Blaulicht
Dreister Diebstahl auf Friedhof Steenfelde : Rentnerin (89) bestohlen!
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 19.07.2024
Taschendiebstahl++Fahren ohne Fahrerlaubnis++Trunkenheit im Straßenverkehr
Westoverledingen — Taschendiebstahl
Bereits am 12.07.2024 wurde eine 89-jährige Dame auf dem Friedhofsgelände der Kirche in Steenfelde Opfer eines Handtaschendiebstahls. Sie hatte die Handtasche in einer Fahrradtasche an ihrem, in der Nähe des Grabes abgestellten, Fahrrades gelassen. Während die Dame mit der Grabpflege beschäftigt war stahl ein bislang unbekannter Täter die Handtasche und flüchtete mit einem dunklen Mercedes Benz, älterer Bauart, in unbekannte Richtung. Der Täter konnte durch die Dame wie folgt beschrieben werden:
- Männlich - 25 - 30 Jahre alt - Dunkelblonde/braune Haare, kurz geschnitten - Ca. 1,70 m groß - Schlanke Statur - Bekleidet mit einer Stoffhose und weißem T-Shirt
Die Handtasche wurde am Nachmittag durch eine Finderin an die Dame wieder übergeben, allerdings fehlte die Bankkarte. Beim Veranlassen der Kartensperrung fiel der 89-jährigen auf, dass bereits eine Abbuchung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages getätigt worden war. Nun werden Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, gebeten, sich mit der zuständigen Polizei in Verbindung zu setzen.
Leer — Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 18.07.2024 stellten Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen einer Kontrolle fest, dass eine 23-jährige Frau aus Aurich im Bereich der Gaswerkstraße mit einem Pkw unterwegs war, welche keine amtliche Zulassung aufwies. Zudem ist die junge Frau nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Die 23-jährige durfte nicht weiterfahren und muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Ostrhauderfehn — Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 19.07.2024 bemerkten Einsatzkräfte der Polizei Leer gegen 02:40 Uhr den Fahrer eines Kleinkraftrades, welche die Hauptstraße in Fahrtrichtung Ostrhauderfehn befuhr. Im Rahmen einer folgenden Verkehrskontrolle bemerkten die Einsatzkräfte zuerst, dass der 44-jährige Mann aus Rhauderfehn nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen konnte, welche zum Führen des mitgeführten Kleinkraftrades nicht ausreicht. Zudem war bei dem Rhauderfehner deutliche Atemalkoholgeruch zu bemerken. Bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Ergebnis von 1,66 Promille festgestellt. Gegen den Mann wurde eine Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt wurde untersagt. Er muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
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