitslisten aufgeführt, ebenso wird festgehalten, dass z. B. Prüfungsaufgaben auf den Plätzen ausgelegt werden müssen, bevor die Prüflinge den Raum betreten. Beim Verteilen der Bögen hat das Prüfungspersonal Handschuhe zu tragen.
Die „Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” informieren unter anderem über die neuen Haupt- und Nachschreibtermine in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Den Schulen sowie den Prüflingen wird mit dem Verschieben der Haupttermine auf die Termine des ursprünglich ersten Nachschreibtermins zusätzliche Vorbereitungszeit gegeben. Darüber hinaus werden die zentralen schriftlichen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch dezentrale schriftliche Abschlussarbeiten ersetzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die mündlichen Prüfungen freiwillig und nicht verpflichtend abzulegen sind. Damit können Schülerinnen und Schüler ihre Note im Rahmen einer Prüfung verbessern, die Bewertung der Leistung in der freiwilligen mündlichen Prüfung bleibt aber unberücksichtigt, wenn aufgrund dieser Bewertung die Jahresnote schlechter als „ausreichend” lautet. Diese Regelung galt bereits im letzten Jahr und hat sich außerordentlich bewährt.
Um die Lehrkräfte bei der Erstellung dezentraler Abschlussarbeiten zu unterstützen, werden den Schulen — voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche 2021 — die zentralen Abschlussarbeiten des Hauptschreibtermins und des ersten Nachschreibtermins als ein Aufgabenpool sowie das Material für Lehrkräfte über ein Download-Portal im Word-Format zur Verfügung gestellt. Über den Download, der in einem größeren Zeitfenster als bislang möglich sein wird, werden die Schulen rechtzeitig informiert.
Beide genannten Erlasse sind heute über die Logistikstelle des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Haupt‑, Real- und Oberschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Freien Waldorfschulen und Landesbildungszentren geschickt worden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne dazu: „Mit sicheren und fairen Prüfungen wahren wir Zukunftschancen für junge Menschen. Es werden Abschlüsse vergeben, die keinen Corona-Makel haben. So verhindern wir, dass sich die Jugendlichen aus dem Abschlussjahrgang 2020/2021 rechtfertigen müssen und gegebenenfalls schlechtere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Die Prüfungen selbst sind sicher aufgrund der hohen Sicherheitsstandards auf RKI-Basis und fair, weil wir umfangreiche inhaltliche und zeitliche Anpassungen vorgenommen haben. Alles spricht für und wenig bis nichts gegen Prüfungen.”
Die beiden Erlasse „ Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021” und „ Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” sind auch im Internet auf der MK-Seite im FAQ-Bereich eingestellt. Der entsprechende Erlass zur Durchführung der Abiturprüfungen ist in der Endfertigung und wird ebenfalls sehr zeitnah die Schulen erreichen.
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Stagnation im Tierschutz: Deutsche Tierversuchsregelungen bleiben unverändert
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Internationaler Tag des Versuchstiers: Deutscher Tierschutzbund kritisiert unveränderte Tierversuchsregelungen
Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstiers übt der Deutsche Tierschutzbund scharfe Kritik an der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Insbesondere bemängelt der Verband, dass die Regelungen zu Tierversuchen unangetastet bleiben sollen.
“Im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes bleibt im Abschnitt zu Tierversuchen alles beim Alten – ein Makel, den wir scharf kritisieren, da einige Vorschriften noch immer nicht den Vorgaben der EU entsprechen”, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. “Die Millionen Tiere, die jedes Jahr für Versuche leiden und sterben müssen, lässt die Politik im Stich.”
Die bisherigen Regelungen im Tierschutzgesetz verhindern, dass Behörden eigenständig und unabhängig von den Angaben des antragstellenden Wissenschaftlers prüfen können, ob ein geplanter Tierversuch wirklich unerlässlich sowie ethisch vertretbar ist. Beantwortet der Antragsteller diese Punkte beim Versuchsvorhaben als gegeben, muss dieses genehmigt werden, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund – und fordert eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden. Auch schwerbelastende Tierversuche sowie Versuche an nichtmenschlichen Primaten müssten aus Sicht der Tierschützer verboten werden. Entscheidend sei zudem, dass begleitend die im Koalitionsvertrag angekündigte Reduktionsstrategie zu einer Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen ausgebaut wird.
Panikmache wegen Änderungen im Straftatbestand
Obwohl an den speziellen Tierversuchs-Regelungen bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes keine Änderungen vorgesehen sind, sehen manche Wissenschaftler durch eine geplante Verschärfung des Tierschutz-Strafrechts die biomedizinische Forschung bedroht. Im Gesetzentwurf soll laut Paragraph 17 wiederholte Tierquälerei ohne vernünftigen Grund, welche aus Gewinnsucht erfolgt oder eine große Zahl von Wirbeltieren betrifft, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Tierversuchslobby befürchtet, dass dies auch auf die Tötung sogenannter Überschusstiere zutrifft, welche für Tierversuche gezüchtet, aber getötet werden, weil sie etwa das „falsche“ Geschlecht haben oder die gewünschte genetische Veränderung nicht tragen.
“Viel Lärm um nichts”, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für tierversuchsfreie Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund. “Es ist nicht abschließend definiert, ob ein ‘vernünftiger Grund’ zur Tötung von Überschusstieren vorliegt, daher ist und bleibt es rechtlich eine Grauzone. Auch die Verschärfung des Strafrechts wird dies nicht ändern. Statt also Horrorszenarien über eine Abwanderung der Forschung zu malen, sollten Forscher vermeiden, dass es zu einer hohen Zahl an Überschusstieren kommt – und stärker auf tierversuchsfreie Forschung setzen.”
Dass die offensichtliche Panikmache auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit einer kleinen Anfrage befeuert wird, beobachtet der Deutsche Tierschutzbund mit Sorge. “Wir beobachten gerade, dass Tiernutzer versuchen, selbst minimale Verbesserungen bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes abzuwenden. Angesichts des Staatsziels Tierschutz ist dies mehr als beschämend”, kommentiert Präsident Schröder.
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Die unsichtbaren Helden der Ems: Die Rolle der Lotsen in der Schifffahrt
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Carnival Jubilee — Emsüberführung am 30.10.2023
Die Rolle der Lotsen auf der Ems
Bevor ein Lotse seine Bestallung für das jeweilige Revier erhält, hat er einen sehr langen, praxisorientierten Weg hinter sich gebracht. Nachdem die Kriterien für die Zulassung als Seelotsenanwärter erbracht wurden (Kapitänspatent A.G. früher A6, heute nach STCW ’ Management Level ’ mit einer Mindestfahrzeit von 4 Jahren), wird der schon gestandene Nautiker bzw. Kapitän auf seinem Revier von den bestallten Lotsen, unter Aufsicht des Ältermannes, in acht Monaten auf die Prüfung vorbereitet. Die Eignung und Fähigkeiten eines Bewerbers werden in Theorie und Praxis von der aufsichtführenden Behörde (WSA und WSD) einer eingehenden Kontrolle unterzogen.
Der Lotse ist freiberuflich tätig und als Selbständiger in der Lotsenbrüderschaft Emden organisiert, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch das Bundesverkehrsministerium unterliegt. Er führt die Lotsungen in eigener Verantwortung durch und berät den Kapitän nach nautischen, seemännischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Für die Führung des Schiffes bleibt jedoch immer der Kapitän verantwortlich. Der Lotse als Spezialist auf seinem Revier, mit jahrelanger Erfahrung auf verschiedenen Schiffen und in seiner exponierten Funktion als unabhängiger, nur der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und insbesondere allen Aspekten des Umweltschutzes unterliegender Berater, kann als Teamleader auf der Brücke einen vertretbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit garantieren.
Auf der Ems sind momentan 38 Lotsen, aufgeteilt in See- und Hafenlotsen, tätig. Der Seelotse beginnt seine Tätigkeit in der Nordsee, 14 Seemeilen (ca. 26 km) westnordwestlich der ostfriesischen Ferieninsel Borkum, bei der Lotsenversetzposition Westerems, kurz vor den ersten Untiefen. Große Tanker mit gefährlicher Ladung werden schon 20 Seemeilen / ca. 37 km weiter nördlich in der Nordsee besetzt. Dies geschieht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, bei Sturm, Eis und Nebel. Sollte eine Versetzung in der Nordsee für die beteiligten Seeleute und Lotsen zu gefährlich werden, so wird das Schiff in der Nähe von Borkum mit einem Lotsen bedient. Auf dem Weg dorthin erhält das Fahrzeug durch einen Lotsen Radarberatung über UKW-Sprechfunk und wird sicher an das Versetzboot heran geführt. Die Ankerplätze an der Ems sind für die Schifffahrt auf der westlichen Nordsee der letzte geschützte Zufluchtsort vor den häufigen Stürmen aus NW-lichen Richtungen. Ziel ist es immer, den Lotsen so rechtzeitig wie möglich, außerhalb der sich ständig verlagernden Untiefen an Bord zubringen. Die gefährlichen Strömungen und der plötzlich auftretende, steile, sehr hohe Seegang bei Borkumriff und den angrenzenden Untiefen sind nicht zu unterschätzende Gefahren. Rechtzeitig an Bord versetzt, ist der Lotse in der Lage, eine erste Passageplanung mit dem Kapitän durchzuführen, Schiff und Schiffsleitung zu beurteilen und diese Fakten der Verkehrszentrale ’ EMSTRAFFIC ’ über UKW Sprechfunk mitzuteilen. Er kommt somit als erste Instanz an Bord und begutachtet die Seetauglichkeit für eine sichere Passage im Auftrag des Gesetzgebers. Der Schutz des Wattengebietes, der Strände und der Wasserstraße Ems unter Aspekten des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit und letztendlich auch der wirtschaftlichen Interessen von Häfen, Reedereien, Ladungsempfänger und Versender, sind die Rahmenbedingungen der Lotsentätigkeit. Alle Schiffstypen und alle Altersstrukturen befahren das Seelotsrevier Ems. Jedes Schiff hat unterschiedliche Technik und Besatzungen an Bord. Die Bandbreite ist riesig. Vom riesigen, modernen Passagierschiff bis zum schwimmenden Museum, Segelschiffe, Schleppverbände und manchmal auch U‑Boote gehören dazu, ebenso Tanker und Containerschiffe. Dazu Besatzungen aus aller Herren Länder. Als Besonderheit sei erwähnt, daß auf der Ems ebenfalls niederländische Lotsen auf Schiffen arbeiten, welche die angrenzenden NL-Häfen Eemshaven und Delfzijl anlaufen. Der Lotse — Sicherheitsberater an Bord
Die “Revierfahrt”- das Manövrieren auf den Seeschifffahrtsstraßen und in den Häfen — stellt besondere Anforderungen an die nautische Schiffsführung. Handelsschiffe mit immer größeren Abmessungen sind bei oftmals dichtem Verkehrsaufkommen in engen Fahrwassern sicher zu navigieren. Das deutsche Seelotswesen hat eine lange Tradition. Die heutige Struktur ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung, die ihren Abschluss im Seelotsgesetz von 1954 fand. Dort heißt es: „Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.“ Der Rat der Seelotsen ist besonders in engen und schwierigen Fahrwassern gefragt auf Meeren, Flüssen und Kanälen. Sie geleiten das Schiff durch Untiefen und Gefahren. Sie helfen dem Kapitän, auch bei schlechtem Wetter, Nebel, Sturm und Eisgang sicher das Ziel zu erreichen.
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