Teile der aufgefundenen E‑Liquids — Bild: ZOLL
Zoll sichert 3.000 Milliliter unversteuerte E‑Liquids und 700 Zigaretten im Großraum Emden
Steuerschaden von über 1.000 Euro, Ladenbetreiber zahlen sofort.
Großraum Emden. Bei einer Zollkontrolle in der vergangenen Woche (13. und 14. November 2024) stellten Zöllner der Emder Kontrolleinheit rund 3.000 Milliliter unversteuerte E‑Liquids sicher. Diese dampferzeugenden Flüssigkeiten, die für den Betrieb von E‑Zigaretten verwendet werden, waren in drei Zubehörgeschäften im Großraum Emden ohne die erforderliche Tabaksteuer abgegeben worden.
“Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen E‑Liquids der Tabaksteuer. Die Übergangsfrist für unversteuerte Altbestände mit Produktionsdatum vor diesem Datum ist bereits abgelaufen”, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg. Die Zöllner stellten die illegalen Produkte sofort sicher. In einem der Geschäfte fanden sie zudem rund 700 unversteuerte Zigaretten, die ebenfalls sichergestellt wurden.
Gegen die Betreiber der Geschäfte wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet, und die Tabaksteuerbescheide für die unversteuerten Produkte wurden vor Ort erlassen. Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf über 1.000 Euro – eine Summe, die von den Ladenbetreibern sofort beglichen wurde.
Hintergrund:
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegt der flüssige Betriebsstoff von E‑Zigaretten, die sogenannten E‑Liquids, einer Tabaksteuer von 20 Cent pro Milliliter. Zuvor war nur die Mehrwertsteuer fällig. Produkte wie Aromen, Nikotinshots, Longfills und Shortfills müssen nun mit entsprechenden Steuerzeichen versehen werden, ebenso wie die inzwischen beliebten Einweg-E-Zigaretten. Ein Übergangszeitraum für die Steuerfreiheit von Altbeständen endete bereits am 13. Februar 2023.
Mit dieser erfolgreichen Kontrolle setzt der Zoll ein weiteres Zeichen im Kampf gegen Steuerhinterziehung im Handel mit Tabakwaren und E‑Zigaretten.