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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten

Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport

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Westoverledingen im Wandel der Zeit – Jubiläumschronik zum 50-jährigen Bestehen erschienen

50 Jahre Westoverledingen – Eine bewegte Geschichte in einer Chronik festgehalten
Westoverledingen – Im Jahr 2023 feierte die Gemeinde Westoverledingen ihr 50-jähriges Bestehen. Ein halbes Jahrhundert bewegter Geschichte, geprägt von Wandel, Wachstum und Gemeinschaft, wurde nun in einer eindrucksvollen Chronik festgehalten. Das hochwertig gebundene Buch bietet auf 160 Seiten einen detailreichen Rückblick auf die Jahre seit der Gemeindefusion im Jahr 1973.
Ein lebendiges Zeitdokument
Die Jubiläumschronik erzählt nicht nur die Geschichte, sondern lässt sie lebendig werden: Für jedes Jahr wurde eine Auswahl bedeutender Ereignisse aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft zusammengetragen. Ob kommunalpolitische Entwicklungen, kulturelle Höhepunkte oder wirtschaftliche Meilensteine – die Chronik zeichnet ein vielschichtiges Bild der Gemeinde Westoverledingen und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Zahlreiche historische und aktuelle Fotos ergänzen die Texte und vermitteln ein anschauliches Bild vom Wandel der Zeit.
Ein Gemeinschaftsprojekt mit Unterstützung aus der Region
„Es freut uns besonders, dass sich mehrere Westoverledinger Firmen an der Finanzierung des hochwertig gebundenen Buches beteiligt haben“, betont Bürgermeister Theo Douwes. Dank dieser Unterstützung kann die Gemeinde das Werk zu einem attraktiven Preis von nur 14,90 Euro anbieten. Die Chronik ist ab sofort in der Tourist-Information des Rathauses erhältlich.
Erinnerung und Identität
Mit der Veröffentlichung der Chronik ist ein wertvolles Stück Heimatgeschichte entstanden – nicht nur für langjährige Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch für alle, die sich für die Entwicklung Westoverledingens interessieren. Das Buch lädt zum Schmökern, Erinnern und Staunen ein und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung lokaler Geschichte.
Ein Muss für alle, die wissen wollen, wie aus einzelnen Dörfern eine lebendige, vielfältige Gemeinde geworden ist.
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Vorsorgen heißt Verantwortung übernehmen – für sich selbst und für die Menschen, die zurückbleiben. Im Landkreis Leer bietet das Netzwerk „Vorsorge & Abschied Leer“ eine ganzheitliche Unterstützung für alle Fragen rund um Bestattung, Nachlass, Patientenverfügung und finanzielle Absicherung. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Wünsche frühzeitig festzuhalten und Angehörige im Ernstfall zu entlasten.
Das Netzwerk vereint regionale Fachleute wie Notare, Steuerberater, Bestatter, Versicherungs- und Steinmetzbetriebe – für persönliche Beratung direkt vor Ort. Von der rechtssicheren Nachlassregelung über die Wahl der Bestattungsform bis hin zur finanziellen Vorsorge mit Sterbegeldversicherung: Hier bekommen Sie alles aus einer Hand.
Ihr Vorteil: Menschliche Beratung, kurze Wege, klare Regelungen – damit im Fall der Fälle alles vorbereitet ist.
➡️ Jetzt informieren und vorsorgen – mit dem Netzwerk „Vorsorge & Abschied Leer“.

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Neue Welten entdecken: Miniwelten Lathen erweitern Öffnungszeiten in den Ferien

Neu kreiertes Schloss erinnert an Neuschwanstein – Ständige Veränderungen sorgen für Abwechslung
Miniwelten Lathen mit Sonderöffnungszeiten in den Ferien
Niederlangen. Die Miniwelten Lathen öffnen in den Sommerferien zusätzlich zu ihren regulären Sonntagszeiten auch an mehreren Mittwochnachmittagen ihre Türen. Grund für die erweiterten Öffnungszeiten ist die stetig wachsende Nachfrage – Familien, Modellbau-Fans und Entdeckerinnen und Entdecker jeden Alters nutzen die Gelegenheit, in die liebevoll gestalteten Miniaturwelten einzutauchen.
Neben dem regulären Sonntagstermin von 14:30 bis 17:30 Uhr ist die Ausstellung an folgenden Mittwochen geöffnet: 9., 16., 23. und 30. Juli sowie am 6. und 13. August, jeweils ebenfalls von 14:30 bis 17:30 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt für Erwachsene 4 Euro, für Kinder 1,50 Euro pro Person. Eine Familienkarte ist für 8 Euro erhältlich.
Ein besonderes Highlight in diesem Sommer ist das neu geschaffene Prinzessinnenschloss, das aus Bausätzen verschiedener Epochen entstand. Mit seinen zahlreichen Türmen und kunstvollen Details erinnert es unweigerlich an das berühmte Schloss Neuschwanstein in Bayern. Gleich daneben entführt eine verwunschene Feen- und Fabelwelt die Besucherinnen und Besucher in märchenhafte Szenerien.
Auch das große Miniaturstadion hat sich gewandelt: Nach dem Ende der Fußballsaison wurde es zur Konzertarena umgebaut. Hier wird an den unvergesslichen Auftritt der „Fantastischen Vier“ erinnert, der vor rund drei Jahren Musikfans aus ganz Deutschland begeisterte.
Die Miniwelten Lathen befinden sich in der Feldkoppel 7, 49779 Niederlangen, im Gründerzentrum Emstal – direkt an der Autobahnabfahrt Lathen. Von dort aus einfach rechts in Richtung Niederlangen und erneut rechts abbiegen. Nach etwa 300 Metern liegt die Ausstellung direkt gegenüber vom Sporthaus Cawila.
Weitere Informationen gibt es online unter:
👉 www.miniwelten-lathen.de
