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Tra­ge­pflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

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Foto: Ab kom­men­den Mon­tag erhält jeder Kun­de, der den EDEKA Blank Markt in Jem­gum besucht,  ein kos­ten­lo­ses Visier zum Ein­kau­fen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.

Land ändert Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Corona-Virus

Wie bereits am Mitt­woch ange­kün­digt wird in Nie­der­sach­sen ab kom­men­den Mon­tag, den 27. April, eine lan­des­wei­te Pflicht zum Tra­gen einer ein­fa­chen Mund-Nasen-Bede­ckung für Fahr­gäs­te im Per­so­nen­ver­kehr und Kun­din­nen und Kun­den im Ein­zel­han­del gel­ten. Die ent­spre­chen­de Ände­rung der Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus hat die Lan­des­re­gie­rung am Frei­tag vorgestellt.

Aus der Verordnung:

(1) Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Ver­kaufs­stel­len, Ein­kaufs­cen­tern und Ein­rich­tun­gen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Aus­nah­me von Buchst. k, sowie Per­so­nen, die als Fahr­gast ein Ver­kehrs­mit­tel des Per­so­nen­ver­kehrs und die hier­zu gehö­ren­den Ein­rich­tun­gen, wie zum Bei­spiel Hal­te­stel­len und Auf­ent­halts­be­rei­che am Gleis, nut­zen, sind ver­pflich­tet, eine tex­ti­le Bar­rie­re als Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Pri­va­te Per­so­nen­kraft­wa­gen sowie pri­va­te und gewerb­li­che Last­kraft­wa­gen sind kei­ne Ver­kehrs­mit­tel des Per­so­nen­ver­kehrs im Sin­ne des Sat­zes 1.

(2) Eine Mund-Nasen-Bede­ckung im Sin­ne des Absat­zes 1 ist jede tex­ti­le Bar­rie­re, die auf­grund ihrer Beschaf­fen­heit geeig­net ist, eine Aus­brei­tung von über­tra­gungs­fä­hi­gen Tröpf­chen­par­ti­keln durch Hus­ten, Nie­sen und Aus­spra­che zu ver­rin­gern, unab­hän­gig von einer Kenn­zeich­nung oder zer­ti­fi­zier­ten Schutz­ka­te­go­rie; geeig­net sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baum­wol­le oder ande­rem geeig­ne­tem Mate­ri­al selbst her­ge­stell­te Mas­ken oder Ähnliches.

(3) Per­so­nen, für die auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen, zum Bei­spiel schwe­re Herz- oder Lun­gen­er­kran­kun­gen, wegen des höhe­ren Atem­wi­der­stands das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung nicht zumut­bar ist, sind von der Ver­pflich­tung nach Absatz 1 ausgenommen.

(4) Von der Ver­pflich­tung nach Absatz 1 sind Kin­der bis zur Voll­endung des 6. Lebens­jah­res ausgenommen.

Einen umfang­rei­chen Ant­wort­ka­ta­log auf die häu­figs­ten Fra­gen zur beschlos­se­nen Pflicht zum Tra­gen einer ein­fa­chen Mund-Nasen-Bede­ckung in Nie­der­sach­sen und vie­len wei­te­ren The­men rund um das Coro­na-Virus fin­den Sie im Inter­net unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.

Wei­te­re Ände­run­gen der Ver­ord­nung umfas­sen im Wesentlichen:

  • Mög­lich­keit der Öff­nung von Fri­seur­be­trie­ben ab Mon­tag, den 4. Mai

„Fri­sö­rin­nen und Fri­sö­re dür­fen eben­falls Dienst­leis­tun­gen unter Beach­tung von Hygie­ne­re­geln erbrin­gen, wenn ein Abstand zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den von min­des­tens 1,5 Metern gewähr­leis­tet ist, die Fri­sö­rin oder der Fri­sör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bede­ckung trägt und nach jeder Kun­din und jedem Kun­den eine Hän­de­des­in­fek­ti­on durch­führt. Jede Fri­sö­rin und jeder Fri­sör hat den Namen und die Kon­takt­da­ten der Kun­din oder des Kun­den sowie den Zeit­punkt des Betre­tens und Ver­las­sens des Salons mit deren oder des­sen Ein­ver­ständ­nis zu doku­men­tie­ren und drei Wochen auf­zu­be­wah­ren, damit eine etwa­ige Infek­ti­ons­ket­te nach­voll­zo­gen wer­den kann; eine Kun­din oder ein Kun­de darf nur bedient wer­den, wenn sie oder er mit der Doku­men­ta­ti­on ein­ver­stan­den ist.“

  • Rege­lun­gen zum Besuch von engen Ange­hö­ri­gen und Lebens­part­ne­rIn­nen auf den nie­der­säch­si­schen Inseln

Vom Beför­de­rungs­ver­bot von Per­so­nen auf die nie­der­säch­si­schen Inseln sind zukünf­tig fol­gen­de Per­so­nen­grup­pen ausgenommen:

1. Per­so­nen, die auf­grund eines Dienst- oder Arbeits­ver­hält­nis­ses, eines Werk­ver­tra­ges oder eines Dienst- oder Arbeits­auf­tra­ges zum Zweck der Arbeits­auf­nah­me die Insel betreten,

2. Per­so­nen, die die medi­zi­ni­sche, not­fall­me­di­zi­ni­sche, geburts­hel­fen­de und pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung, ein­schließ­lich der Ange­hö­ri­gen­pfle­ge, oder die Ver­sor­gung der Insel­be­woh­ne­rin­nen und Insel­be­woh­ner mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs sicherstellen,

3. die Ehe­gat­tin, der Ehe­gat­te, die Lebens­part­ne­rin oder der Lebens­part­ner im Sin­ne des Lebens­part­ner­schafts­ge­set­zes einer Bewoh­ne­rin oder eines Bewoh­ners mit ers­tem Wohn­sitz auf der Insel,

4. Ver­wand­te ers­ten Gra­des einer Bewoh­ne­rin oder eines Bewoh­ners mit ers­tem Wohn­sitz auf der Insel, soweit zwin­gen­de fami­liä­re Grün­de vor­lie­gen, sowie

5. von der Kom­mu­ne akkre­di­tier­te Jour­na­lis­tin­nen und Journalisten.

  • Rege­lun­gen zur schritt­wei­sen Wie­der­auf­nah­me des Schulbetriebs

Vom gene­rel­len Ver­bot des Prä­senz­un­ter­richts sind zukünf­tig ausgenommen:

1. der Prä­senz­un­ter­richt im 4. Schul­jahr­gang in Schu­len des Prim­ar­be­reichs mit Aus­nah­me des Fachs Sport,

2. der Prä­senz­un­ter­richt des Schul­jahr­gangs 13 in Schu­len des Sekun­dar­be­reichs II sowie der Prä­senz­un­ter­richt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Schul­jahr­gän­ge 9 und 10 des Sekun­dar­be­reichs I, die an den Abschluss­prü­fun­gen zum Erwerb der Abschlüs­se nach den Schul­jahr­gän­gen 9 und 10 teil­neh­men, jeweils mit Aus­nah­me des Fachs Sport,

3. der Prä­senz­un­ter­richt in der Fach­stu­fe 2 der Berufs­schu­le, im Jahr­gang 13 des Beruf­li­chen Gym­na­si­ums (nur Prü­fungs­vor­be­rei­tung) und der Klas­se 13 der Berufs­ober­schu­le (nur Prü­fungs­vor­be­rei­tung), der Abschluss­klas­se der Fach­schu­le (nur Prü­fungs­vor­be­rei­tung), der Klas­se 1 der Pfle­ge­schu­le für neu begin­nen­de Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die unmit­tel­ba­re Prü­fungs­vor­be­rei­tung und Prü­fung in den Schu­len für ande­re als ärzt­li­che Heil­be­ru­fe sowie in den über­be­trieb­li­chen Bil­dungs­stät­ten der Kam­mern und der von ihnen mit der Durch­füh­rung beauf­trag­ten Trä­ger, jeweils mit Aus­nah­me des Fachs Sport.


Anzei­ge:

Wir star­ten wie­der durch!

der Coro­na-Virus sorgt wei­ter­hin über­all für Einschränkungen.

Wir möch­ten Sie gern über unser Ange­bot zur best­mög­li­chen Unter­stüt­zung in die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kon­tak­ten und Dienst­leis­tun­gen sor­gen wir für die stren­ge Ein­hal­tung der vor­ge­schrie­be­nen Hygie­ne­maß­nah­men zu Ihrem und zum Schutz unse­rer Mitarbeiter.
Die Bera­tung und der Ver­kauf von Neu­wa­gen und Gebraucht­wa­gen ist ab dem 20.04.2020 ein­schließ­lich Pro­be­fahr­ten wie­der in gewohn­tem Umfang mög­lich. Unse­re Ver­kaufs­ab­tei­lung ist per­sön­lich, tele­fo­nisch und per E‑Mail für sie erreichbar.

Infos zum The­ma & Kon­takt­da­ten fin­den Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…

Blei­ben Sie gesund!
Ihr HIRO Team

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Folk-High­light: „Nor­t­hern Light“ begeis­tert im Ihr­ho­ver Rathaus!

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Folk mit der Band „Nor­t­hern Light“ im Ihr­ho­ver Rathaus

Am kom­men­den Frei­tag, den 27. Sep­tem­ber 2024, um 20 Uhr, wird das Ihr­ho­ver Rat­haus zum Schau­platz eines fes­seln­den Folk-Kon­zerts. Die Band „Nor­t­hern Light“ bringt mit ihrem vir­tuo­sen Sound und kom­ple­xen Zusam­men­spiel eine musi­ka­li­sche Rei­se durch Nord­eu­ro­pa direkt zu den Zuhörern.

Der Ein­lass beginnt bereits um 19 Uhr, und der Ein­tritts­preis beträgt 15,00 € pro Kar­te. Es sind noch Tickets ver­füg­bar, die an der Abend­kas­se erwor­ben wer­den kön­nen. Vor­ab kön­nen Kar­ten zudem im Kul­tur­amt der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen unter der Tele­fon­num­mer 04955 / 933–225 oder per E‑Mail an kulturamt@westoverledingen.de reser­viert werden.

Nor­t­hern Light begeis­tert ihr Publi­kum mit einem ein­zig­ar­ti­gen Kon­zert­er­leb­nis: Von pul­sie­ren­den Tanz­me­lo­dien, die zum Mit­wip­pen ein­la­den, bis hin zu fes­seln­den Geschich­ten über Hel­din­nen ver­gan­ge­ner Zei­ten – die vier Voll­blut­mu­si­ker schaf­fen es, die Folk­tra­di­tio­nen zu neu­em Leben zu erwe­cken, ohne den tra­di­tio­nel­len Cha­rak­ter der hand­ge­mach­ten Musik zu ver­lie­ren. Beglei­tet wird der Abend von span­nen­den Anek­do­ten, die hin­ter den ein­zel­nen Melo­dien stehen.

Mit ihrem neu­en Stu­dio­al­bum „Sto­len Ber­ries“ hat die Band außer­dem ein beson­de­res High­light im Gepäck. Hier­bei streift Nor­t­hern Light mühe­los durch die Tra­di­tio­nen euro­päi­scher Folk­mu­sik und kom­bi­niert die­se zu bis­her Unge­hör­tem. In lan­gen Näch­ten des gemein­sa­men Musi­zie­rens ent­wi­ckeln die Musi­ker ein Pro­gramm, das mit Stim­me, Akkor­de­on, Gei­ge, Flö­te, Dudel­sack und Bouz­ou­ki tra­di­tio­nel­le Melo­dien mit neu­em Leben erfüllt.

Freu­en Sie sich auf ein Kon­zert­er­leb­nis, das Ihnen lan­ge in Erin­ne­rung blei­ben wird!

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Küchen­ver­käu­fer im Ems­land: Ihre Chan­ce auf eine kri­sen­si­che­re Kar­rie­re mit Top-Verdienstmöglichkeiten

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Küchen­ver­käu­fer im Ems­land gesucht: Kri­sen­si­cher, lukra­tiv und attraktiv!

Suchen Sie nach einer kri­sen­si­che­ren Kar­rie­re mit exzel­len­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten im Ems­land? Der Beruf des Küchen­ver­käu­fers bie­tet Ihnen genau das – und noch viel mehr! Wenn Sie bei Goog­le nach „Küchen­ver­käu­fer Ems­land“ suchen, fin­den Sie hier, war­um die­se Posi­ti­on für Sie die per­fek­te Wahl sein könnte.

Kri­sen­si­che­rer Job im Emsland

Die Küchen­bran­che im Ems­land ist sta­bil und auf Wachs­tums­kurs. Der Bedarf an Küchen bleibt kon­stant, sei es durch Reno­vie­run­gen oder Neu­bau­ten. Als Küchen­ver­käu­fer im Ems­land pro­fi­tie­ren Sie von einem siche­ren Arbeits­platz, der Ihnen lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ven und wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät bie­tet. In unsi­che­ren Zei­ten ist dies ein ent­schei­den­der Vor­teil für Ihre beruf­li­che Zukunft.

Attrak­ti­ve Ver­dienst­mög­lich­kei­ten für Küchen­ver­käu­fer im Emsland

Ein Küchen­ver­käu­fer im Ems­land hat her­vor­ra­gen­de Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Die Kom­bi­na­ti­on aus Fest­ge­halt und leis­tungs­be­zo­ge­nen Pro­vi­sio­nen ermög­licht es Ihnen, Ihr Ein­kom­men erheb­lich zu stei­gern. Ihre Ver­kaufs­leis­tung hat direk­ten Ein­fluss auf Ihr Ein­kom­men, wodurch Sie die Mög­lich­keit haben, Ihre finan­zi­el­len Zie­le zu errei­chen und übertreffen.

Arbei­ten in einer ange­neh­men Atmo­sphä­re im Emsland

Als Küchen­ver­käu­fer im Ems­land arbei­ten Sie in einem pro­fes­sio­nel­len und freund­li­chen Arbeits­um­feld. Küchen­stu­di­os und Möbel­häu­ser im Ems­land legen gro­ßen Wert auf ein attrak­ti­ves und ein­la­den­des Arbeits­kli­ma. Hier erle­ben Sie ein moder­nes Arbeits­um­feld mit hoch­wer­ti­gen Pro­duk­ten, das Ihre täg­li­chen Auf­ga­ben abwechs­lungs­reich und ange­nehm gestaltet.

Direk­ter Kun­den­kon­takt im Emsland

In der Rol­le des Küchen­ver­käu­fers im Ems­land haben Sie die Mög­lich­keit, direkt mit Kun­den zu inter­agie­ren und ihre indi­vi­du­el­len Wün­sche und Anfor­de­run­gen zu erfül­len. Dies bie­tet Ihnen die Chan­ce, den Kun­den bei der Aus­wahl ihrer Traum­kü­che zu unter­stüt­zen und dabei per­sön­lich zu wach­sen. Der direk­te Kon­takt zu zufrie­de­nen Kun­den sorgt für eine beson­ders erfül­len­de Berufserfahrung.

Fazit: Küchen­ver­käu­fer im Ems­land – Ihre Chan­ce auf eine erfolg­rei­che Karriere

Der Beruf des Küchen­ver­käu­fers im Ems­land bie­tet Ihnen zahl­rei­che Vor­tei­le: Kri­sen­si­cher­heit, her­vor­ra­gen­de Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, ein ange­neh­mes Arbeits­um­feld und direk­ten Kun­den­kon­takt. Wenn Sie auf der Suche nach einer sta­bi­len und lukra­ti­ven Kar­rie­re im Ems­land sind, könn­te die­se Posi­ti­on genau das Rich­ti­ge für Sie sein.

Besu­chen Sie unse­re Web­site oder kon­tak­tie­ren Sie uns direkt, um mehr über die­se span­nen­de Kar­rie­re­chan­ce als Küchen­ver­käu­fer im Ems­land zu erfah­ren. Set­zen Sie den ers­ten Schritt in eine erfolg­rei­che Zukunft und sichern Sie sich Ihre Posi­ti­on in der auf­stre­ben­den Küchen­bran­che im Emsland!

Jetzt bewer­ben und durch­star­ten – Ihr neu­er Job als Küchen­ver­käu­fer im Ems­land war­tet auf Sie!


 

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