Blaulicht

Stö­rung der Toten­ru­he, Miss­brauch von Not­ru­fen wei­te­re Meldungen

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POL-LER: Nach­trag zur Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 04.06.2024

 
 

Stö­rung der Totenruhe

Moorm­er­land — Stö­rung der Totenruhe

In der Zeit vom 03.06.2024, 17;45 Uhr bis zum 04.06.2024, 12:00 Uhr kam es auf dem Fried­hof am Kapel­len­weg zu Vor­komm­nis­sen an einem Grab. Unbe­kann­te Täter ent­wen­de­ten zwei Engel von einer Grab­stel­le, um die­se auf einem ande­ren Grab ein­fach wie­der abzu­stel­len. Die Poli­zei Moorm­er­land hat sich der Sach­la­ge ange­nom­men und fest­ge­stellt, dass dort noch wei­te­re Gegen­stän­de ein­fach hin­ge­legt wur­de, ohne dass die­se den Ein­druck einer geziel­ten Gabe oder Schmü­ckung erweck­ten. Da die dort abge­leg­ten Gegen­stän­de nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen wohl zu ande­ren Grab­stel­len gehö­ren könn­ten, wer­den Betrof­fe­ne, die Andenken auf ihren zu pfle­gen­den Stel­len ver­mis­sen, gebe­ten, die Dienst­stel­le in Moorm­er­land zu kontaktieren.


Ermitt­lun­gen nach Hun­de­biss — Miss­brauch von Not­ru­fen ‑Drift­er auf Parkplatz

Emden — Ermitt­lun­gen nach Hundebiss

Am 27.05.2024 kam es gegen 16:05 Uhr auf der Con­stan­ti­a­stra­ße zu einem Vor­fall, bei wel­chem ein 20-jäh­ri­ger Mann mit Wohn­sitz in Emden von einem Hund gebis­sen wur­de. Der jun­ge Mann schil­der­te, dass er auf dem Heim­weg an einer Frau vor­bei­ge­lau­fen sei, die einen dun­kel­brau­nen und ca. 40 cm hohen Hund mit sich führ­te. Als er den Hund und sei­ne Besit­ze­rin pas­sier­te, riss das Tier sich los und biss den Mann in den rech­ten Arm. Er habe die Hun­de­hal­te­rin, eine ca. 60 Jah­re alte Frau mit wei­ßen Haa­ren und Bril­le, ange­spro­chen, die ihn aber nach sei­ner Mei­nung nach nicht rich­tig ver­stan­den hat­te und sich dann ohne Lösung der Situa­ti­on mit dem Hund ent­fern­te. Der 20-jäh­ri­ge blieb mit einer Biss­wun­de am Arm und Schä­den an der Klei­dung zurück. Die Poli­zei Emden bit­tet mög­li­che Zeu­gen, die sach­dien­lich Hin­wei­se zur Sache oder der Hun­de­hal­te­rin machen kön­nen, die Emder Dienst­stel­le zu kontaktieren.

Leer — Miss­brauch von Notrufen

Die bun­des­wei­ten Not­ru­fe sind nur dann zu nut­zen, wenn auch ein ent­spre­chen­der Not­fall vor­liegt. Dazu gehö­ren Unfäl­le, Brän­de, Gefah­ren-und Bedro­hungs­la­gen oder aku­te, sowie nicht ein­schätz­ba­re Situa­tio­nen, die das umge­hen­de Ein­grei­fen und die Hil­fe von Ret­tungs­kräf­ten, Feu­er­wehr oder Poli­zei erfor­dern. Der Not­ruf ist nicht dafür gedacht, eine Anzei­ge zu erstat­ten oder Hin­wei­se zu geben und schon gar nicht dafür, eine Situa­ti­on mit einem oder einer Ex-Part­ner oder Part­ne­rin zu klä­ren. Einen 44-jäh­ri­gen Leera­ner inter­es­sier­ten die Vor­ga­ben nicht, als er am 03.06.2024 in der Zeit von 20:30 Uhr bis 22:28 Uhr ins­ge­samt 13-mal den Not­ruf wähl­te und sei­ne per­sön­li­chen Befind­lich­kei­ten dort äußern woll­te. Um 22:25 Uhr such­ten Ein­satz­kräf­te der Poli­zei Leer die Anschrift des Anru­fers auf, um ihn dazu zu ver­las­sen, die Anru­fe zu unter­las­sen und nah­men die Anga­ben des 44-jäh­ri­gen in einem Bericht auf. Er wur­de gebe­ten, wenn auch am Fol­ge­tag noch ein tat­säch­li­cher Anzei­ge­grund vor­lie­gen wür­de, die Dienst­stel­le zur Klä­rung sei­ner Ange­le­gen­hei­ten auf­zu­su­chen. Anstatt dem Rat der Ein­satz­kräf­te zu fol­gen, zeig­te sich der Mann mehr als unein­sich­tig und belei­dig­te die­se in unflä­ti­ger Form. Da alle Rat­schlä­ge fehl­schlu­gen, wur­den das für die Anru­fe genutz­te Mobil­te­le­fon des Man­nes aus gefah­ren­ab­weh­ren­den Grün­den vor­läu­fig sicher­ge­stellt und bis zum Mor­gen des 04.06.2024 poli­zei­lich ver­wahrt. Der 44-jäh­ri­ge muss sich nun in einem Straf­ver­fah­ren wegen Miss­brauch von Not­ru­fen und Belei­di­gung ver­ant­wor­ten. Das Straf­maß für den Miss­brauch von Not­ru­fen liegt bei einer Frei­heits­stra­fe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Wee­ner — Drift­er auf Parkplatz

Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen kam es am 27.05.2024 in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr auf dem Park­platz eines Lebens­mit­tel­mark­tes an der Müh­len­stra­ße zu einem Vor­fall, bei wel­chem ein der­zeit noch unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer mit sei­nem Pkw über die dor­ti­ge gepflas­ter­te Flä­che drif­te­te und ordent­lich Rei­fen­ab­rieb hin­ter­ließ. Dem ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter wur­de bekannt, dass der Vor­fall wohl von einem Kun­den gefilmt wor­den sei. Daher wird der Zeu­ge, der Auf­nah­men von der über­mä­ßi­gen und nicht vor­ge­se­he­nen Nut­zung des Park­plat­zes gemacht hat, gebe­ten, die Dienst­stel­le in Wee­ner zu kontaktieren.


 

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