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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Jugendpflege mit Herz: Engagiere dich im Bundesfreiwilligendienst!
Bundesfreiwilligendienst in der Jugendpflege: Engagiere dich für die Zukunft unserer Jugend!
Die Gemeinde Westoverledingen bietet eine spannende Möglichkeit für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren: den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der kommunalen Jugendpflege. Start des Dienstes ist der 1. August 2024.
Im Rahmen des BFDs erwarten die Teilnehmer vielfältige Aufgabenbereiche, die es ermöglichen, wertvolle Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sammeln. Dabei stehen individuelle Stärken und Fähigkeiten im Fokus, und das Einbringen eigener Ideen und Kreativität ist ausdrücklich erwünscht.
Die Betreuung und Unterstützung erfolgt durch erfahrene Fachkräfte vor Ort, die eine kontinuierliche pädagogische Begleitung sicherstellen. Zusätzlich finden während des Dienstes fünf Bildungsseminare statt, bei denen die Freiwilligen die Möglichkeit haben, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und weiterzubilden.
Interessierte finden weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung online unter https://www.westoverledingen.de/gemeinde/stellenanzeigen oder persönlich über die Jugendpflege. Bei Fragen steht das Team der Jugendpflege gerne telefonisch unter 04955933188 oder per E‑Mail unter jugend@westoverledingen.de zur Verfügung.
Nutze diese Chance, um einen wertvollen Beitrag zur Förderung junger Menschen zu leisten und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen für deine persönliche und berufliche Entwicklung zu sammeln!
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Feiern Sie mit uns: 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Flachsmeer beim Kreisfeuerwehrverbandsfest vom 14. bis 16. Juni
90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Flachsmeer: Kreisfeuerwehrverbandsfest vom 14. bis 16. Juni
Ein besonderes Jubiläum steht bevor: Die Freiwillige Feuerwehr Flachsmeer feiert in diesem Jahr ihr 90-jähriges Bestehen! Zur Feier dieses Meilensteins haben wir uns erfolgreich um die Ausrichtung des Kreisfeuerwehrverbandsfestes gekümmert und freuen uns, den Zuschlag erhalten zu haben. Das Fest findet vom 14. bis 16. Juni in Flachsmeer statt und verspricht ein unvergessliches Wochenende für Jung und Alt.
Löschparade und Open-Air-Party
Der Auftakt erfolgt am Freitag mit der großen Löschparade, die vor 10 Jahren beim letzten Kreisfeuerwehrverbandsfest ins Leben gerufen wurde. Anschließend lädt eine Open-Air-Party zum Feiern ein, bei der das Hitmixer-Duo DJ GP und Alex für beste Stimmung sorgen wird.
Wild-Fire-Night mit Sixpack
Am Samstagabend steigt die legendäre Wild-Fire-Night auf dem Festgelände Bungerskamp, hinter dem Lidl-Markt an der Königstraße. Für musikalische Unterhaltung sorgt die bekannte Band Sixpack – Die besten Fetenhits – aus Emden. Ein Abend voller guter Musik, Spaß und Unterhaltung erwartet die Besucher.
Feuerwehrmeile und Helikopterrundflüge
Der Sonntag steht ganz im Zeichen der Feuerwehrmeile, die sich auf der Königstraße und dem Festgelände abspielen wird. Hier haben Besucher die einmalige Gelegenheit, Flachsmeer und die Umgebung aus der Luft zu erkunden – per Helikopter! Ein Highlight, das man sich nicht entgehen lassen sollte.
Weitere Details folgen
Weitere Details zum Festwochenende werden in Kürze bekannt gegeben. Merken Sie sich schon jetzt den Termin vor und seien Sie dabei, wenn die Freiwillige Feuerwehr Flachsmeer ihr großes Jubiläum gebührend feiert!
Bildmaterial: Freiwillige Feuerwehr Flachsmeer
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Arnemann und Dickmann wünscht erfolgreiches Kreisfeuerwehrverbandsfest: Brandschutzwerte im Fokus
Als Partner für Brandschutz und Sicherheit gratulieren wir herzlich zur Ausrichtung des Kreisfeuerwehrverbandsfestes und wünschen allen Teilnehmern ein erfolgreiches und unvergessliches Wochenende!
Brandschutzwerte im Blickpunkt
In Zeiten, in denen Brandschutz eine immer wichtigere Rolle spielt, ist es entscheidend, Produkte einzusetzen, die höchste Brandschutzwerte erfüllen. Hier kommen die Produkte von Knauf Insulation Supafil ins Spiel. Ihre maßgeschneiderten Lösungen erfüllen nicht nur individuelle Kundenanforderungen, sondern bieten auch hervorragende Brandschutzeigenschaften.
Die Knauf Insulation Supafil Schüttdämmstoffe, als loser, nicht brennbarer Mineralwolle-Dämmstoff ohne Bindemittel-Zusatz, sind perfekt für die Hohlraumdämmung von Wänden, Decken und Dächern geeignet. Neben exzellenten Wärmedämmeigenschaften bieten sie auch beeindruckende Schall- und Brandschutzwerte. Das bedeutet nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch eine einfachere Verarbeitung und eine nachhaltigere Lösung, da sie keine Ausrüstung mit Flammschutzmitteln und Bioziden bedürfen.
Wir sind stolz darauf, Produkte anzubieten, die nicht nur effektiven Markenschutz bieten, sondern auch den Anforderungen einer Nachhaltigkeit gerecht werden.
Wir freuen uns darauf, Sie beim Kreisfeuerwehrverbandsfest zu sehen und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
Arnemann und Dickmann