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DigitalPakt Schule
DigitalPakt Schule
Seit 04.05.2020 ist in den städtischen Grundschulen der Präsenzunterricht für die vierten Klassen wieder gestartet. Die Beschulung erfolgt dabei zunächst nur in halben Klassen um die erforderlichen Mindestabstände einzuhalten. Die jeweils andere Hälfte einer Klasse befindet sich weiterhin tage- oder wochenweise im HomeSchooling.
Die Voraussetzungen für das HomeSchooling sind dabei noch uneinheitlich. Im Sommer letzten Jahres wurde der vom Bund initiierte DigitalPakt Schule verabschiedet. Mit dem vom Bund und Land finanzierten Förderprogramm soll die digitale Ausstattung verbessert werden. Aus diesem Förderprogramm kann die Stadt Leer für ihre 7 Grundschulen insgesamt 479.500 € beanspruchen.
Im Wesentlichen werden durch den DigitalPakt Schule drei Bereiche gefördert:
- Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
- Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör)
- Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach vorgegebenen Standards
In allen Fällen müssen unterschiedliche Förderbedingungen erfüllt werden.
Am niedrigsten sind die Hürden bei der Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule. In diesem Bereich wurden bereits Anträge für die Hoheellernschule, Ludgerischule, Eichenwallschule und die Schule Bingum gestellt und bewilligt. Teilweise wurden die Beschaffungen bereits vorgenommen. Ein anderer Teil befindet sich derzeit in der Ausschreibung.
Größere Hürden sind allerdings bei der Beantragung der Mittel für die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör) zu überwinden. Die Anschaffung dieser Geräte wird nur gefördert, wenn eine Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach bestimmten Standards errichtet wurde. Diese Regelung für den Einsatz der mobilen Geräte ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind die geforderten Standards sehr hoch – aus städtischer Sicht für den Grundschuleinsatz zu hoch. In der Folge müssen erhebliche Investitionen für den Netzwerkausbau in den Schulen getätigt werden. Der Netzwerkausbau wird zwar ebenfalls aus dem DigitalPakt Schule gefördert, allerdings übersteigen die Kosten die dafür zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfaches. Da es der Stadt allein bisher nicht gelungen ist, trotz mehrfacher Versuche, eine Lockerung der Standards zu erreichen, wird aktuell versucht, über den Nds. Städtetag –wo die Problematik bekannt ist- eine Lösung zu erzielen.
Zwischenzeit waren die Förderrichtlinien vom Land im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelockert worden, wonach mobile Endgeräte auch ohne Erfüllung der Netzwerkstandards beschafft werden konnten. Die Stadt hat daraufhin sofort entsprechende Anträge eingereicht. Leider wurden die Bedingungen dann im Zuge des Antragsverfahrens nachgeschärft. Es werden nur einzelne Geräte für eine Notfallausleihe in Härtefällen für das HomeSchooling in Zeiten von Corona gefördert und keine Klassensätze. Darüber hinaus müssen doch die Netzwerksstandards –wenn auch nachträglich bis zum 31.12.2021- fertiggestellt sein. Dies ist zwar ein zeitlicher Aufschub, der überzogene finanzielle Aufwand wird dadurch aber nicht abgemildert. Eine kurzfristige Anschaffung von mobilen Endgeräten ist deshalb leider nicht möglich, da die Stadt Leer den nachträglichen, überzogenen Netzausbau nicht finanzieren kann.
Die Stadt Leer würde sich hier sehr wünschen, dass das Land von den übertriebenen Anforderungen an den Netzausbau abrückt und so eine schnelle Verbesserung der digitalen Voraussetzungen für das HomeSchooling ermöglicht.
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Stagnation im Tierschutz: Deutsche Tierversuchsregelungen bleiben unverändert
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Internationaler Tag des Versuchstiers: Deutscher Tierschutzbund kritisiert unveränderte Tierversuchsregelungen
Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstiers übt der Deutsche Tierschutzbund scharfe Kritik an der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Insbesondere bemängelt der Verband, dass die Regelungen zu Tierversuchen unangetastet bleiben sollen.
“Im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes bleibt im Abschnitt zu Tierversuchen alles beim Alten – ein Makel, den wir scharf kritisieren, da einige Vorschriften noch immer nicht den Vorgaben der EU entsprechen”, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. “Die Millionen Tiere, die jedes Jahr für Versuche leiden und sterben müssen, lässt die Politik im Stich.”
Die bisherigen Regelungen im Tierschutzgesetz verhindern, dass Behörden eigenständig und unabhängig von den Angaben des antragstellenden Wissenschaftlers prüfen können, ob ein geplanter Tierversuch wirklich unerlässlich sowie ethisch vertretbar ist. Beantwortet der Antragsteller diese Punkte beim Versuchsvorhaben als gegeben, muss dieses genehmigt werden, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund – und fordert eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden. Auch schwerbelastende Tierversuche sowie Versuche an nichtmenschlichen Primaten müssten aus Sicht der Tierschützer verboten werden. Entscheidend sei zudem, dass begleitend die im Koalitionsvertrag angekündigte Reduktionsstrategie zu einer Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen ausgebaut wird.
Panikmache wegen Änderungen im Straftatbestand
Obwohl an den speziellen Tierversuchs-Regelungen bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes keine Änderungen vorgesehen sind, sehen manche Wissenschaftler durch eine geplante Verschärfung des Tierschutz-Strafrechts die biomedizinische Forschung bedroht. Im Gesetzentwurf soll laut Paragraph 17 wiederholte Tierquälerei ohne vernünftigen Grund, welche aus Gewinnsucht erfolgt oder eine große Zahl von Wirbeltieren betrifft, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Tierversuchslobby befürchtet, dass dies auch auf die Tötung sogenannter Überschusstiere zutrifft, welche für Tierversuche gezüchtet, aber getötet werden, weil sie etwa das „falsche“ Geschlecht haben oder die gewünschte genetische Veränderung nicht tragen.
“Viel Lärm um nichts”, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für tierversuchsfreie Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund. “Es ist nicht abschließend definiert, ob ein ‘vernünftiger Grund’ zur Tötung von Überschusstieren vorliegt, daher ist und bleibt es rechtlich eine Grauzone. Auch die Verschärfung des Strafrechts wird dies nicht ändern. Statt also Horrorszenarien über eine Abwanderung der Forschung zu malen, sollten Forscher vermeiden, dass es zu einer hohen Zahl an Überschusstieren kommt – und stärker auf tierversuchsfreie Forschung setzen.”
Dass die offensichtliche Panikmache auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit einer kleinen Anfrage befeuert wird, beobachtet der Deutsche Tierschutzbund mit Sorge. “Wir beobachten gerade, dass Tiernutzer versuchen, selbst minimale Verbesserungen bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes abzuwenden. Angesichts des Staatsziels Tierschutz ist dies mehr als beschämend”, kommentiert Präsident Schröder.
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Die unsichtbaren Helden der Ems: Die Rolle der Lotsen in der Schifffahrt
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Carnival Jubilee — Emsüberführung am 30.10.2023
Die Rolle der Lotsen auf der Ems
Bevor ein Lotse seine Bestallung für das jeweilige Revier erhält, hat er einen sehr langen, praxisorientierten Weg hinter sich gebracht. Nachdem die Kriterien für die Zulassung als Seelotsenanwärter erbracht wurden (Kapitänspatent A.G. früher A6, heute nach STCW ’ Management Level ’ mit einer Mindestfahrzeit von 4 Jahren), wird der schon gestandene Nautiker bzw. Kapitän auf seinem Revier von den bestallten Lotsen, unter Aufsicht des Ältermannes, in acht Monaten auf die Prüfung vorbereitet. Die Eignung und Fähigkeiten eines Bewerbers werden in Theorie und Praxis von der aufsichtführenden Behörde (WSA und WSD) einer eingehenden Kontrolle unterzogen.
Der Lotse ist freiberuflich tätig und als Selbständiger in der Lotsenbrüderschaft Emden organisiert, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch das Bundesverkehrsministerium unterliegt. Er führt die Lotsungen in eigener Verantwortung durch und berät den Kapitän nach nautischen, seemännischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Für die Führung des Schiffes bleibt jedoch immer der Kapitän verantwortlich. Der Lotse als Spezialist auf seinem Revier, mit jahrelanger Erfahrung auf verschiedenen Schiffen und in seiner exponierten Funktion als unabhängiger, nur der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und insbesondere allen Aspekten des Umweltschutzes unterliegender Berater, kann als Teamleader auf der Brücke einen vertretbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit garantieren.
Auf der Ems sind momentan 38 Lotsen, aufgeteilt in See- und Hafenlotsen, tätig. Der Seelotse beginnt seine Tätigkeit in der Nordsee, 14 Seemeilen (ca. 26 km) westnordwestlich der ostfriesischen Ferieninsel Borkum, bei der Lotsenversetzposition Westerems, kurz vor den ersten Untiefen. Große Tanker mit gefährlicher Ladung werden schon 20 Seemeilen / ca. 37 km weiter nördlich in der Nordsee besetzt. Dies geschieht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, bei Sturm, Eis und Nebel. Sollte eine Versetzung in der Nordsee für die beteiligten Seeleute und Lotsen zu gefährlich werden, so wird das Schiff in der Nähe von Borkum mit einem Lotsen bedient. Auf dem Weg dorthin erhält das Fahrzeug durch einen Lotsen Radarberatung über UKW-Sprechfunk und wird sicher an das Versetzboot heran geführt. Die Ankerplätze an der Ems sind für die Schifffahrt auf der westlichen Nordsee der letzte geschützte Zufluchtsort vor den häufigen Stürmen aus NW-lichen Richtungen. Ziel ist es immer, den Lotsen so rechtzeitig wie möglich, außerhalb der sich ständig verlagernden Untiefen an Bord zubringen. Die gefährlichen Strömungen und der plötzlich auftretende, steile, sehr hohe Seegang bei Borkumriff und den angrenzenden Untiefen sind nicht zu unterschätzende Gefahren. Rechtzeitig an Bord versetzt, ist der Lotse in der Lage, eine erste Passageplanung mit dem Kapitän durchzuführen, Schiff und Schiffsleitung zu beurteilen und diese Fakten der Verkehrszentrale ’ EMSTRAFFIC ’ über UKW Sprechfunk mitzuteilen. Er kommt somit als erste Instanz an Bord und begutachtet die Seetauglichkeit für eine sichere Passage im Auftrag des Gesetzgebers. Der Schutz des Wattengebietes, der Strände und der Wasserstraße Ems unter Aspekten des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit und letztendlich auch der wirtschaftlichen Interessen von Häfen, Reedereien, Ladungsempfänger und Versender, sind die Rahmenbedingungen der Lotsentätigkeit. Alle Schiffstypen und alle Altersstrukturen befahren das Seelotsrevier Ems. Jedes Schiff hat unterschiedliche Technik und Besatzungen an Bord. Die Bandbreite ist riesig. Vom riesigen, modernen Passagierschiff bis zum schwimmenden Museum, Segelschiffe, Schleppverbände und manchmal auch U‑Boote gehören dazu, ebenso Tanker und Containerschiffe. Dazu Besatzungen aus aller Herren Länder. Als Besonderheit sei erwähnt, daß auf der Ems ebenfalls niederländische Lotsen auf Schiffen arbeiten, welche die angrenzenden NL-Häfen Eemshaven und Delfzijl anlaufen. Der Lotse — Sicherheitsberater an Bord
Die “Revierfahrt”- das Manövrieren auf den Seeschifffahrtsstraßen und in den Häfen — stellt besondere Anforderungen an die nautische Schiffsführung. Handelsschiffe mit immer größeren Abmessungen sind bei oftmals dichtem Verkehrsaufkommen in engen Fahrwassern sicher zu navigieren. Das deutsche Seelotswesen hat eine lange Tradition. Die heutige Struktur ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung, die ihren Abschluss im Seelotsgesetz von 1954 fand. Dort heißt es: „Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.“ Der Rat der Seelotsen ist besonders in engen und schwierigen Fahrwassern gefragt auf Meeren, Flüssen und Kanälen. Sie geleiten das Schiff durch Untiefen und Gefahren. Sie helfen dem Kapitän, auch bei schlechtem Wetter, Nebel, Sturm und Eisgang sicher das Ziel zu erreichen.
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