News
StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
Anzeige:
Läufst du noch oder fährst du schon?
Anzeige
PLZ Ihren 26810 in der Gemeinde Westoverledingen
Die Gemeinde Ihren in Westoverledingen
Die Geschichte von Ihren
Die Frühen Jahre
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Ihren findet sich 1596 auf der Ubbo-Emmius-Karte als “Iren”. Der Name deutet wahrscheinlich auf eine “hohe Landenge” hin. Bis 1598 gab es bereits 16 landwirtschaftliche Betriebe in Ihren. Zu dieser Zeit gehörte Ihren zum Kirchspiel Ihrhove, wo sich auch die Ihrhover Kirchmühle befand.
Entwicklung zur eigenständigen Gemeinde
Diese Mühle versorgte über 400 Jahre lang die umliegenden Ortschaften mit gemahlenem Getreide. Etwa um 1800 wurde Berichten zufolge Ihrenerfeld gegründet. 1820 wurde Ihrenerfeld zusammen mit Ihren zu einer eigenständigen Gemeinde erklärt und entwickelte sich rasch zu einer bevölkerungsreichen Siedlung.
Die Entstehung der Wallhecken
Vor mehr als 225 Jahren entstanden die Wallhecken, die sich von Alt-Ihren fächerförmig in südöstlicher Richtung ausbreiten. Die Kolonien Patersweg und Unlande entstanden 1781 infolge der Weideteilung. “Unlande” bedeutet unkultiviertes Feld, während der Name “Patersweg” auf den Weg zurückzuführbar ist, der schon im Mittelalter von geistlichen Beamten aus dem Münsterland benutzt wurde.
Hustede: Eine Übertragene Hausstätte
Ein weiterer Teil des Ortes ist Hustede, was übersetzt “Hausstätte” bedeutet.
Die Einwohnerzahl von Ihren zum Stand 31.12.2023 beträgt insgesamt 1969, davon sind 992 männlich und 977 weiblich.
PLZ von der Gemeinde Ihren aus Westoverledingen
Die PLZ 26810 gehört zur Gemeinde Ihren in Westoverledingen. Sie dient der eindeutigen Identifikation von Adressen und Einrichtungen in diesem Gebiet und erleichtert somit den Postversand und die Navigation.
Westoverledingen: Aufstrebender Hotspot für Mittelständler
In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeinde Westoverledingen zu einem bevorzugten Standort für mittelständische Spezialunternehmen entwickelt. Unternehmen ziehen vermehrt in diese Gemeinde an der Ems, die sich zwischen den Städten Leer und Papenburg befindet.
Seit Februar 2020 hat der LeserECHO-Verlag seinen Sitz in der Gemeinde Ihren. Das Gebäude, in dem sich der Verlag befindet, diente zuvor als Druck- und Verlagshaus eines europaweit tätigen Herstellers von Prägeetiketten und Grußkarten namens Lillydesign. Vor dieser Nutzung befand sich an derselben Adresse, in der Ihrener Straße 182, ein EDEKA-Markt.
Der LeserECHO-Verlag ist ein Verlags- und Medienhauses, das Zeitungen, Druckerzeugnisse und Online-Medien herausgibt. Zusätzlich zu Verlagsleistungen bietet das Unternehmen auch Absatzmarketing für Handel und Industrie sowie Suchmaschinenoptimierung an. Im Jahr 2024 wurden außerdem Seminarräume für Schulungen in das Gebäude integriert.
Qualität direkt vor Ihrer Haustür: Fachhändler aus der Region mit Lieferservice in 26810 Ihren
Erleben Sie erstklassige Qualität bequem bis an Ihre Haustür geliefert! Unsere lokalen Fachhändler in der Region bieten einen erstklassigen Lieferservice direkt nach 26810 Ihren. Von hochwertigen Produkten bis zu persönlicher Beratung — wir bringen Ihnen das Beste aus der Region direkt nach Hause. Entdecken Sie jetzt unser vielfältiges Sortiment und genießen Sie den Komfort einer Lieferung bis zur Haustür.
Die Freiwillige Feuerwehr Ihren: Gemeinschaftliches Engagement jenseits des Einsatzes
Doch die Feuerwehr Ihren ist mehr als nur Einsatzbereitschaft. Sie ist ein integraler Bestandteil des Dorflebens, mit Aktivitäten wie dem traditionellen Maibaum aufstellen, dem Osterfeuer und dem Fackellauf. Diese Veranstaltungen stärken den Zusammenhalt und zeigen die Verbundenheit der Feuerwehr mit der Gemeinschaft. Die Freiwillige Feuerwehr Ihren — gemeinsam für Ihre Sicherheit und das Wohlergehen der Gemeinschaft.
Anzeige
Fahrradwerkstatt mit Abhol- und Bringdienst in Westoverledingen.
Zweirad Meyer: Die freundliche Fahrradwerkstatt mit Abhol- und Bringdienst in Westoverledingen und Umgebung!
Einführung: Zweirad Meyer, unter der fachkundigen Leitung von Katja Schürmann, ist die freundliche Fahrradwerkstatt mit einem speziellen Abhol- und Bringdienst in Westoverledingen und den umliegenden Gemeinden. Die zentrale Lage und das breite Angebot machen Zweirad Meyer zur bevorzugten Wahl für alle Fahrradliebhaber in der Region.
Adresse und Kontaktdaten:
- Adresse: Splitting rechts 48, 26871 Papenburg
- Telefon: 04961 73470
- Fax: +49 4961 7639 3
- E‑Mail: zweiradmeyer-papenburg@outlook.de
Reparaturservice: Die Werkstatt von Zweirad Meyer bietet einen umfassenden Reparaturservice für Fahrräder aller Marken und Modelle direkt vor Ort an. Das engagierte Team erfahrener Mechaniker steht bereit, um Fahrräder fachgerecht zu reparieren, egal ob es sich um einen platten Reifen, eine defekte Schaltung oder eine routinemäßige Inspektion handelt.
Abhol- und Bringdienst: Besonders hervorzuheben ist der praktische Abhol- und Bringdienst von Zweirad Meyer, der es Kunden ermöglicht, ihre Fahrräder bequem von zu Hause aus reparieren zu lassen. Dieser Service steht Kunden jeden Dienstag und Donnerstag zur Verfügung und kostet nur 7,50 Euro pro Fahrrad und Richtung.
Servicedeckung für umliegende Gemeinden: Der Service von Zweirad Meyer erstreckt sich über Westoverledingen hinaus und deckt Gemeinden wie Breinermoor, Driever, Esklum, Flachsmeer, Folmhusen, Großwolde, Grotegaste, Ihren, Ihrhove, Mitling-Mark, Steenfelde und Völlen ab. Das Ziel von Zweirad Meyer ist es, jedem Fahrradbesitzer in der Region erstklassige Dienstleistungen anzubieten.
Kontaktieren Sie uns: Interessierte können Zweirad Meyer noch heute kontaktieren, um einen Termin für die Reparatur ihres Fahrrads zu vereinbaren oder den Abhol- und Bringdienst zu buchen. Das Team freut sich darauf, zu helfen und sicherzustellen, dass Fahrräder in bestem Zustand sind, damit Kunden ihre Fahrten in Westoverledingen und Umgebung genießen können.
Westoverledingen — Fünf Schlüsselmerkmale für einen erstklassigen Fahrrad-Lieferservice: Worauf Sie achten sollten.
Ein zuverlässiger Fahrrad-Lieferservice ist entscheidend, um Ihr Fahrrad bequem von A nach B zu bringen. Hier sind fünf Punkte, auf die Sie achten sollten:
-
Verlässlichkeit und Pünktlichkeit: Verlassen Sie sich darauf, dass Zweirad Meyer aus der näheren Umgebung Ihr Fahrrad sicher und pünktlich transportiert.
-
Sicherheit beim Transport: Ihr Fahrrad ist bei Zweirad Meyer in guten Händen. Sie transportieren es sicher und sorgen dafür, dass es während des Transports geschützt ist.
-
Transparente Kommunikation: Zweirad Meyer kommuniziert klar und verständlich. Sie wissen immer genau, wann Ihr Fahrrad abgeholt und zurückgebracht wird.
-
Flexibilität bei den Terminen: Ob Montag oder Samstag, Zweirad Meyer bietet flexible Abhol- und Liefertermine, die sich an Ihren Zeitplan anpassen.
-
Sehr fairer und günstiger Preis: Der Lieferservice von Zweirad Meyer kostet innerhalb von Westoverledingen nur 7,50 Euro pro Fahrrad und Richtung. Bei diesem Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten Sie einen erstklassigen Service zu einem äußerst fairen Preis.
Bei uns gibt’s keinen Stress und keine Hektik, wir machen jedes Fahrrad wieder fit, das ist unsere Taktik!
Praktischer Abhol- und Bringservice von Zweirad Meyer aus Papenburg
Zweirad Meyer in Papenburg bietet nicht nur eine breite Palette an Fahrradreparaturen und ‑services an, sondern hebt sich auch durch einen praktischen Abhol- und Bringservice hervor. Dieser Service kommt vor allem in den umliegenden Ortschaften gut an, da Kunden ihre Fahrräder bequem von zu Hause aus reparieren lassen können.
Der Bringservice von Zweirad Meyer deckt die gesamte Region ab, einschließlich Breinermoor, Driever, Esklum, Flachsmeer, Folmhusen, Großwolde, Grotegaste, Ihren, Ihrhove, Mitling-Mark, Steenfelde und Völlen. An den Tagen Dienstag und Donnerstag steht der Service zur Verfügung, wobei der Preis für den Abhol- und Bringservice lediglich 7,50 Euro pro Fahrrad und Richtung beträgt.
Das Team von Zweirad Meyer ist bekannt für seine Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Kunden können sich darauf verlassen, dass ihr Fahrrad sicher abgeholt, repariert und termingerecht zurückgebracht wird. Die transparente Kommunikation und die faire Preisgestaltung machen Zweirad Meyer zur ersten Wahl für Fahrradliebhaber in Westoverledingen und Umgebung.
Kontaktieren Sie Zweirad Meyer noch heute, um einen Termin für die Reparatur Ihres Fahrrads zu vereinbaren oder den praktischen Abhol- und Bringservice zu nutzen. Machen Sie sich das Leben leichter und genießen Sie eine sorgenfreie Fahrradwartung mit Zweirad Meyer.