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StVO-Novel­le 2020 — Ände­run­gen und neue Verkehrsschilder

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Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag

Bun­des­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er hat die Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) und ande­rer Rege­lun­gen vorgelegt.

Die Novel­le ent­hält u. a. fol­gen­de Ände­run­gen und neue Buß­gel­der, die schnellst­mög­lich in Kraft tre­ten sollen:

Buß­gel­der für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit: Halt­ver­bot auf Schutz­strei­fen, uner­laub­te Nut­zung einer Ret­tungs­gas­se und wei­te­re Maßnahmen

Mit der StVO-Novel­le sol­len auch neue bzw. erhöh­te Geld­bu­ßen einhergehen.

Erhö­hung der Geld­bu­ßen für das Par­ken, auf Geh- und Rad­we­gen sowie das Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Reihe.

  • Das BMVI plant höhe­re, wirk­sa­me Geld­bu­ßen für das nun­mehr uner­laub­te Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Rei­he sowie für das ver­bots­wid­ri­ge Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen. Für die­se Ver­kehrs­ver­stö­ße wer­den künf­tig die Geld­bu­ßen von der­zeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhö­hung soll noch 2019 in den Buß­geld­ka­ta­log auf­ge­nom­men werden.
    Bei schwe­re­ren Ver­stö­ßen, zum Bei­spiel mit Behin­de­rung, Gefähr­dung oder Sach­be­schä­di­gung, ist dar­über hin­aus künf­tig der Ein­trag eines Punk­tes in das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter vor­ge­se­hen: wenn durch das ver­bots­wid­ri­ge Hal­ten in zwei­ter Rei­he und auf Fahr­rad­schutz­strei­fen oder Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det wer­den, eine Sach­be­schä­di­gung erfolgt ist oder das Fahr­zeug auf dem Geh- oder Rad­weg län­ger als eine Stun­de parkt. Die Ein­stu­fung des Ver­sto­ßes erfolgt durch die zustän­di­gen Behör­den vor Ort.

Ret­tungs­gas­se

  • Künf­tig kann das uner­laub­te Nut­zen einer Ret­tungs­gas­se genau­so ver­folgt und geahn­det wer­den wie das Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gas­se. Es dro­hen Buß­gel­der zwi­schen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahr­ver­bot. Zudem droht in Zukunft für die­se Ver­stö­ße die Ein­tra­gung von zwei Punk­ten im Fahreignungsregister.
  • Neu ist auch das Fahr­ver­bot für einen ein­fa­chen Ver­stoß des Nicht­bil­dens einer Rettungsgasse.

Bus­son­der­fahr­strei­fen, Car­sha­ring und elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge: Maß­nah­men für sau­be­re Mobilität

Frei­ga­be von Bussonderfahrstreifen

  • Grund­sätz­lich gilt: Bus­son­der­fahr­strei­fen sind Omni­bus­sen des Lini­en­ver­kehrs vor­be­hal­ten. Die Nut­zung durch ande­re Fahr­zeu­ge wie z. B. Taxen oder Fahr­rä­der ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen ange­zeigt wird. Die Ent­schei­dung dar­über liegt bei den zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den. Nun schafft das BMVI eine wei­te­re Frei­ga­be­mög­lich­keit für mehr­fach­be­setz­te Per­so­nen­kraft­wa­gen. Durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen kann der Bus­son­der­fahr­strei­fen für Pkw und Kraft­rä­der mit Bei­wa­gen, die mit min­des­tens 3 Per­so­nen besetzt sind, frei­ge­ge­ben wer­den. Ziel ist es, den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr wei­ter zu reduzieren.

Sinn­bild mehr­fach­be­setz­te Personenkraftwagen:

Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen

Quel­le: BMVI

Elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge kön­nen durch die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den bereits seit 2015 durch Zusatz­zei­chen auf Bus­son­der­fahr­strei­fen zuge­las­sen werden.

Car­sha­ring

  • Wir schaf­fen Vor­tei­le für Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, um die­se Form der Mobi­li­tät beson­ders zu för­dern. Die geplan­ten Ände­run­gen der StVO beru­hen auf dem Car­sha­ring-Gesetz, das die Vor­aus­set­zun­gen für die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den schafft, um Park­plät­ze zukünf­tig rechts­si­cher für das Car­sha­ring aus­zu­wei­sen. Ein­ge­führt wer­den u. a. ein neu­es Sinn­bild, das als Grund­la­ge für Zusatz­zei­chen Car­sha­ring-Fahr­zeu­gen bevor­rech­tig­tes Par­ken ermög­licht, und ein Aus­weis zur Kenn­zeich­nung der Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, den Car­sha­ring-Nut­zer hier­für gut sicht­bar hin­ter die Wind­schutz­schei­be legen.

Sinn­bild Carsharing:

Sinnbild Carsharing

Quel­le: BMVI

Sinn­bild Pla­ket­te des Aus­wei­ses zur Kenn­zeich­nung von Carsharing-Fahrzeugen:

Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Quel­le: BMVI

Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahrzeuge

  • Es wird klar­ge­stellt, dass die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge künf­tig mit­tels Sinn­bild und/oder Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn her­vor­he­ben können.

Grün­pfeil, Fahr­rad­zo­nen, Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t und wei­te­re Maß­nah­men: Stär­kung des Radverkehrs

Min­dest­über­hol­ab­stand für Kfz

  • Es wird ein Min­dest­über­hol­ab­stand von 1,5 m inner­orts und von 2 m außer­orts für das Über­ho­len von zu Fuß Gehen­den, Rad­fah­ren­den und Elek­tro­kleinst­fahr­zeug­füh­ren­den durch Kraft­fahr­zeu­ge fest­ge­schrie­ben. Bis­her schreibt die StVO ledig­lich einen „aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand“ vor.

Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t

  • Für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t soll aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit inner­orts Schritt­ge­schwin­dig­keit (7 bis 11 km/h) vor­ge­schrie­ben wer­den. Ver­stö­ße kön­nen künf­tig mit einem Buß­geld in Höhe von 70 Euro sank­tio­niert wer­den. Zudem wird ein Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter eingetragen.

Grün­pfeil aus­schließ­lich für Radfahrer

  • Mit der StVO-Novel­le wird die bestehen­de Grün­pfeil­re­ge­lung auch auf Rad­fah­rer aus­ge­dehnt, die aus einem Rad­fahr­strei­fen oder bau­lich ange­leg­ten Rad­weg her­aus rechts abbie­gen wol­len. Außer­dem wird ein geson­der­ter Grün­pfeil, der allein für Rad­fah­rer gilt, eingeführt.

Ver­kehrs­zei­chen Grün­pfeil für Radfahrer:

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

Quel­le: BMVI

Gene­rel­les Halt­ver­bot auf Schutzstreifen

  • Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr tren­nen den Rad- und den Auto­ver­kehr mit einer gestri­chel­ten wei­ßen Linie (Zei­chen 340 der StVO). Autos dür­fen dort zwar nicht par­ken, aber bis­lang noch bis zu drei Minu­ten hal­ten. Dies führt viel­fach dazu, dass die Rad­fah­ren­den Schutz­strei­fen nicht durch­gän­gig nut­zen kön­nen, weil ihnen hal­ten­de Autos den Weg ver­sper­ren. Des­halb wol­len wir dort ein gene­rel­les Halt­ver­bot einführen.

Ein­rich­tung von Fahrradzonen

  • Ana­log zu den Tem­po 30-Zonen sol­len in Zukunft auch Fahr­rad­zo­nen ange­ord­net wer­den kön­nen. Die Rege­lung soll sich an den Regeln für Fahr­rad­stra­ßen ori­en­tie­ren: Für den Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h. Der Rad­ver­kehr darf weder gefähr­det noch behin­dert wer­den. Auch Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge sol­len hier künf­tig fah­ren dürfen.

Ver­kehrs­zei­chen Beginn einer Fahrradzone:

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone

Quel­le: BMVI

Klar­stel­lung zum Neben­ein­an­der­fah­ren von Radfahrenden

  • Das Neben­ein­an­der­fah­ren von Rad­fah­ren­den ist aus­drück­lich erlaubt, wenn der Ver­kehr dadurch nicht behin­dert wird. Die bis­he­ri­ge For­mu­lie­rung in der StVO stellt das Hin­ter­ein­an­der­fah­ren in den Vor­der­grund und kann daher miss­ver­stan­den werden.

Aus­wei­tung des Park­ver­bots vor Kreu­zun­gen und Einmündungsbereichen

  • Das Par­ken vor Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnitt­punk­ten der Fahr­bahn­kan­ten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eck­aus­run­dung ver­bo­ten wer­den, wenn ein stra­ßen­be­glei­ten­der­bau­li­cher Rad­weg vor­han­den ist, der als benut­zungs­pflich­tig oder mit Rad­sinn­bild­ge­kenn­zeich­net ist. Hier­durch soll die Sicht zwi­schen Stra­ße und Rad­weg ver­bes­sert und dadurch die Sicher­heit von Rad­fah­ren­den erhöht werden.

Ver­ein­fa­chung für Lastenfahrräder

  • Um spe­zi­ell für Las­ten­fahr­rä­der Park­flä­chen und Lade­zo­nen vor­hal­ten zu kön­nen, füh­ren wir ein spe­zi­el­les Sinn­bild „Las­ten­fahr­rad“ ein, das die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den nut­zen können:

Sinn­bild Lastenfahrrad:

Sinnbild Lastenfahrrad

Quel­le: BMVI

Von der neu geschaf­fe­nen Rege­lung zum Abstel­len von Fahr­rä­dern außer­halb von Fahr­bah­nen und Sei­ten­strei­fen wer­den Las­ten­fahr­rä­der und Räder mit Anhän­ger ausgenommen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellwege

  • Das Ver­kehrs­zei­chen „Rad­schnell­weg“ soll in die StVO auf­ge­nom­men wer­den, um die Kenn­zeich­nung von Rad­schnell­we­gen auch unab­hän­gig von der Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit wie z. B. auf san­di­gem Unter­grund mög­lich zu machen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellweg:

Verkehrszeichen Radschnellweg

Quel­le: BMVI

Über­hol­ver­bot von Radfahrenden

  • Mit der Ein­füh­rung eines neu­en Ver­kehrs­zei­chens sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den in Zukunft ein Über­hol­ver­bot von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen (u. a. Fahr­rä­dern) für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge z. B. an Eng­stel­len anord­nen können.

Ver­kehrs­zei­chen Ver­bot des Über­ho­lens von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und Kraft­rä­der mit Beiwagen:

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Quel­le: BMVI

Erwei­te­rung der Erprobungsklausel

  • Die bestehen­de Klau­sel für zeit­lich und ört­lich begrenz­te Anord­nun­gen zur Erpro­bung ver­kehrs­re­geln­der oder sichern­der Maß­nah­men soll künf­tig unab­hän­gig von einer qua­li­fi­zier­ten Gefah­ren­la­ge Modell­ver­su­che ermög­li­chen, um den Hand­lungs­spiel­raum der zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den zu erwei­tern. Sol­che Modell­ver­su­che sol­len im Ein­ver­neh­men mit den Kom­mu­nen ange­ord­net wer­den. Damit wird auch die Mit­be­stim­mung der Kom­mu­nen gestärkt. Eine wei­ter­ge­hen­de Öff­nung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts für Ver­kehrs­ver­su­che bedarf einer Ände­rung auf Geset­zes­ebe­ne, die in einem wei­te­ren Schritt im nächs­ten Jahr ange­gan­gen wer­den soll.

Ver­mehr­te Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­ren­de in Gegenrichtung

  • Durch die Ände­rung der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den ver­stärkt zur Prü­fung der Öff­nungs­mög­lich­keit von Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung für Rad­fah­ren­de ver­an­lasst und die Zahl der in Gegen­rich­tung frei­ge­ge­be­nen Ein­bahn­stra­ßen dadurch ver­grö­ßert werden.

Zeit­plan:

  • Die Ver­ord­nung soll schnellst­mög­lich in Kraft treten.
  • Nach der Län­der- und Ver­bän­de­an­hö­rung wur­de die Ände­rungs­ver­ord­nung am 06.11.2019 vom Bun­des­ka­bi­nett zur Kennt­nis genom­men und anschlie­ßend dem Bun­des­rat zugeleitet.
  • Die Län­der müs­sen im Bun­des­rat der Ände­rungs­ver­ord­nung zustimmen.
  • In einem zwei­ten Schritt pla­nen wir wei­te­re Ände­run­gen, unter ande­rem in der beglei­ten­den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO.

Hin­weis: Alle hier abge­bil­de­ten Sinn­bil­der und Ver­kehrs­zei­chen wer­den neu in die StVO eingeführt.


Anzei­ge:

Läufst du noch oder fährst du schon?

Von der Anmel­dung bis zum bestan­de­nen Füh­rer­schein beglei­ten wir dich. Ohne wenn und aber — ziel­ori­en­tiert sind wir bei allen Fra­gen und Wün­schen immer für dich da.

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PLZ Ihren 26810 in der Gemein­de Westoverledingen

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Die Gemein­de Ihren in Westoverledingen

Die Geschich­te von Ihren

Die Frü­hen Jahre

Die ers­te urkund­li­che Erwäh­nung des Ortes Ihren fin­det sich 1596 auf der Ubbo-Emmi­us-Kar­te als “Iren”. Der Name deu­tet wahr­schein­lich auf eine “hohe Land­enge” hin. Bis 1598 gab es bereits 16 land­wirt­schaft­li­che Betrie­be in Ihren. Zu die­ser Zeit gehör­te Ihren zum Kirch­spiel Ihr­ho­ve, wo sich auch die Ihr­ho­ver Kirch­müh­le befand.

Ent­wick­lung zur eigen­stän­di­gen Gemeinde

Die­se Müh­le ver­sorg­te über 400 Jah­re lang die umlie­gen­den Ort­schaf­ten mit gemah­le­nem Getrei­de. Etwa um 1800 wur­de Berich­ten zufol­ge Ihre­ner­feld gegrün­det. 1820 wur­de Ihre­ner­feld zusam­men mit Ihren zu einer eigen­stän­di­gen Gemein­de erklärt und ent­wi­ckel­te sich rasch zu einer bevöl­ke­rungs­rei­chen Siedlung.

Die Ent­ste­hung der Wallhecken

Vor mehr als 225 Jah­ren ent­stan­den die Wall­he­cken, die sich von Alt-Ihren fächer­för­mig in süd­öst­li­cher Rich­tung aus­brei­ten. Die Kolo­nien Paters­weg und Unlan­de ent­stan­den 1781 infol­ge der Wei­de­tei­lung. “Unlan­de” bedeu­tet unkul­ti­vier­tes Feld, wäh­rend der Name “Paters­weg” auf den Weg zurück­zu­führ­bar ist, der schon im Mit­tel­al­ter von geist­li­chen Beam­ten aus dem Müns­ter­land benutzt wurde.

Hus­tede: Eine Über­tra­ge­ne Hausstätte

Ein wei­te­rer Teil des Ortes ist Hus­tede, was über­setzt “Haus­stät­te” bedeutet.

Die Ein­woh­ner­zahl von Ihren zum Stand 31.12.2023 beträgt ins­ge­samt 1969, davon sind 992 männ­lich und 977 weiblich.


PLZ von der Gemein­de Ihren aus Westoverledingen

Die PLZ 26810 gehört zur Gemein­de Ihren in Wes­t­ov­er­le­din­gen. Sie dient der ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­ka­ti­on von Adres­sen und Ein­rich­tun­gen in die­sem Gebiet und erleich­tert somit den Post­ver­sand und die Navigation.

Die Post­leit­zahl kurz PLZ von Ihren ist 26810 — Der Ort Ihren gehört zur Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen im Land­kreis Leer

Wes­t­ov­er­le­din­gen: Auf­stre­ben­der Hot­spot für Mittelständler

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat sich die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen zu einem bevor­zug­ten Stand­ort für mit­tel­stän­di­sche Spe­zi­al­un­ter­neh­men ent­wi­ckelt. Unter­neh­men zie­hen ver­mehrt in die­se Gemein­de an der Ems, die sich zwi­schen den Städ­ten Leer und Papen­burg befindet.

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag — seit 2020 in der Gemein­de Ihren ansässig. 

Seit Febru­ar 2020 hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag sei­nen Sitz in der Gemein­de Ihren. Das Gebäu­de, in dem sich der Ver­lag befin­det, dien­te zuvor als Druck- und Ver­lags­haus eines euro­pa­weit täti­gen Her­stel­lers von Prä­ge­eti­ket­ten und Gruß­kar­ten namens Lil­ly­de­sign. Vor die­ser Nut­zung befand sich an der­sel­ben Adres­se, in der Ihre­ner Stra­ße 182, ein EDEKA-Markt.

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag ist ein Ver­lags- und Medi­en­hau­ses, das Zei­tun­gen, Druckerzeug­nis­se und Online-Medi­en her­aus­gibt. Zusätz­lich zu Ver­lags­leis­tun­gen bie­tet das Unter­neh­men auch Absatz­mar­ke­ting für Han­del und Indus­trie sowie Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung an. Im Jahr 2024 wur­den außer­dem Semi­nar­räu­me für Schu­lun­gen in das Gebäu­de integriert.

Die Vor­wahl für Ihren in der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen lau­tet 04955.

Qua­li­tät direkt vor Ihrer Haus­tür: Fach­händ­ler aus der Regi­on mit Lie­fer­ser­vice in 26810 Ihren

Erle­ben Sie erst­klas­si­ge Qua­li­tät bequem bis an Ihre Haus­tür gelie­fert! Unse­re loka­len Fach­händ­ler in der Regi­on bie­ten einen erst­klas­si­gen Lie­fer­ser­vice direkt nach 26810 Ihren. Von hoch­wer­ti­gen Pro­duk­ten bis zu per­sön­li­cher Bera­tung — wir brin­gen Ihnen das Bes­te aus der Regi­on direkt nach Hau­se. Ent­de­cken Sie jetzt unser viel­fäl­ti­ges Sor­ti­ment und genie­ßen Sie den Kom­fort einer Lie­fe­rung bis zur Haustür.


Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Ihren: Gemein­schaft im Einsatz

Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Ihren in Wes­t­ov­er­le­din­gen, Nie­der­sach­sen, ist nicht nur ein Ort des Schut­zes, son­dern auch ein Zen­trum der Gemein­schaft. Das Gerä­te­haus in der Ihre­ner Stra­ße 130 ist die Hei­mat der Orts­feu­er­wehr Wes­t­ov­er­le­din­gen und dient als Basis für ihre Ein­sät­ze. Mit dem Trag­kraft­sprit­zen­fahr­zeug-Was­ser Flo­ri­an Leer 25/41–09 sind sie direkt an der Kreis­stra­ße K23 Ihr­ho­ve — Ihren sta­tio­niert, bereit für schnel­le Reak­tio­nen bei Brän­den und Notfällen.

 

Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Ihren — Gerä­te­haus in der Ihre­ner Stra­ße 130

Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Ihren: Gemein­schaft­li­ches Enga­ge­ment jen­seits des Einsatzes

Doch die Feu­er­wehr Ihren ist mehr als nur Ein­satz­be­reit­schaft. Sie ist ein inte­gra­ler Bestand­teil des Dorf­le­bens, mit Akti­vi­tä­ten wie dem tra­di­tio­nel­len Mai­baum auf­stel­len, dem Oster­feu­er und dem Fackel­lauf. Die­se Ver­an­stal­tun­gen stär­ken den Zusam­men­halt und zei­gen die Ver­bun­den­heit der Feu­er­wehr mit der Gemein­schaft. Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Ihren — gemein­sam für Ihre Sicher­heit und das Wohl­erge­hen der Gemeinschaft.

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Fahr­rad­werk­statt mit Abhol- und Bring­dienst in Westoverledingen.

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Zwei­rad Mey­er: Die freund­li­che Fahr­rad­werk­statt mit Abhol- und Bring­dienst in Wes­t­ov­er­le­din­gen und Umgebung!

 

Ein­füh­rung: Zwei­rad Mey­er, unter der fach­kun­di­gen Lei­tung von Kat­ja Schür­mann, ist die freund­li­che Fahr­rad­werk­statt mit einem spe­zi­el­len Abhol- und Bring­dienst in Wes­t­ov­er­le­din­gen und den umlie­gen­den Gemein­den. Die zen­tra­le Lage und das brei­te Ange­bot machen Zwei­rad Mey­er zur bevor­zug­ten Wahl für alle Fahr­rad­lieb­ha­ber in der Region.

Adres­se und Kontaktdaten:

 

Repa­ra­tur­ser­vice: Die Werk­statt von Zwei­rad Mey­er bie­tet einen umfas­sen­den Repa­ra­tur­ser­vice für Fahr­rä­der aller Mar­ken und Model­le direkt vor Ort an. Das enga­gier­te Team erfah­re­ner Mecha­ni­ker steht bereit, um Fahr­rä­der fach­ge­recht zu repa­rie­ren, egal ob es sich um einen plat­ten Rei­fen, eine defek­te Schal­tung oder eine rou­ti­ne­mä­ßi­ge Inspek­ti­on handelt.

Abhol- und Bring­dienst: Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist der prak­ti­sche Abhol- und Bring­dienst von Zwei­rad Mey­er, der es Kun­den ermög­licht, ihre Fahr­rä­der bequem von zu Hau­se aus repa­rie­ren zu las­sen. Die­ser Ser­vice steht Kun­den jeden Diens­tag und Don­ners­tag zur Ver­fü­gung und kos­tet nur 7,50 Euro pro Fahr­rad und Rich­tung.

Ser­vice­de­ckung für umlie­gen­de Gemein­den: Der Ser­vice von Zwei­rad Mey­er erstreckt sich über Wes­t­ov­er­le­din­gen hin­aus und deckt Gemein­den wie Brei­ner­moor, Drie­ver, Esklum, Flachs­meer, Folm­husen, Groß­wol­de, Gro­te­gas­te, Ihren, Ihr­ho­ve, Mit­ling-Mark, Steen­fel­de und Völ­len ab. Das Ziel von Zwei­rad Mey­er ist es, jedem Fahr­rad­be­sit­zer in der Regi­on erst­klas­si­ge Dienst­leis­tun­gen anzubieten.

Kon­tak­tie­ren Sie uns: Inter­es­sier­te kön­nen Zwei­rad Mey­er noch heu­te kon­tak­tie­ren, um einen Ter­min für die Repa­ra­tur ihres Fahr­rads zu ver­ein­ba­ren oder den Abhol- und Bring­dienst zu buchen. Das Team freut sich dar­auf, zu hel­fen und sicher­zu­stel­len, dass Fahr­rä­der in bes­tem Zustand sind, damit Kun­den ihre Fahr­ten in Wes­t­ov­er­le­din­gen und Umge­bung genie­ßen können.


 

Zwei­rad Mey­er: Die freund­li­che Fahr­rad­werk­statt mit Abhol- und Bring­dienst in Wes­t­ov­er­le­din­gen und Umgebung!

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Fünf Schlüs­sel­merk­ma­le für einen erst­klas­si­gen Fahr­rad-Lie­fer­ser­vice: Wor­auf Sie ach­ten sollten.

Ein zuver­läs­si­ger Fahr­rad-Lie­fer­ser­vice ist ent­schei­dend, um Ihr Fahr­rad bequem von A nach B zu brin­gen. Hier sind fünf Punk­te, auf die Sie ach­ten sollten:

  1. Ver­läss­lich­keit und Pünkt­lich­keit: Ver­las­sen Sie sich dar­auf, dass Zwei­rad Mey­er aus der nähe­ren Umge­bung Ihr Fahr­rad sicher und pünkt­lich transportiert.

  2. Sicher­heit beim Trans­port: Ihr Fahr­rad ist bei Zwei­rad Mey­er in guten Hän­den. Sie trans­por­tie­ren es sicher und sor­gen dafür, dass es wäh­rend des Trans­ports geschützt ist.

  3. Trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on: Zwei­rad Mey­er kom­mu­ni­ziert klar und ver­ständ­lich. Sie wis­sen immer genau, wann Ihr Fahr­rad abge­holt und zurück­ge­bracht wird.

  4. Fle­xi­bi­li­tät bei den Ter­mi­nen: Ob Mon­tag oder Sams­tag, Zwei­rad Mey­er bie­tet fle­xi­ble Abhol- und Lie­fer­ter­mi­ne, die sich an Ihren Zeit­plan anpassen.

  5. Sehr fai­rer und güns­ti­ger Preis: Der Lie­fer­ser­vice von Zwei­rad Mey­er kos­tet inner­halb von Wes­t­ov­er­le­din­gen nur 7,50 Euro pro Fahr­rad und Rich­tung. Bei die­sem Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis erhal­ten Sie einen erst­klas­si­gen Ser­vice zu einem äußerst fai­ren Preis.

Lie­fer­ser­vice für Wes­t­ov­er­le­din­gen — Fahr­rad­werk­statt mit Abhol- und Bringservice! 

Bei uns gibt’s kei­nen Stress und kei­ne Hek­tik, wir machen jedes Fahr­rad wie­der fit, das ist unse­re Taktik!

Prak­ti­scher Abhol- und Bring­ser­vice von Zwei­rad Mey­er aus Papenburg

Zwei­rad Mey­er in Papen­burg bie­tet nicht nur eine brei­te Palet­te an Fahr­rad­re­pa­ra­tu­ren und ‑ser­vices an, son­dern hebt sich auch durch einen prak­ti­schen Abhol- und Bring­ser­vice her­vor. Die­ser Ser­vice kommt vor allem in den umlie­gen­den Ort­schaf­ten gut an, da Kun­den ihre Fahr­rä­der bequem von zu Hau­se aus repa­rie­ren las­sen können.

Für unschlag­ba­re 7,50 Euro bie­ten wir einen Abhol- und Bring­ser­vice von Wes­t­ov­er­le­din­gen direkt zu unse­rer Werk­statt an. Ver­las­sen Sie sich auf Zwei­rad Mey­er für eine beque­me Fahr­rad­war­tung ohne Stress!

Der Bring­ser­vice von Zwei­rad Mey­er deckt die gesam­te Regi­on ab, ein­schließ­lich Brei­ner­moor, Drie­ver, Esklum, Flachs­meer, Folm­husen, Groß­wol­de, Gro­te­gas­te, Ihren, Ihr­ho­ve, Mit­ling-Mark, Steen­fel­de und Völ­len. An den Tagen Diens­tag und Don­ners­tag steht der Ser­vice zur Ver­fü­gung, wobei der Preis für den Abhol- und Bring­ser­vice ledig­lich 7,50 Euro pro Fahr­rad und Rich­tung beträgt.

Das Team von Zwei­rad Mey­er ist bekannt für sei­ne Zuver­läs­sig­keit und Pünkt­lich­keit. Kun­den kön­nen sich dar­auf ver­las­sen, dass ihr Fahr­rad sicher abge­holt, repa­riert und ter­min­ge­recht zurück­ge­bracht wird. Die trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und die fai­re Preis­ge­stal­tung machen Zwei­rad Mey­er zur ers­ten Wahl für Fahr­rad­lieb­ha­ber in Wes­t­ov­er­le­din­gen und Umgebung.

Kon­tak­tie­ren Sie Zwei­rad Mey­er noch heu­te, um einen Ter­min für die Repa­ra­tur Ihres Fahr­rads zu ver­ein­ba­ren oder den prak­ti­schen Abhol- und Bring­ser­vice zu nut­zen. Machen Sie sich das Leben leich­ter und genie­ßen Sie eine sor­gen­freie Fahr­rad­war­tung mit Zwei­rad Meyer.


 

Von Wes­t­ov­er­le­din­gen zur Werk­statt und zurück: Fahr­rad­re­pa­ra­tu­ren leicht gemacht mit unse­rem Abhol- und Bring­ser­vice in der Fahr­rad­werk­statt von Zwei­rad Meyer!
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