News
StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
Anzeige:
Läufst du noch oder fährst du schon?
Anzeige
Werbeagentur Westoverledingen: Ihr Schlüssel zu kreativem Marketing und digitaler Exzellenz
Werbeagentur Westoverledingen: Ihr Partner für kreatives Marketing und starke Präsenz
In der heutigen Welt, in der visuelle Eindrücke und digitale Präsenz entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sind, ist die Wahl der richtigen Marketingstrategie von zentraler Bedeutung. Die Werbeagentur Westoverledingen mit Sitz in Leer versteht die Herausforderungen des modernen Marktes und bietet Ihnen maßgeschneiderte Marketinglösungen, die Ihr Unternehmen hervorheben. Mit innovativen Technologien, kreativen Konzepten und umfassendem Know-how unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ziele zu erreichen.
Unsere umfassenden Leistungen im Überblick:
1. Webdesign: Ihre Website ist die digitale Visitenkarte Ihres Unternehmens. Unsere Agentur in Westoverledingen gestaltet moderne, ansprechende und benutzerfreundliche Websites, die sowohl ästhetisch überzeugen als auch funktional sind.
2. Online-Shops: Der Online-Handel wächst kontinuierlich, und ein gut gestalteter Online-Shop ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir entwickeln maßgeschneiderte E‑Commerce-Lösungen, die den Bedürfnissen Ihrer Kunden entsprechen und sicher sowie effizient arbeiten.
3. SEO (Suchmaschinenoptimierung): In der Vielzahl von Online-Angeboten ist es wichtig, sichtbar zu sein. Wir optimieren Ihre Website für Suchmaschinen, damit Sie besser gefunden werden und Ihre Zielgruppe effektiver erreichen.
4. Printdesign: Trotz der digitalen Dominanz bleibt Printdesign wichtig. Wir erstellen ansprechende Flyer, Broschüren und Plakate, die Ihre Botschaft wirkungsvoll transportieren und Ihr Unternehmen stärken.
5. Logo-Design: Ihr Logo ist das Herzstück Ihrer Unternehmensidentität. Unsere Designer entwickeln ein individuelles Logo, das die Essenz Ihres Unternehmens widerspiegelt und einen bleibenden Eindruck hinterlässt.
6. Werbemittel: Kreative Werbemittel setzen Akzente und bleiben im Gedächtnis Ihrer Kunden. Wir entwickeln innovative Werbestrategien und produzieren hochwertige Werbemittel, die Ihre Botschaft effektiv vermitteln.
Werbeagentur Westoverledingen: Digitale Exzellenz für Ihren Geschäftserfolg!
Entdecken Sie die Werbeagentur Westoverledingen in Leer – Ihre Experten für digitale Brillanz und kreative Exzellenz. Mit unserem umfassenden Leistungsspektrum, von Webdesign über SEO bis hin zu Print- und Logo-Design, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Markenpräsenz zu stärken. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihren digitalen Erfolg gestalten. Ihre erfolgreiche Markenpräsenz beginnt hier!
Redaktionelle Meisterschaft für Ihren Content-Erfolg
In der heutigen digitalen Ära ist hochwertiger Content der Schlüssel zu effektivem Online-Marketing. Die Werbeagentur in Westoverledingen bietet nicht nur exzellentes Webdesign und effektive SEO, sondern auch herausragende redaktionelle Expertise. Hier sind einige Gründe, warum unser redaktioneller Ansatz Ihren Content hervorhebt:
1. Maßgeschneiderte Inhalte: Wir erstellen Inhalte, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sind – sei es durch informative Blogbeiträge, emotionale Geschichten oder überzeugende Produktbeschreibungen.
2. SEO-Optimierung: Unser Content ist SEO-optimiert, um sicherzustellen, dass Ihr Material nicht nur informativ, sondern auch gut auffindbar ist. Wir integrieren relevante Keywords und erstellen ansprechende Meta-Beschreibungen.
3. Storytelling für Markenbindung: Wir nutzen die Kraft des Storytellings, um emotionale Verbindungen zu schaffen und Ihre Marke nachhaltig in der Erinnerung Ihrer Zielgruppe zu verankern.
4. Aktualität und Relevanz: Unser redaktionelles Team bleibt stets über Branchentrends informiert, um sicherzustellen, dass Ihr Content aktuell und relevant bleibt.
5. Vielfalt der Formate: Ob Texte, Grafiken, Videos oder interaktive Inhalte – unsere Werbeagentur bietet eine breite Palette an Formaten, um Ihre Botschaft vielseitig und ansprechend zu präsentieren.
Unsere Philosophie:
Die Werbeagentur Westoverledingen setzt auf eine kundenorientierte Herangehensweise. Wir erkennen die Einzigartigkeit jedes Unternehmens und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur optisch ansprechend sind, sondern auch Ihre Geschäftsziele unterstützen. Unser kreatives Team kombiniert innovative Ideen mit technischem Know-how, um Ihnen zu helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben.
Fazit:
Wenn Sie auf der Suche nach einer Werbeagentur in Leer (Westoverledingen) sind, die Ihr Unternehmen mit modernem Marketing in Szene setzt, dann ist die Werbeagentur Westoverledingen Ihr zuverlässiger Partner. Mit unserem umfassenden Leistungsspektrum und einem engagierten Team sind wir darauf spezialisiert, Ihre Marke erfolgreich zu positionieren und eine starke Präsenz zu schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam die Welt auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen!
Werbeagentur Westoverledingen: Ihr Schlüssel zu kreativem Marketing und digitaler Exzellenz
Entfalten Sie das volle Potenzial Ihres Unternehmens mit maßgeschneiderten Marketinglösungen von der Werbeagentur Westoverledingen. Von ansprechendem Webdesign über effektive SEO bis hin zu kreativen Print- und Logo-Designs – wir bieten Ihnen alles, um Ihre Markenpräsenz zu stärken und Ihren digitalen Erfolg zu maximieren.
Handeln Sie jetzt! Kontaktieren Sie uns noch heute per E‑Mail unter info@leserecho.de, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihr Projekt zu besprechen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision in die Tat umsetzen und Ihre Marke zum Strahlen bringen!
Anzeige
Finde deinen Kalkhoff-Händler im Emsland — Trekking-E-Bike
KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE: Trekking-E-Bike-Testsieger beeindruckt durch hohe Zuladung und Robustheit
Im aktuellen E‑Bike-Test der Stiftung Warentest wurden elf Trekking-E-Bikes mit Preisen von 2400 bis 3800 Euro auf Herz und Nieren geprüft. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Modelle besonders robust, sicher und komfortabel auf langen Strecken sind. Das KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE steht mit dem Qualitätsurteil „GUT“ (1,8) auf dem Siegertreppchen. Besonders hervorgehoben hat die Stiftung Warentest die angenehme Sitzposition, den kraftvollen Motor und die hochwertige Verarbeitung. Das zulässige Gesamtgewicht von 170 Kilo setzt „einen Rekord“ in diesem Test (Test 05/2024).
KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE begeistert das Emsland als Testsieger
Maximale Belastbarkeit für grenzenlose Mobilität
„Seit 1919 bauen wir bei Kalkhoff mit großer Leidenschaft Räder mit hoher Zuladungsmöglichkeit. So ermöglichen wir Fahrern ein Maximum an Flexibilität – egal ob Kinderanhänger, Packtaschen oder Wocheneinkauf“, erklärt Silvia Martin, PR-Managerin bei Kalkhoff. „Wir legen großen Wert auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität, um ein grenzenloses und freudiges Fahrerlebnis zu gewährleisten.“
Bike-Leasing Emsland
Das zulässige Gesamtgewicht des Kalkhoff Plus Bikes von 170 kg wird durch genaue Berechnungen und diverse Belastungstests ermittelt. Durch die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Komponenten wird sichergestellt, dass die Räder sicher zu fahren sind.
Kalkhoff Bike direkt vom Werk nach Papenburg
Das Besondere: Alle Komponenten funktionieren zuverlässig bei jeder Zuladung. Beispielsweise federt die verbaute Gabel sowohl bei kleinem als auch bei großem Gepäck stets gleichbleibend komfortabel ab. „Wir verstehen, dass es für viele Menschen wichtig ist, ihre Einkäufe oder sonstige Gepäckstücke auf dem Fahrrad zu transportieren. Unsere E‑Bikes sind hierfür optimal geeignet und bieten eine hervorragende Möglichkeit, flexibel, umweltbewusst und gesundheitsfördernd unterwegs zu sein, unabhängig vom Alter oder körperlichen Eigenschaften unserer Kunden“, sagt Christian Bolke, Ingenieur und Leiter der Produktentwicklung bei Kalkhoff.
Mit einer solchen Kombination aus hoher Qualität, durchdachtem Design und maximaler Flexibilität setzt das Kalkhoff ENDEAVOUR 7.B ADVANCE neue Maßstäbe im Bereich der Trekking-E-Bikes. Es ist die ideale Wahl für all jene, die ein zuverlässiges, robustes und komfortables E‑Bike suchen, das auch bei hoher Zuladung keine Kompromisse eingeht.
KALKHOFF Fachhändler in Ihrer Nähe
Kalkhoff ENTICE 5 EXCITE+
Das Kalkhoff ENTICE 5 EXCITE+ ist ein echter Alleskönner unter den E‑Bikes, der mit seiner robusten Bauweise und leistungsstarken Komponenten überzeugt. Ausgestattet mit dem Bosch Performance CX Smart System Antrieb, der beeindruckende 85 Nm Drehmoment liefert, und einem integrierten Bosch PowerTube Akku mit 625 Wh, bietet das ENTICE 5 EXCITE+ eine herausragende Reichweite von bis zu 115 km*.
Leistungsstark und Vielseitig
Dieses Modell glänzt besonders durch seine Vielseitigkeit und das hohe zulässige Gesamtgewicht von bis zu 170 kg. Ob auf der Straße oder im Gelände, das ENTICE 5 EXCITE+ bewältigt alle Herausforderungen mit Leichtigkeit. Die gefederte Federgabel und Sattelstütze sorgen für maximalen Komfort und ermöglichen ein angenehmes Fahrgefühl, selbst auf unebenen Untergründen.
Verschiedene Rahmenformen für jeden Fahrstil
Die Kalkhoff Endeavour Trekking E‑Bikes sind in verschiedenen Rahmenformen erhältlich, darunter Diamant, Trapez, Wave und Comfort. Diese bieten jeweils spezifische Vorteile in Bezug auf Stabilität, Gewicht und Komfort, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden:
- Diamant (DI): Klassische Herrenrahmen für optimale Stabilität und sportliches Design.
- Trapez (TR): Sportliche Variante mit hoher Rahmenstabilität und dynamischer Note.
- Wave (WA): Tiefeinsteiger-Rahmen für maximalen Komfort und sichere Fahreigenschaften.
- Comfort: Weiterentwickelter Wave-Rahmen ohne Oberrohr für eine besonders aufrechte und bequeme Sitzposition auf langen Trekking-Touren.
Perfekt für lange Touren und alltägliche Fahrten
Die Bosch-Mittelmotoren und ‑Akkus der Kalkhoff Endeavour E‑Bikes bieten eine ausgezeichnete Reichweite von 80 bis 150 Kilometern, je nach Motorvariante. Mit unserem Reichweitenrechner kannst du deine individuelle Reichweite einfach berechnen und planen, egal ob für lange Touren oder den täglichen Einsatz.
Das Kalkhoff ENTICE 5 EXCITE+ ist die ideale Wahl für Fahrradliebhaber, die auf der Suche nach einem zuverlässigen und vielseitigen E‑Bike sind, das sowohl im Alltag als auch auf Abenteuertouren überzeugt. Erlebt uneingeschränkte Mobilität mit dem Endeavour 5+ Trekking-E-Bike: Ausgestattet mit dem innovativen Bosch Smart System und einem kraftvollen 625 Wh Akku, garantiert es bis zu 115 km Reichweite. Die Plus-Serie hebt Flexibilität auf ein neues Level – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 170 kg und dem robusten MIK HD-Träger. Ob Kindersitz oder schwere Lasten, dieses E‑Bike macht alles mit. Für zusätzliche Sicherheit sorgt das optionale Bosch ABS Paket der Advance Ausstattung. Eure Reise kann beginnen!