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Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans: Bürgerbeteiligung für eine leisere Zukunft in Westoverledingen
Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans für Westoverledingen
Die Gemeinde Westoverledingen, durch die Hauptverkehrsadern wie die B70 und die B438 führen und jährlich mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeuge verzeichnen, steht vor der Herausforderung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der “Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm” (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Ziel dieses Lärmaktionsplans ist es, die aktuelle Lärmsituation zu erfassen und gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Bewohnerinnen und Bewohner dazu aufgerufen, an der Erstellung bzw. Fortschreibung des Plans teilzunehmen und informiert zu werden.
Basierend auf dem vorherigen Lärmaktionsplan von 2018 wurde der Entwurf des Plans für das Jahr 2024 erstellt. Dieser Entwurf ist auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen bis zum 19. April 2024 einsehbar (www.westoverledingen.de/bauen/laermaktionsplan) und liegt zusätzlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 8, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abzugeben. Diese Stellungnahmen werden in die Abwägung einfließen und somit einen wichtigen Beitrag zur finalen Gestaltung des Plans leisten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bevölkerung von Westoverledingen von diesem Prozess Gebrauch macht und aktiv ihre Meinungen und Anliegen äußert, um einen Lärmaktionsplan zu entwickeln, der den Bedürfnissen und Interessen aller gerecht wird.
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