Politik
Spahn: „Machen Medizinische Dienste effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger.“
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Damit führen wir eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes endlich zu einer Entscheidung. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“
Organisationsreform MDK
- Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
- Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
- Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.
Krankenhausabrechnungsprüfung
- Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
- Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
- Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
- Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
- Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
- Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
- Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
- Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
- Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und ‑ärzten vorgesehen.
- Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
- Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
- Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
- Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
- Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
- Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
- Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.
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Politik
Der Schutz unseres Wassers ist nicht verhandelbar
Zum Weltwassertag am 22. März unter dem Motto „Wert des Wassers“ erklärt Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik und Umweltgesundheit:
Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. In Deutschland sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sauberes Trinkwasser aus dem Wasserhahn bekommen. Doch auch bei uns gerät die Ressource Wasser immer stärker unter Druck. Die Bundesregierung muss jetzt Vorsorge dafür treffen, damit wir auch in Zukunft überall sauberes und bezahlbares Wasser haben.
Nitrat, Waschmittelrückstände, Medikamentenreste: Immer mehr Schadstoffe aus einer Vielzahl von Quellen belasten Grundwasser, Bäche und Flüsse. Die Klimakrise verschärft das Problem. Ein Dürresommer folgt auf den nächsten und schon jetzt zeichnen sich Nutzungskonflikte um unser Wasser ab.
Notwendig ist ein klarer rechtlicher Rahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement. Es braucht einen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber gewerblicher Nutzung. Mit einem Verursacherfonds und einer Reform der Abwasserabgabe gilt es, eine faire Verteilung der Wasserkosten zu schaffen.
Die Bundesregierung muss unser Wasser besser vor Umweltgiften schützen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen gekauften und eingesetzten Produkte umweltverträglich sind. Besonders schädliche und schwer abbaubare Stoffe dürfen nicht länger eingesetzt werden, dafür braucht es klare gesetzliche Vorgaben.
Politik
MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE
MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“
„Ein Stufenplan darf sich nicht alleine auf Inzidenzwerte stützen. Daher lehnen wir auch die Fixierung auf einen Inzidenzwert von 35 als Hauptbedingung für Öffnungen ab“, sagt der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann. Vielmehr sollen auch Parameter wie der R‑Wert, die Auslastung unserer Krankenhäuser und Intensivstationen sowie die Frage, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen oder um einen spotartigen Ausbruch handelt, einbezogen werden. Linnemann betont: „Wir brauchen einen Stufenplan, der bundesweit gilt, aber regional umgesetzt wird. Das ist allein schon aus Gründen der Transparenz und der Akzeptanz erforderlich.“
Die MIT fordert in ihrem Vorstandsbeschluss, jetzt vor allem auf Schnelltests und digitale Tools zu setzen, um das wirtschaftliche Leben bundesweit auch in den derzeit stark betroffenen Bereichen wieder zu aktivieren. „Wer ein tolles Hygiene- und Abstandskonzept vorweisen kann und zudem noch eine digitale Anmelde-App nutzt, mit der sich Kontakte schnell und leicht nachvollziehen lassen, muss unter bestimmten Bedingungen auch öffnen dürfen“, sagt Linnemann. Genauso wichtig sei aber, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschreiten. „Verstöße müssen umgehend sanktioniert werden. Da kann es dann auch mal sein, dass ein Laden sofort dicht gemacht werden muss”, betont Linnemann. Diese Härte sei nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber allen Unternehmen, die sich strikt an die Regeln halten, sondern sie sei auch nötig, um die Gesellschaft vor einer unkontrollierten Infektionsausbreitung zu schützen. „Niemand hat etwas davon, wenn das Infektionsgeschehen plötzlich aus dem Ruder läuft“, so Linnemann. Zudem pocht die MIT auf eine bessere Umsetzung der Impfstrategie. Ab März sollen verstärkt Haus- und Betriebsärzte für eine flächendeckende Impfung eingesetzt werden.
Die MIT begründet ihre Forderungen mit dem Schaden, der durch den Lockdown entstehe: „Der Lockdown belastet unsere Gesellschaft in einer Dimension, wie wir es seit Ende des zweiten Weltkrieges nicht mehr erlebt haben“, heißt es in dem Vorstandsbeschluss. Die Wirtschaft sei in schweres Fahrwasser geraten. „Ganze Branchen kämpfen ums Überleben, unsere Innenstädte drohen auszubluten. Gleichzeitig häufen wir neue Schulden an und verengen damit die Spielräume zukünftiger Generationen.“ Gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft seien durch geschlossene Schulen und Kitas massiv betroffen. „Der Lockdown hat massive Spätfolgen. Umso dringender braucht es jetzt einen neuen Strategieansatz“, sagt Linnemann.
Darüber hinaus fasste der MIT-Bundesvorstand zwei weitere Beschlüsse zum Schutz des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Einzelhandels in den Innenstädten. Die Außengastronomie muss nach Ansicht der MIT sofort unter strikten Auflagen öffnen dürfen.