Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen für den 24.02.2021

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Ostrhauderfehn/Rhauderfehn — Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs Am 23.02.2021 wur­de gegen 13:20 Uhr durch einen Ver­kehrs­teil­neh­mer mit­ge­teilt, dass im Bereich Hol­ter­fehn in Fahrt­rich­tung Rhau­der­fehn ein wei­ßer Kas­ten­wa­gen im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum unter­wegs sei, der in Schlan­gen­li­ni­en fah­ren und teil­wei­se in den Gegen­ver­kehr gera­ten wür­de. Der Zeu­ge nahm mit Abstand die Nach­fahrt auf, um den Fahrt­ver­lauf des Ver­däch­ti­gen durch­zu­ge­ben. Umge­hend ein­ge­setz­te Ein­satz­kräf­te konn­ten das betrof­fe­ne Fahr­zeug dann in der Stra­ße “Am Deich” anhal­ten und den Fahr­zeug­füh­rer kon­trol­lie­ren. Bei der Kon­trol­le stell­te sich her­aus, dass der 49-jäh­ri­ge Mann mit Wohn­sitz in Rhau­der­fehn das Fahr­zeug unter dem Ein­fluss von Alko­hol geführt hat­te und eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 2,2 Pro­mil­le auf­wies. Die ein­ge­setz­ten Beam­ten stell­ten den Füh­rer­schein sicher. Der Betrof­fe­ne, dem eben­falls eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de, muss sich nun in einem Straf­ver­fah­ren verantworten.

 

Emden — Am 23.02.2021 kam es gegen 10:16 Uhr auf der Bolar­dus­stra­ße zu dem Dieb­stahl einer Damen­hand­ta­sche. Der Täter, ein 52-jäh­ri­ger Mann mit Wohn­sitz in Emden, näher­te sich rück­wär­tig mit einem Fahr­rad an eine 88-jäh­ri­ge Frau aus Emden an. Im Vor­bei­fah­ren nahm der Täter die am Unter­arm geführ­te Hand­ta­sche der 88-jäh­ri­gen an sich und flüch­te­te auf dem Fahr­rad. Die Geschä­dig­te rief um Hil­fe und wur­de von zwei Zeu­gen umge­hend gehört. Eine Zeu­gin, eine 47-jäh­ri­ge Frau aus Hin­te, ver­stän­dig­te umge­hend die Poli­zei, wäh­rend der wei­te­re Zeu­ge, ein 45-jäh­ri­ger Mann aus Emden, fuß­läu­fig die Ver­fol­gung des Täters auf­nahm und die­sem die Hand­ta­sche wie­der abneh­men konn­te. Zudem konn­te er für den Ver­bleib des Täters an der Celo­stra­ße sor­gen, in wel­cher kurz dar­auf auch die alar­mier­ten Poli­zei­kräf­te ein­tra­fen. Bei der Sach­ver­halts­auf­nah­me wur­de fest­ge­stellt, dass der Beschul­dig­te neben der Hand­ta­sche auch tags zuvor das mit­ge­führ­te Pedelec ent­wen­det hat­te. Der Mann muss sich nun in zwei Straf­ver­fah­ren verantworten.


 

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