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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Kybernetisches Marketing für Mittelständler: Mit intelligenten Systemen und Datenoptimierung zum Erfolg

Ratgeber für Kybernetisches Marketing – Wie mittelständische Unternehmen es nutzen können
Einführung in das kybernetische Marketing
Kybernetisches Marketing ist ein innovativer Ansatz, der Prinzipien der Kybernetik – der Wissenschaft von Steuerung und Kommunikation in komplexen Systemen – auf Marketingstrategien anwendet. Es zielt darauf ab, Prozesse im Marketing kontinuierlich zu beobachten, zu steuern und anzupassen, um die Effizienz und die Zielverwirklichung zu optimieren. Besonders für mittelständische Unternehmen bietet kybernetisches Marketing das Potenzial, dynamische und agile Marketingstrategien zu entwickeln, die in einer zunehmend digitalen und datengestützten Welt konkurrenzfähig bleiben.
1. Die Ziele des kybernetischen Marketings
Bevor ein mittelständisches Unternehmen in kybernetisches Marketing investiert, muss es klare Ziele definieren, die es durch den Einsatz dieser Methode erreichen möchte. Die wichtigsten Ziele sind:
- Zielgerichtete Anpassung der Marketingstrategien: Kybernetisches Marketing ermöglicht es, die Marketingstrategien in Echtzeit anzupassen, basierend auf fortlaufend gesammelten Daten und Feedback. So können Unternehmen dynamisch auf Veränderungen im Markt reagieren.
- Optimierung von Ressourcen und Prozessen: Durch den kontinuierlichen Optimierungsprozess und die Automatisierung von Routineaufgaben können Unternehmen ihre Ressourcen effizienter nutzen und Kosten sparen.
- Verbesserung der Kundenerfahrung: Die kontinuierliche Überwachung der Kundeninteraktionen und das Anpassen der Kommunikation basierend auf deren Verhalten führt zu einer besseren Kundenerfahrung und stärkeren Kundenbindung.
- Messbarkeit und Datenorientierung: Im kybernetischen Marketing stehen Daten im Mittelpunkt. Unternehmen können die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen messen, Feedback einholen und sofort reagieren, um die Performance zu verbessern.
2. Die Grundlagen des kybernetischen Marketings
Um kybernetisches Marketing erfolgreich einzuführen, sind einige grundlegende Prinzipien wichtig:
- Feedback-Mechanismen: Die Grundlage des kybernetischen Ansatzes ist die kontinuierliche Sammlung und Analyse von Feedback. Dies ermöglicht es, schnell auf Veränderungen im Markt oder im Kundenverhalten zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.
- Selbstregulation und Anpassungsfähigkeit: Ähnlich wie in biologischen Systemen strebt das kybernetische Marketing eine ständige Selbstregulation an. Das System ist so gestaltet, dass es sich selbst korrigiert, wenn es von den gewünschten Zielen abweicht. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Marketingaktivitäten.
- Datengetriebenes Marketing: Kybernetisches Marketing basiert auf der Sammlung und Auswertung von großen Mengen an Daten, die aus verschiedenen Quellen stammen, z. B. Website-Analysen, Social Media, CRM-Systeme oder Transaktionsdaten. Diese Daten helfen, Muster zu erkennen und Marketingaktivitäten gezielt zu steuern.
- Automatisierung und intelligente Algorithmen: Automatisierte Systeme, die durch KI-Algorithmen unterstützt werden, helfen dabei, Marketingkampagnen und Kundeninteraktionen zu steuern und zu optimieren. Diese Automatisierung spart Zeit und sorgt für eine konstante, datenbasierte Weiterentwicklung der Strategie.
3. Wie ein mittelständisches Unternehmen kybernetisches Marketing umsetzen kann
Für ein mittelständisches Unternehmen gibt es mehrere Schritte, um kybernetisches Marketing in die Praxis umzusetzen:
3.1 Analyse der aktuellen Situation
Bevor mit der Umsetzung begonnen wird, sollte das Unternehmen die eigene Ausgangslage analysieren. Welche Marketingprozesse laufen bereits und welche Daten werden momentan gesammelt? Die Analyse der vorhandenen Infrastruktur, der Tools und der Datenquellen ist wichtig, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
3.2 Einführung von Systemen zur Datensammlung
Ein wichtiger Schritt im kybernetischen Marketing ist die Einführung von Systemen zur kontinuierlichen Datensammlung. Dies kann durch Tools wie Webanalyse-Software (z. B. Google Analytics), CRM-Systeme, Social-Media-Analysetools und E‑Mail-Marketing-Plattformen geschehen. Die gesammelten Daten sollten in einer zentralen Datenbank gebündelt werden, sodass sie schnell und effizient analysiert werden können.
3.3 Feedback-Loops integrieren
Das Unternehmen sollte in seinen Marketingaktivitäten Feedback-Loops einbauen. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse jeder Kampagne oder Maßnahme regelmäßig überwacht und analysiert werden. Wird zum Beispiel eine Online-Werbung geschaltet, sollte kontinuierlich überprüft werden, wie gut sie bei der Zielgruppe ankommt und ob sie den gewünschten Erfolg erzielt. Basierend auf diesen Daten können Anpassungen vorgenommen werden.
3.4 Nutzung von Automatisierungstools
Mittelständische Unternehmen können von Automatisierungstools profitieren, die repetitive Aufgaben übernehmen. E‑Mail-Marketing-Automatisierungen, Social-Media-Planung und ‑Automatisierung sowie Chatbots zur Kundeninteraktion sind Beispiele für Tools, die Prozesse effizienter gestalten. Diese Tools können durch KI-Algorithmen optimiert werden, sodass sie selbstständig die besten Maßnahmen zur Zielverwirklichung wählen.
3.5 Iterative Optimierung
Kybernetisches Marketing ist ein fortlaufender Prozess der Verbesserung. Nach jeder durchgeführten Kampagne oder Maßnahme sollten Unternehmen das Feedback auswerten und den nächsten Schritt planen. Auf diese Weise wird der Marketingprozess stetig verbessert, bis die gewünschten Ergebnisse erreicht sind. Dabei können A/B‑Tests und andere Optimierungsmethoden helfen, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu steigern.
3.6 Agilität bewahren
Ein mittelständisches Unternehmen muss bereit sein, schnell auf Veränderungen im Markt oder im Verhalten der Kunden zu reagieren. Ein kybernetisches Marketing-System erlaubt es, flexibel zu bleiben und schnell neue Ziele zu setzen oder bestehende Ziele zu justieren. Durch diese Agilität kann das Unternehmen auf Herausforderungen und Chancen im Markt schneller reagieren.
3.7 Schulung und Weiterentwicklung des Teams
Ein entscheidender Aspekt der Implementierung von kybernetischem Marketing ist die Schulung der Mitarbeiter. Marketing-Teams müssen mit den neuen Tools, Systemen und Arbeitsweisen vertraut gemacht werden, um das volle Potenzial der Datenanalyse, der Automatisierung und der kontinuierlichen Verbesserung auszuschöpfen. Hierzu können interne Trainings sowie externe Workshops und Seminare genutzt werden.
3.8 Erfolgskontrolle und kontinuierliche Anpassung
Am Ende jedes Zyklus sollte eine gründliche Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Welche Marketingaktivitäten waren erfolgreich? Welche Anpassungen sind notwendig? Dieses „Learning by Doing“ ist ein integraler Bestandteil des kybernetischen Marketingansatzes. Das Ziel ist es, in jeder neuen Phase bessere Ergebnisse zu erzielen.
4. Fazit: Kybernetisches Marketing als Chance für mittelständische Unternehmen
Kybernetisches Marketing stellt für mittelständische Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit dar, ihre Marketingstrategien auf eine neue Ebene zu heben. Durch die Integration von Datensammlung, Feedback-Mechanismen und Automatisierung können Unternehmen nicht nur ihre Marketingprozesse optimieren, sondern auch die Kundenerfahrung kontinuierlich verbessern und flexibel auf Veränderungen im Markt reagieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt dabei in einer agilen Herangehensweise, der kontinuierlichen Analyse von Ergebnissen und der Fähigkeit zur schnellen Anpassung.
Durch eine konsequente Umsetzung der Prinzipien des kybernetischen Marketings können mittelständische Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und langfristig erfolgreich im digitalen Zeitalter agieren.