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Coronavirus: Neues Maßnahmenpaket
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 ‑als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Emsland/Papenburg
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PLZ Ihren 26810 in der Gemeinde Westoverledingen
Die Gemeinde Ihren in Westoverledingen
Die Geschichte von Ihren
Die Frühen Jahre
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Ihren findet sich 1596 auf der Ubbo-Emmius-Karte als “Iren”. Der Name deutet wahrscheinlich auf eine “hohe Landenge” hin. Bis 1598 gab es bereits 16 landwirtschaftliche Betriebe in Ihren. Zu dieser Zeit gehörte Ihren zum Kirchspiel Ihrhove, wo sich auch die Ihrhover Kirchmühle befand.
Entwicklung zur eigenständigen Gemeinde
Diese Mühle versorgte über 400 Jahre lang die umliegenden Ortschaften mit gemahlenem Getreide. Etwa um 1800 wurde Berichten zufolge Ihrenerfeld gegründet. 1820 wurde Ihrenerfeld zusammen mit Ihren zu einer eigenständigen Gemeinde erklärt und entwickelte sich rasch zu einer bevölkerungsreichen Siedlung.
Die Entstehung der Wallhecken
Vor mehr als 225 Jahren entstanden die Wallhecken, die sich von Alt-Ihren fächerförmig in südöstlicher Richtung ausbreiten. Die Kolonien Patersweg und Unlande entstanden 1781 infolge der Weideteilung. “Unlande” bedeutet unkultiviertes Feld, während der Name “Patersweg” auf den Weg zurückzuführbar ist, der schon im Mittelalter von geistlichen Beamten aus dem Münsterland benutzt wurde.
Hustede: Eine Übertragene Hausstätte
Ein weiterer Teil des Ortes ist Hustede, was übersetzt “Hausstätte” bedeutet.
Die Einwohnerzahl von Ihren zum Stand 31.12.2023 beträgt insgesamt 1969, davon sind 992 männlich und 977 weiblich.
PLZ von der Gemeinde Ihren aus Westoverledingen
Die PLZ 26810 gehört zur Gemeinde Ihren in Westoverledingen. Sie dient der eindeutigen Identifikation von Adressen und Einrichtungen in diesem Gebiet und erleichtert somit den Postversand und die Navigation.
Westoverledingen: Aufstrebender Hotspot für Mittelständler
In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeinde Westoverledingen zu einem bevorzugten Standort für mittelständische Spezialunternehmen entwickelt. Unternehmen ziehen vermehrt in diese Gemeinde an der Ems, die sich zwischen den Städten Leer und Papenburg befindet.
Seit Februar 2020 hat der LeserECHO-Verlag seinen Sitz in der Gemeinde Ihren. Das Gebäude, in dem sich der Verlag befindet, diente zuvor als Druck- und Verlagshaus eines europaweit tätigen Herstellers von Prägeetiketten und Grußkarten namens Lillydesign. Vor dieser Nutzung befand sich an derselben Adresse, in der Ihrener Straße 182, ein EDEKA-Markt.
Der LeserECHO-Verlag ist ein Verlags- und Medienhauses, das Zeitungen, Druckerzeugnisse und Online-Medien herausgibt. Zusätzlich zu Verlagsleistungen bietet das Unternehmen auch Absatzmarketing für Handel und Industrie sowie Suchmaschinenoptimierung an. Im Jahr 2024 wurden außerdem Seminarräume für Schulungen in das Gebäude integriert.
Qualität direkt vor Ihrer Haustür: Fachhändler aus der Region mit Lieferservice in 26810 Ihren
Erleben Sie erstklassige Qualität bequem bis an Ihre Haustür geliefert! Unsere lokalen Fachhändler in der Region bieten einen erstklassigen Lieferservice direkt nach 26810 Ihren. Von hochwertigen Produkten bis zu persönlicher Beratung — wir bringen Ihnen das Beste aus der Region direkt nach Hause. Entdecken Sie jetzt unser vielfältiges Sortiment und genießen Sie den Komfort einer Lieferung bis zur Haustür.
Die Freiwillige Feuerwehr Ihren: Gemeinschaftliches Engagement jenseits des Einsatzes
Doch die Feuerwehr Ihren ist mehr als nur Einsatzbereitschaft. Sie ist ein integraler Bestandteil des Dorflebens, mit Aktivitäten wie dem traditionellen Maibaum aufstellen, dem Osterfeuer und dem Fackellauf. Diese Veranstaltungen stärken den Zusammenhalt und zeigen die Verbundenheit der Feuerwehr mit der Gemeinschaft. Die Freiwillige Feuerwehr Ihren — gemeinsam für Ihre Sicherheit und das Wohlergehen der Gemeinschaft.
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Fahrradwerkstatt mit Abhol- und Bringdienst in Westoverledingen.
Zweirad Meyer: Die freundliche Fahrradwerkstatt mit Abhol- und Bringdienst in Westoverledingen und Umgebung!
Einführung: Zweirad Meyer, unter der fachkundigen Leitung von Katja Schürmann, ist die freundliche Fahrradwerkstatt mit einem speziellen Abhol- und Bringdienst in Westoverledingen und den umliegenden Gemeinden. Die zentrale Lage und das breite Angebot machen Zweirad Meyer zur bevorzugten Wahl für alle Fahrradliebhaber in der Region.
Adresse und Kontaktdaten:
- Adresse: Splitting rechts 48, 26871 Papenburg
- Telefon: 04961 73470
- Fax: +49 4961 7639 3
- E‑Mail: zweiradmeyer-papenburg@outlook.de
Reparaturservice: Die Werkstatt von Zweirad Meyer bietet einen umfassenden Reparaturservice für Fahrräder aller Marken und Modelle direkt vor Ort an. Das engagierte Team erfahrener Mechaniker steht bereit, um Fahrräder fachgerecht zu reparieren, egal ob es sich um einen platten Reifen, eine defekte Schaltung oder eine routinemäßige Inspektion handelt.
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Kontaktieren Sie uns: Interessierte können Zweirad Meyer noch heute kontaktieren, um einen Termin für die Reparatur ihres Fahrrads zu vereinbaren oder den Abhol- und Bringdienst zu buchen. Das Team freut sich darauf, zu helfen und sicherzustellen, dass Fahrräder in bestem Zustand sind, damit Kunden ihre Fahrten in Westoverledingen und Umgebung genießen können.
Westoverledingen — Fünf Schlüsselmerkmale für einen erstklassigen Fahrrad-Lieferservice: Worauf Sie achten sollten.
Ein zuverlässiger Fahrrad-Lieferservice ist entscheidend, um Ihr Fahrrad bequem von A nach B zu bringen. Hier sind fünf Punkte, auf die Sie achten sollten:
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Verlässlichkeit und Pünktlichkeit: Verlassen Sie sich darauf, dass Zweirad Meyer aus der näheren Umgebung Ihr Fahrrad sicher und pünktlich transportiert.
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Sicherheit beim Transport: Ihr Fahrrad ist bei Zweirad Meyer in guten Händen. Sie transportieren es sicher und sorgen dafür, dass es während des Transports geschützt ist.
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Transparente Kommunikation: Zweirad Meyer kommuniziert klar und verständlich. Sie wissen immer genau, wann Ihr Fahrrad abgeholt und zurückgebracht wird.
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Flexibilität bei den Terminen: Ob Montag oder Samstag, Zweirad Meyer bietet flexible Abhol- und Liefertermine, die sich an Ihren Zeitplan anpassen.
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Sehr fairer und günstiger Preis: Der Lieferservice von Zweirad Meyer kostet innerhalb von Westoverledingen nur 7,50 Euro pro Fahrrad und Richtung. Bei diesem Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten Sie einen erstklassigen Service zu einem äußerst fairen Preis.
Bei uns gibt’s keinen Stress und keine Hektik, wir machen jedes Fahrrad wieder fit, das ist unsere Taktik!
Praktischer Abhol- und Bringservice von Zweirad Meyer aus Papenburg
Zweirad Meyer in Papenburg bietet nicht nur eine breite Palette an Fahrradreparaturen und ‑services an, sondern hebt sich auch durch einen praktischen Abhol- und Bringservice hervor. Dieser Service kommt vor allem in den umliegenden Ortschaften gut an, da Kunden ihre Fahrräder bequem von zu Hause aus reparieren lassen können.
Der Bringservice von Zweirad Meyer deckt die gesamte Region ab, einschließlich Breinermoor, Driever, Esklum, Flachsmeer, Folmhusen, Großwolde, Grotegaste, Ihren, Ihrhove, Mitling-Mark, Steenfelde und Völlen. An den Tagen Dienstag und Donnerstag steht der Service zur Verfügung, wobei der Preis für den Abhol- und Bringservice lediglich 7,50 Euro pro Fahrrad und Richtung beträgt.
Das Team von Zweirad Meyer ist bekannt für seine Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Kunden können sich darauf verlassen, dass ihr Fahrrad sicher abgeholt, repariert und termingerecht zurückgebracht wird. Die transparente Kommunikation und die faire Preisgestaltung machen Zweirad Meyer zur ersten Wahl für Fahrradliebhaber in Westoverledingen und Umgebung.
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