Wirtschaft

IHK Nord for­dert Auf­he­bung des Beherbergungsverbots

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Die IHK Nord for­dert die sofor­ti­ge Aus­set­zung des Beher­ber­gungs­ver­bots für Inlands­rei­sen­de aus Coro­na-Risi­ko­ge­bie­ten. „In Nie­der­sach­sen, Baden-Würt­tem­berg und Sach­sen wur­de das Beher­ber­gungs­ver­bot bereits von den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten gekippt, in ande­ren Bun­des­län­dern steht die Ent­schei­dung noch aus. Das zeigt ein­mal mehr, dass ein Beher­ber­gungs­ver­bot kein ver­hält­nis­mä­ßi­ges Mit­tel ist, um die Pan­de­mie ein­zu­däm­men“, so Jani­na Marah­rens-Hasha­gen, Vor­sit­zen­de der IHK Nord.
 
Gesund­heits­exper­ten sehen eine viel grö­ße­re Gefahr für die Aus­brei­tung des Virus in Zusam­men­künf­ten im pri­va­ten Umfeld, bei denen sich vie­le Men­schen auf engem Raum auf­hal­ten. Die Anste­ckungs­ge­fahr durch Rei­sen­de ist nach Mei­nung vie­ler Exper­ten viel gerin­ger. Denn auch im Urlaub sind die gän­gi­gen Abstands- und Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten und die Betrie­be in der Tou­ris­mus­wirt­schaft haben in den ver­gan­ge­nen Mona­ten siche­re Hygie­ne­kon­zep­te ausgearbeitet.
 
 
Die IHK Nord hält das Beher­ber­gungs­ver­bot daher für ein unge­eig­ne­tes Instru­ment, das dem Gast­ge­wer­be und der Wirt­schaft wei­ter scha­det. Die Tou­ris­mus- und Frei­zeit­wirt­schaft hat für den Nor­den Deutsch­lands eine beson­de­re Bedeu­tung und steht für mehr als 850.000 stand­ort­ge­bun­de­ne Arbeits­plät­ze. Bereits jetzt ist die Bran­che durch die staat­li­chen Infek­ti­ons­schutz-Vor­ga­ben an der Belas­tungs­gren­ze. Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen könn­ten fata­le Fol­gen für Betrie­be und Beschäf­tig­te haben.
 
„Für die Betrie­be ist es ein unglaub­li­cher Auf­wand und teils unmög­lich nach­zu­voll­zie­hen, wel­che Gäs­te aus einem inner­deut­schen Risi­ko­ge­biet kom­men. Dabei gel­ten in allen Bun­des­län­dern unter­schied­li­che Rege­lun­gen“, so Marah­rens-Hasha­gen. Unein­heit­li­che Rege­lun­gen führ­ten zu wei­te­rer Ver­wir­rung bei den Gäs­ten, Wett­be­werbs­ver­zer­rung zwi­schen den Regio­nen und einer schwin­den­den Akzep­tanz für die Rege­lun­gen allgemein.

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