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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team

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Neue Welten entdecken: Miniwelten Lathen erweitern Öffnungszeiten in den Ferien

Neu kreiertes Schloss erinnert an Neuschwanstein – Ständige Veränderungen sorgen für Abwechslung
Miniwelten Lathen mit Sonderöffnungszeiten in den Ferien
Niederlangen. Die Miniwelten Lathen öffnen in den Sommerferien zusätzlich zu ihren regulären Sonntagszeiten auch an mehreren Mittwochnachmittagen ihre Türen. Grund für die erweiterten Öffnungszeiten ist die stetig wachsende Nachfrage – Familien, Modellbau-Fans und Entdeckerinnen und Entdecker jeden Alters nutzen die Gelegenheit, in die liebevoll gestalteten Miniaturwelten einzutauchen.
Neben dem regulären Sonntagstermin von 14:30 bis 17:30 Uhr ist die Ausstellung an folgenden Mittwochen geöffnet: 9., 16., 23. und 30. Juli sowie am 6. und 13. August, jeweils ebenfalls von 14:30 bis 17:30 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt für Erwachsene 4 Euro, für Kinder 1,50 Euro pro Person. Eine Familienkarte ist für 8 Euro erhältlich.
Ein besonderes Highlight in diesem Sommer ist das neu geschaffene Prinzessinnenschloss, das aus Bausätzen verschiedener Epochen entstand. Mit seinen zahlreichen Türmen und kunstvollen Details erinnert es unweigerlich an das berühmte Schloss Neuschwanstein in Bayern. Gleich daneben entführt eine verwunschene Feen- und Fabelwelt die Besucherinnen und Besucher in märchenhafte Szenerien.
Auch das große Miniaturstadion hat sich gewandelt: Nach dem Ende der Fußballsaison wurde es zur Konzertarena umgebaut. Hier wird an den unvergesslichen Auftritt der „Fantastischen Vier“ erinnert, der vor rund drei Jahren Musikfans aus ganz Deutschland begeisterte.
Die Miniwelten Lathen befinden sich in der Feldkoppel 7, 49779 Niederlangen, im Gründerzentrum Emstal – direkt an der Autobahnabfahrt Lathen. Von dort aus einfach rechts in Richtung Niederlangen und erneut rechts abbiegen. Nach etwa 300 Metern liegt die Ausstellung direkt gegenüber vom Sporthaus Cawila.
Weitere Informationen gibt es online unter:
👉 www.miniwelten-lathen.de

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Frisch & regional: Wochenmarkt Ihrhove immer dienstags beim Sika-Markt

Wochenmarkt Ihrhove – Frische, Vielfalt und Regionalität jeden Dienstag
Wer Wert auf frische Lebensmittel und ein persönliches Einkaufserlebnis legt, sollte dienstags einen Besuch auf dem Wochenmarkt Ihrhove nicht verpassen. Direkt beim Sika Markt, an der Großwolderstraße 25 in Ihrhove (Westoverledingen), laden regionale Händler von 8:00 bis 13:00 Uhr zum gemütlichen Wochenmarktbummel ein.
Frische Produkte aus der Region
Das Angebot auf dem Wochenmarkt Ihrhove ist überschaubar, aber hochwertig:
🧀 Käse aus traditioneller Herstellung
🍞 Backwaren frisch aus der Region
🍎 Obst & Gemüse – saisonal und knackig
🐟 Fisch – frisch auf den Tisch
🥩 Fleisch- & Wurstwaren für Genießer
Ob für den Wocheneinkauf oder einen spontanen Zwischenstopp – der Markt ist eine tolle Gelegenheit, hochwertige Produkte regionaler Anbieter direkt vor Ort zu entdecken.
Wichtiger Hinweis bei Feiertagen
Sollte der Markttag auf einen Feiertag fallen, wird ein Ersatztermin angeboten. Bitte informieren Sie sich direkt beim Veranstalter.
Veranstalter & Kontakt:
Sika OHG
Herr Friedhelm Betz
Großwolderstraße 25
26810 Westoverledingen
📞 Tel.: 04955 / 4410
📧 E‑Mail: info@sika-versandhausware.de
Tipp: Verbinden Sie den Einkauf auf dem Wochenmarkt mit einem Besuch im Sika-Markt – hier finden Sie praktische Haushaltswaren und vieles mehr für den Alltag.
Der Wochenmarkt Ihrhove ist ein fester Bestandteil des Ortslebens in Westoverledingen und steht für Qualität, Nachbarschaft und kurze Wege – regional, frisch, persönlich.

Auf dem Foto ist der Wochenmarkt Leer auf dem Ernst-Reuter-Platz zu sehen. Der Markt findet ganzjährig mittwochs und samstags von 7:00 bis 14:00 Uhr statt und bietet eine große Auswahl an frischen, regionalen Produkten – direkt im Herzen der Innenstadt.