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Wei­te­re Zusatz­bus­se bei Schülerbeförderung

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Land­kreis Leer schließt Ver­trag mit Weser-Ems-Bus / Ent­las­tung auf drei Linien


Der Land­kreis Leer möch­te den Schü­ler­trans­port wei­ter ent­zer­ren und wird des­halb nach den Herbst­fe­ri­en wei­te­re Zusatz­bus­se ein­set­zen. Dafür wur­de mit der Weser-Ems-Bus GmbH ein ent­spre­chen­der Ver­trag geschlos­sen, der zunächst bis zum Jah­res­en­de läuft.
Die WEB will mit den Ver­stär­ker­bus­sen auf drei Lini­en für eine Ent­las­tung sor­gen, und zwar jeweils mor­gens zur ers­ten Schul­stun­de:
620 von Wee­ner nach Leer635 von Wymeer bis Leer; der Bus fährt ab und bis Stapelmoor623 von August­fehn nach Leer; der Bus fährt ab und bis Fils­um Schule.


Bei die­sen Lini­en gab es häu­fig Beschwer­den über zu vol­le Bus­se, unter ande­rem von Eltern, deren Kin­der mit dem Bus zum Ubbo-Emmi­us-Gym­na­si­um in Leer gebracht wer­den. Beob­ach­tun­gen, aber auch Zäh­lun­gen von Mit­ar­bei­tern des Ver­kehrs­un­ter­neh­mens haben bestä­tigt, dass der Ein­satz zusätz­li­cher Bus­se auf die­sen drei Lini­en gerecht­fer­tigt ist.
Nach den Herbst­fe­ri­en möch­te die WEB außer­dem auf der Linie 621 von Emden nach Leer in Abspra­che mit der Fir­ma Uffen, die die Linie 670 von Emden nach Leer bedient, eine Auf­tei­lung vor­neh­men,  damit auf dem Weg nach Leer die Fahr­gäs­te auf zwei Fahr­zeu­ge ver­teilt wer­den kön­nen und kein Ver­stär­ker­bus benö­tigt wird. Die Fahr­plan­än­de­rung wur­de kurz­fris­tig bei der Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft beantragt.

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Mit­te Sep­tem­ber hat­te der Land­kreis schon einen Öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­auf­trag zum Ein­satz wei­te­rer Bus­se an die Ver­kehrs­be­trie­be des Land­krei­ses Leer (VLL) in Rhau­der­moor erteilt. VLL setzt auf drei Lini­en nun zusätz­lich zwei Rei­se­bus­se ein, die als rei­ne Schul­bus­se unter­wegs sind.  Auch die­ser Auf­trag ist zunächst bis zum Jah­res­en­de befris­tet. Zudem setzt die Fir­ma And­ree­sen auf der Linie 481 zwi­schen Aurich und Leer seit Sep­tem­ber zusätz­lich einen Bus ein.


In die­sem Zusam­men­hang weist die Kreis­ver­wal­tung noch ein­mal dar­auf hin, dass in den Bus­sen Mas­ken­pflicht besteht – weil selbst bei einer bes­se­ren Ver­tei­lung der Fahr­gäs­te auf mehr Bus­se die in der Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des fest­ge­leg­ten Min­dest­ab­stän­de nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen, gilt auch an den Haltestellen. 


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