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Jans­sen-Kucz: Nie­der­län­di­sche Geneh­mi­gung für One Dyas unter­gräbt Gerichts­ur­teil aus Den Haag.

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Jans­sen-Kucz: Vor­ha­ben von One Dyas hebelt rechts­staat­li­ches Urteil aus Den Haag aus.

Borkum/Leer – Die umwelt­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen Land­tags­frak­ti­on, Jans­sen-Kucz, äußert schar­fe Kri­tik an der jüngs­ten Ent­wick­lung um das umstrit­te­ne Erd­gas­för­de­rungs­pro­jekt von One Dyas im Wat­ten­meer. Nach­dem das nie­der­län­di­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um eine neue Geneh­mi­gung für die Errich­tung einer Platt­form erteilt hat, sieht Jans­sen-Kucz einen kla­ren Bruch rechts­staat­li­cher Verfahren.

Über­ra­schen­de Geneh­mi­gung trotz lau­fen­der Revision

“Es ist schon erstaun­lich”, kom­men­tier­te Jans­sen-Kucz. “Erst kün­digt One Dyas eine Revi­si­on gegen den Bau­stopp vor dem Gericht in Den Haag an und heu­te kommt sie mit der Mit­tei­lung, dass auf nie­der­län­di­scher Sei­te eine neue Geneh­mi­gung vor­liegt.” Die­se neue Geneh­mi­gung wur­de vom nie­der­län­di­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um erteilt und soll heu­te (Don­ners­tag, 30.05.24) ver­öf­fent­licht werden.

Rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren in Fra­ge gestellt

Die Grü­nen-Poli­ti­ke­rin kri­ti­siert wei­ter: „One Dyas und die neue nie­der­län­di­sche Regie­rung hebeln damit ein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren auf die Schnel­le aus. Die Beschwer­de­frist läuft noch und alle Beschwer­de­füh­rer haben Beschwer­de ein­ge­legt. Es ist auch unwahr­schein­lich, dass die vom Gericht in Den Haag ange­führ­ten Män­gel in der Geneh­mi­gung in der Kür­ze der Zeit aus­rei­chend aus­ge­räumt wur­den.” Das Gericht hat­te bemän­gelt, dass die mög­li­chen schäd­li­chen Fol­gen der Bau­ar­bei­ten für Natur und Tie­re nicht aus­rei­chend unter­sucht wor­den sei­en. Ins­be­son­de­re die erhöh­ten Stick­stoff-Emis­sio­nen und die unzu­rei­chend unter­such­ten Aus­wir­kun­gen auf See­hun­de stan­den im Fokus der Kritik.

Unglaub­wür­di­ge Män­gel­be­he­bung in kur­zer Zeit

Für die Vor­sit­zen­de des Umwelt­aus­schus­ses ist es unver­ständ­lich, “wie man die­se Män­gel in vier Wochen abstel­len und eine neue Geneh­mi­gung ertei­len kann.” Jans­sen-Kucz betont, dass die­se schnel­le Vor­ge­hens­wei­se drin­gend einer gericht­li­chen Über­prü­fung bedarf.

Kampf für den Kli­ma- und Natur­schutz geht weiter

Abschlie­ßend macht Jans­sen-Kucz klar: “Die geplan­te Gas­för­de­rung vor Bor­kum ist aus Sicht des Kli­ma- und Natur­schut­zes, dem Schutz der Insel und des Natio­nal­parks Wat­ten­meer sowie des UNESCO-Welt­erbes Wat­ten­meer nicht geneh­mi­gungs­fä­hig. Dafür wer­den wir wei­ter auf allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den rechts­staat­li­chen Mit­teln kämpfen.”

Die­se Aus­sa­ge unter­streicht die Ent­schlos­sen­heit der Grü­nen, den Schutz des Wat­ten­mee­res und sei­ner ein­zig­ar­ti­gen Öko­sys­te­me vor wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen zu ver­tei­di­gen. Das Vor­ha­ben von One Dyas bleibt somit wei­ter­hin ein heiß umstrit­te­nes The­ma in der Regi­on und dar­über hinaus.


 

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