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StVO-Novel­le 2020 — Ände­run­gen und neue Verkehrsschilder

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Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag

Bun­des­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er hat die Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) und ande­rer Rege­lun­gen vorgelegt.

Die Novel­le ent­hält u. a. fol­gen­de Ände­run­gen und neue Buß­gel­der, die schnellst­mög­lich in Kraft tre­ten sollen:

Buß­gel­der für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit: Halt­ver­bot auf Schutz­strei­fen, uner­laub­te Nut­zung einer Ret­tungs­gas­se und wei­te­re Maßnahmen

Mit der StVO-Novel­le sol­len auch neue bzw. erhöh­te Geld­bu­ßen einhergehen.

Erhö­hung der Geld­bu­ßen für das Par­ken, auf Geh- und Rad­we­gen sowie das Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Reihe.

  • Das BMVI plant höhe­re, wirk­sa­me Geld­bu­ßen für das nun­mehr uner­laub­te Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Rei­he sowie für das ver­bots­wid­ri­ge Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen. Für die­se Ver­kehrs­ver­stö­ße wer­den künf­tig die Geld­bu­ßen von der­zeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhö­hung soll noch 2019 in den Buß­geld­ka­ta­log auf­ge­nom­men werden.
    Bei schwe­re­ren Ver­stö­ßen, zum Bei­spiel mit Behin­de­rung, Gefähr­dung oder Sach­be­schä­di­gung, ist dar­über hin­aus künf­tig der Ein­trag eines Punk­tes in das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter vor­ge­se­hen: wenn durch das ver­bots­wid­ri­ge Hal­ten in zwei­ter Rei­he und auf Fahr­rad­schutz­strei­fen oder Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det wer­den, eine Sach­be­schä­di­gung erfolgt ist oder das Fahr­zeug auf dem Geh- oder Rad­weg län­ger als eine Stun­de parkt. Die Ein­stu­fung des Ver­sto­ßes erfolgt durch die zustän­di­gen Behör­den vor Ort.

Ret­tungs­gas­se

  • Künf­tig kann das uner­laub­te Nut­zen einer Ret­tungs­gas­se genau­so ver­folgt und geahn­det wer­den wie das Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gas­se. Es dro­hen Buß­gel­der zwi­schen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahr­ver­bot. Zudem droht in Zukunft für die­se Ver­stö­ße die Ein­tra­gung von zwei Punk­ten im Fahreignungsregister.
  • Neu ist auch das Fahr­ver­bot für einen ein­fa­chen Ver­stoß des Nicht­bil­dens einer Rettungsgasse.

Bus­son­der­fahr­strei­fen, Car­sha­ring und elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge: Maß­nah­men für sau­be­re Mobilität

Frei­ga­be von Bussonderfahrstreifen

  • Grund­sätz­lich gilt: Bus­son­der­fahr­strei­fen sind Omni­bus­sen des Lini­en­ver­kehrs vor­be­hal­ten. Die Nut­zung durch ande­re Fahr­zeu­ge wie z. B. Taxen oder Fahr­rä­der ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen ange­zeigt wird. Die Ent­schei­dung dar­über liegt bei den zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den. Nun schafft das BMVI eine wei­te­re Frei­ga­be­mög­lich­keit für mehr­fach­be­setz­te Per­so­nen­kraft­wa­gen. Durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen kann der Bus­son­der­fahr­strei­fen für Pkw und Kraft­rä­der mit Bei­wa­gen, die mit min­des­tens 3 Per­so­nen besetzt sind, frei­ge­ge­ben wer­den. Ziel ist es, den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr wei­ter zu reduzieren.

Sinn­bild mehr­fach­be­setz­te Personenkraftwagen:

Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen

Quel­le: BMVI

Elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge kön­nen durch die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den bereits seit 2015 durch Zusatz­zei­chen auf Bus­son­der­fahr­strei­fen zuge­las­sen werden.

Car­sha­ring

  • Wir schaf­fen Vor­tei­le für Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, um die­se Form der Mobi­li­tät beson­ders zu för­dern. Die geplan­ten Ände­run­gen der StVO beru­hen auf dem Car­sha­ring-Gesetz, das die Vor­aus­set­zun­gen für die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den schafft, um Park­plät­ze zukünf­tig rechts­si­cher für das Car­sha­ring aus­zu­wei­sen. Ein­ge­führt wer­den u. a. ein neu­es Sinn­bild, das als Grund­la­ge für Zusatz­zei­chen Car­sha­ring-Fahr­zeu­gen bevor­rech­tig­tes Par­ken ermög­licht, und ein Aus­weis zur Kenn­zeich­nung der Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, den Car­sha­ring-Nut­zer hier­für gut sicht­bar hin­ter die Wind­schutz­schei­be legen.

Sinn­bild Carsharing:

Sinnbild Carsharing

Quel­le: BMVI

Sinn­bild Pla­ket­te des Aus­wei­ses zur Kenn­zeich­nung von Carsharing-Fahrzeugen:

Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Quel­le: BMVI

Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahrzeuge

  • Es wird klar­ge­stellt, dass die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge künf­tig mit­tels Sinn­bild und/oder Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn her­vor­he­ben können.

Grün­pfeil, Fahr­rad­zo­nen, Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t und wei­te­re Maß­nah­men: Stär­kung des Radverkehrs

Min­dest­über­hol­ab­stand für Kfz

  • Es wird ein Min­dest­über­hol­ab­stand von 1,5 m inner­orts und von 2 m außer­orts für das Über­ho­len von zu Fuß Gehen­den, Rad­fah­ren­den und Elek­tro­kleinst­fahr­zeug­füh­ren­den durch Kraft­fahr­zeu­ge fest­ge­schrie­ben. Bis­her schreibt die StVO ledig­lich einen „aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand“ vor.

Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t

  • Für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t soll aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit inner­orts Schritt­ge­schwin­dig­keit (7 bis 11 km/h) vor­ge­schrie­ben wer­den. Ver­stö­ße kön­nen künf­tig mit einem Buß­geld in Höhe von 70 Euro sank­tio­niert wer­den. Zudem wird ein Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter eingetragen.

Grün­pfeil aus­schließ­lich für Radfahrer

  • Mit der StVO-Novel­le wird die bestehen­de Grün­pfeil­re­ge­lung auch auf Rad­fah­rer aus­ge­dehnt, die aus einem Rad­fahr­strei­fen oder bau­lich ange­leg­ten Rad­weg her­aus rechts abbie­gen wol­len. Außer­dem wird ein geson­der­ter Grün­pfeil, der allein für Rad­fah­rer gilt, eingeführt.

Ver­kehrs­zei­chen Grün­pfeil für Radfahrer:

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

Quel­le: BMVI

Gene­rel­les Halt­ver­bot auf Schutzstreifen

  • Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr tren­nen den Rad- und den Auto­ver­kehr mit einer gestri­chel­ten wei­ßen Linie (Zei­chen 340 der StVO). Autos dür­fen dort zwar nicht par­ken, aber bis­lang noch bis zu drei Minu­ten hal­ten. Dies führt viel­fach dazu, dass die Rad­fah­ren­den Schutz­strei­fen nicht durch­gän­gig nut­zen kön­nen, weil ihnen hal­ten­de Autos den Weg ver­sper­ren. Des­halb wol­len wir dort ein gene­rel­les Halt­ver­bot einführen.

Ein­rich­tung von Fahrradzonen

  • Ana­log zu den Tem­po 30-Zonen sol­len in Zukunft auch Fahr­rad­zo­nen ange­ord­net wer­den kön­nen. Die Rege­lung soll sich an den Regeln für Fahr­rad­stra­ßen ori­en­tie­ren: Für den Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h. Der Rad­ver­kehr darf weder gefähr­det noch behin­dert wer­den. Auch Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge sol­len hier künf­tig fah­ren dürfen.

Ver­kehrs­zei­chen Beginn einer Fahrradzone:

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone

Quel­le: BMVI

Klar­stel­lung zum Neben­ein­an­der­fah­ren von Radfahrenden

  • Das Neben­ein­an­der­fah­ren von Rad­fah­ren­den ist aus­drück­lich erlaubt, wenn der Ver­kehr dadurch nicht behin­dert wird. Die bis­he­ri­ge For­mu­lie­rung in der StVO stellt das Hin­ter­ein­an­der­fah­ren in den Vor­der­grund und kann daher miss­ver­stan­den werden.

Aus­wei­tung des Park­ver­bots vor Kreu­zun­gen und Einmündungsbereichen

  • Das Par­ken vor Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnitt­punk­ten der Fahr­bahn­kan­ten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eck­aus­run­dung ver­bo­ten wer­den, wenn ein stra­ßen­be­glei­ten­der­bau­li­cher Rad­weg vor­han­den ist, der als benut­zungs­pflich­tig oder mit Rad­sinn­bild­ge­kenn­zeich­net ist. Hier­durch soll die Sicht zwi­schen Stra­ße und Rad­weg ver­bes­sert und dadurch die Sicher­heit von Rad­fah­ren­den erhöht werden.

Ver­ein­fa­chung für Lastenfahrräder

  • Um spe­zi­ell für Las­ten­fahr­rä­der Park­flä­chen und Lade­zo­nen vor­hal­ten zu kön­nen, füh­ren wir ein spe­zi­el­les Sinn­bild „Las­ten­fahr­rad“ ein, das die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den nut­zen können:

Sinn­bild Lastenfahrrad:

Sinnbild Lastenfahrrad

Quel­le: BMVI

Von der neu geschaf­fe­nen Rege­lung zum Abstel­len von Fahr­rä­dern außer­halb von Fahr­bah­nen und Sei­ten­strei­fen wer­den Las­ten­fahr­rä­der und Räder mit Anhän­ger ausgenommen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellwege

  • Das Ver­kehrs­zei­chen „Rad­schnell­weg“ soll in die StVO auf­ge­nom­men wer­den, um die Kenn­zeich­nung von Rad­schnell­we­gen auch unab­hän­gig von der Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit wie z. B. auf san­di­gem Unter­grund mög­lich zu machen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellweg:

Verkehrszeichen Radschnellweg

Quel­le: BMVI

Über­hol­ver­bot von Radfahrenden

  • Mit der Ein­füh­rung eines neu­en Ver­kehrs­zei­chens sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den in Zukunft ein Über­hol­ver­bot von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen (u. a. Fahr­rä­dern) für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge z. B. an Eng­stel­len anord­nen können.

Ver­kehrs­zei­chen Ver­bot des Über­ho­lens von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und Kraft­rä­der mit Beiwagen:

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Quel­le: BMVI

Erwei­te­rung der Erprobungsklausel

  • Die bestehen­de Klau­sel für zeit­lich und ört­lich begrenz­te Anord­nun­gen zur Erpro­bung ver­kehrs­re­geln­der oder sichern­der Maß­nah­men soll künf­tig unab­hän­gig von einer qua­li­fi­zier­ten Gefah­ren­la­ge Modell­ver­su­che ermög­li­chen, um den Hand­lungs­spiel­raum der zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den zu erwei­tern. Sol­che Modell­ver­su­che sol­len im Ein­ver­neh­men mit den Kom­mu­nen ange­ord­net wer­den. Damit wird auch die Mit­be­stim­mung der Kom­mu­nen gestärkt. Eine wei­ter­ge­hen­de Öff­nung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts für Ver­kehrs­ver­su­che bedarf einer Ände­rung auf Geset­zes­ebe­ne, die in einem wei­te­ren Schritt im nächs­ten Jahr ange­gan­gen wer­den soll.

Ver­mehr­te Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­ren­de in Gegenrichtung

  • Durch die Ände­rung der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den ver­stärkt zur Prü­fung der Öff­nungs­mög­lich­keit von Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung für Rad­fah­ren­de ver­an­lasst und die Zahl der in Gegen­rich­tung frei­ge­ge­be­nen Ein­bahn­stra­ßen dadurch ver­grö­ßert werden.

Zeit­plan:

  • Die Ver­ord­nung soll schnellst­mög­lich in Kraft treten.
  • Nach der Län­der- und Ver­bän­de­an­hö­rung wur­de die Ände­rungs­ver­ord­nung am 06.11.2019 vom Bun­des­ka­bi­nett zur Kennt­nis genom­men und anschlie­ßend dem Bun­des­rat zugeleitet.
  • Die Län­der müs­sen im Bun­des­rat der Ände­rungs­ver­ord­nung zustimmen.
  • In einem zwei­ten Schritt pla­nen wir wei­te­re Ände­run­gen, unter ande­rem in der beglei­ten­den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO.

Hin­weis: Alle hier abge­bil­de­ten Sinn­bil­der und Ver­kehrs­zei­chen wer­den neu in die StVO eingeführt.


Anzei­ge:

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Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen: Ihr Schlüs­sel zu krea­ti­vem Mar­ke­ting und digi­ta­ler Exzellenz

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Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen: Ihr Part­ner für krea­ti­ves Mar­ke­ting und star­ke Präsenz

In der heu­ti­gen Welt, in der visu­el­le Ein­drü­cke und digi­ta­le Prä­senz ent­schei­dend für den Erfolg eines Unter­neh­mens sind, ist die Wahl der rich­ti­gen Mar­ke­ting­stra­te­gie von zen­tra­ler Bedeu­tung. Die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen mit Sitz in Leer ver­steht die Her­aus­for­de­run­gen des moder­nen Mark­tes und bie­tet Ihnen maß­ge­schnei­der­te Mar­ke­ting­lö­sun­gen, die Ihr Unter­neh­men her­vor­he­ben. Mit inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gien, krea­ti­ven Kon­zep­ten und umfas­sen­dem Know-how unter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihre Zie­le zu erreichen.

Unse­re umfas­sen­den Leis­tun­gen im Überblick:

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4. Print­de­sign: Trotz der digi­ta­len Domi­nanz bleibt Print­de­sign wich­tig. Wir erstel­len anspre­chen­de Fly­er, Bro­schü­ren und Pla­ka­te, die Ihre Bot­schaft wir­kungs­voll trans­por­tie­ren und Ihr Unter­neh­men stärken.

5. Logo-Design: Ihr Logo ist das Herz­stück Ihrer Unter­neh­mens­iden­ti­tät. Unse­re Desi­gner ent­wi­ckeln ein indi­vi­du­el­les Logo, das die Essenz Ihres Unter­neh­mens wider­spie­gelt und einen blei­ben­den Ein­druck hinterlässt.

6. Wer­be­mit­tel: Krea­ti­ve Wer­be­mit­tel set­zen Akzen­te und blei­ben im Gedächt­nis Ihrer Kun­den. Wir ent­wi­ckeln inno­va­ti­ve Wer­be­stra­te­gien und pro­du­zie­ren hoch­wer­ti­ge Wer­be­mit­tel, die Ihre Bot­schaft effek­tiv vermitteln.

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Redak­tio­nel­le Meis­ter­schaft für Ihren Content-Erfolg

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2. SEO-Opti­mie­rung: Unser Con­tent ist SEO-opti­miert, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Mate­ri­al nicht nur infor­ma­tiv, son­dern auch gut auf­find­bar ist. Wir inte­grie­ren rele­van­te Key­words und erstel­len anspre­chen­de Meta-Beschreibungen.

3. Sto­rytel­ling für Mar­ken­bin­dung: Wir nut­zen die Kraft des Sto­rytel­lings, um emo­tio­na­le Ver­bin­dun­gen zu schaf­fen und Ihre Mar­ke nach­hal­tig in der Erin­ne­rung Ihrer Ziel­grup­pe zu verankern.

4. Aktua­li­tät und Rele­vanz: Unser redak­tio­nel­les Team bleibt stets über Bran­chen­trends infor­miert, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Con­tent aktu­ell und rele­vant bleibt.

5. Viel­falt der For­ma­te: Ob Tex­te, Gra­fi­ken, Vide­os oder inter­ak­ti­ve Inhal­te – unse­re Wer­be­agen­tur bie­tet eine brei­te Palet­te an For­ma­ten, um Ihre Bot­schaft viel­sei­tig und anspre­chend zu präsentieren.

Unse­re Philosophie:

Die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen setzt auf eine kun­den­ori­en­tier­te Her­an­ge­hens­wei­se. Wir erken­nen die Ein­zig­ar­tig­keit jedes Unter­neh­mens und ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die nicht nur optisch anspre­chend sind, son­dern auch Ihre Geschäfts­zie­le unter­stüt­zen. Unser krea­ti­ves Team kom­bi­niert inno­va­ti­ve Ideen mit tech­ni­schem Know-how, um Ihnen zu hel­fen, sich von der Kon­kur­renz abzuheben.

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Wenn Sie auf der Suche nach einer Wer­be­agen­tur in Leer (Wes­t­ov­er­le­din­gen) sind, die Ihr Unter­neh­men mit moder­nem Mar­ke­ting in Sze­ne setzt, dann ist die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen Ihr zuver­läs­si­ger Part­ner. Mit unse­rem umfas­sen­den Leis­tungs­spek­trum und einem enga­gier­ten Team sind wir dar­auf spe­zia­li­siert, Ihre Mar­ke erfolg­reich zu posi­tio­nie­ren und eine star­ke Prä­senz zu schaf­fen. Las­sen Sie uns gemein­sam die Welt auf Ihr Unter­neh­men auf­merk­sam machen!


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Fin­de dei­nen Kalk­hoff-Händ­ler im Ems­land — Trekking-E-Bike

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KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE: Trek­king-E-Bike-Test­sie­ger beein­druckt durch hohe Zula­dung und Robustheit

Im aktu­el­len E‑Bike-Test der Stif­tung Waren­test wur­den elf Trek­king-E-Bikes mit Prei­sen von 2400 bis 3800 Euro auf Herz und Nie­ren geprüft. Im Mit­tel­punkt stand die Fra­ge, wel­che Model­le beson­ders robust, sicher und kom­for­ta­bel auf lan­gen Stre­cken sind. Das KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE steht mit dem Qua­li­täts­ur­teil „GUT“ (1,8) auf dem Sie­ger­trepp­chen. Beson­ders her­vor­ge­ho­ben hat die Stif­tung Waren­test die ange­neh­me Sitz­po­si­ti­on, den kraft­vol­len Motor und die hoch­wer­ti­ge Ver­ar­bei­tung. Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht von 170 Kilo setzt „einen Rekord“ in die­sem Test (Test 05/2024).

 

KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE begeis­tert das Ems­land als Testsieger

Maxi­ma­le Belast­bar­keit für gren­zen­lo­se Mobilität

„Seit 1919 bau­en wir bei Kalk­hoff mit gro­ßer Lei­den­schaft Räder mit hoher Zula­dungs­mög­lich­keit. So ermög­li­chen wir Fah­rern ein Maxi­mum an Fle­xi­bi­li­tät – egal ob Kin­der­an­hän­ger, Pack­ta­schen oder Wochen­ein­kauf“, erklärt Sil­via Mar­tin, PR-Mana­ge­rin bei Kalk­hoff. „Wir legen gro­ßen Wert auf Sicher­heit, Zuver­läs­sig­keit und Qua­li­tät, um ein gren­zen­lo­ses und freu­di­ges Fahr­erleb­nis zu gewährleisten.“

 

Bike-Lea­sing Emsland

Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Kalk­hoff Plus Bikes von 170 kg wird durch genaue Berech­nun­gen und diver­se Belas­tungs­tests ermit­telt. Durch die sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl und Prü­fung der Kom­po­nen­ten wird sicher­ge­stellt, dass die Räder sicher zu fah­ren sind.

 

Kalk­hoff Fahr­rä­der Ems­land — Fach­händ­ler Papen­burg kaufen

 

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Das Beson­de­re: Alle Kom­po­nen­ten funk­tio­nie­ren zuver­läs­sig bei jeder Zula­dung. Bei­spiels­wei­se federt die ver­bau­te Gabel sowohl bei klei­nem als auch bei gro­ßem Gepäck stets gleich­blei­bend kom­for­ta­bel ab. „Wir ver­ste­hen, dass es für vie­le Men­schen wich­tig ist, ihre Ein­käu­fe oder sons­ti­ge Gepäck­stü­cke auf dem Fahr­rad zu trans­por­tie­ren. Unse­re E‑Bikes sind hier­für opti­mal geeig­net und bie­ten eine her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit, fle­xi­bel, umwelt­be­wusst und gesund­heits­för­dernd unter­wegs zu sein, unab­hän­gig vom Alter oder kör­per­li­chen Eigen­schaf­ten unse­rer Kun­den“, sagt Chris­ti­an Bol­ke, Inge­nieur und Lei­ter der Pro­dukt­ent­wick­lung bei Kalkhoff.

Mit einer sol­chen Kom­bi­na­ti­on aus hoher Qua­li­tät, durch­dach­tem Design und maxi­ma­ler Fle­xi­bi­li­tät setzt das Kalk­hoff ENDEAVOUR 7.B ADVANCE neue Maß­stä­be im Bereich der Trek­king-E-Bikes. Es ist die idea­le Wahl für all jene, die ein zuver­läs­si­ges, robus­tes und kom­for­ta­bles E‑Bike suchen, das auch bei hoher Zula­dung kei­ne Kom­pro­mis­se eingeht.

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Das Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+ ist ein ech­ter Alles­kön­ner unter den E‑Bikes, der mit sei­ner robus­ten Bau­wei­se und leis­tungs­star­ken Kom­po­nen­ten über­zeugt. Aus­ge­stat­tet mit dem Bosch Per­for­mance CX Smart Sys­tem Antrieb, der beein­dru­cken­de 85 Nm Dreh­mo­ment lie­fert, und einem inte­grier­ten Bosch Power­Tu­be Akku mit 625 Wh, bie­tet das ENTICE 5 EXCITE+ eine her­aus­ra­gen­de Reich­wei­te von bis zu 115 km*.

Leis­tungs­stark und Vielseitig

Die­ses Modell glänzt beson­ders durch sei­ne Viel­sei­tig­keit und das hohe zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht von bis zu 170 kg. Ob auf der Stra­ße oder im Gelän­de, das ENTICE 5 EXCITE+ bewäl­tigt alle Her­aus­for­de­run­gen mit Leich­tig­keit. Die gefe­der­te Feder­ga­bel und Sat­tel­stüt­ze sor­gen für maxi­ma­len Kom­fort und ermög­li­chen ein ange­neh­mes Fahr­ge­fühl, selbst auf unebe­nen Untergründen.

Ver­schie­de­ne Rah­men­for­men für jeden Fahrstil

Die Kalk­hoff Endea­vour Trek­king E‑Bikes sind in ver­schie­de­nen Rah­men­for­men erhält­lich, dar­un­ter Dia­mant, Tra­pez, Wave und Com­fort. Die­se bie­ten jeweils spe­zi­fi­sche Vor­tei­le in Bezug auf Sta­bi­li­tät, Gewicht und Kom­fort, um den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen gerecht zu werden:

  • Dia­mant (DI): Klas­si­sche Her­ren­rah­men für opti­ma­le Sta­bi­li­tät und sport­li­ches Design.
  • Tra­pez (TR): Sport­li­che Vari­an­te mit hoher Rah­men­sta­bi­li­tät und dyna­mi­scher Note.
  • Wave (WA): Tie­fein­stei­ger-Rah­men für maxi­ma­len Kom­fort und siche­re Fahreigenschaften.
  • Com­fort: Wei­ter­ent­wi­ckel­ter Wave-Rah­men ohne Ober­rohr für eine beson­ders auf­rech­te und beque­me Sitz­po­si­ti­on auf lan­gen Trekking-Touren.

 

Per­fekt für lan­ge Tou­ren und all­täg­li­che Fahrten

Die Bosch-Mit­tel­mo­to­ren und ‑Akkus der Kalk­hoff Endea­vour E‑Bikes bie­ten eine aus­ge­zeich­ne­te Reich­wei­te von 80 bis 150 Kilo­me­tern, je nach Motor­va­ri­an­te. Mit unse­rem Reich­wei­ten­rech­ner kannst du dei­ne indi­vi­du­el­le Reich­wei­te ein­fach berech­nen und pla­nen, egal ob für lan­ge Tou­ren oder den täg­li­chen Einsatz.

Das Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+ ist die idea­le Wahl für Fahr­rad­lieb­ha­ber, die auf der Suche nach einem zuver­läs­si­gen und viel­sei­ti­gen E‑Bike sind, das sowohl im All­tag als auch auf Aben­teu­er­tou­ren über­zeugt. Erlebt unein­ge­schränk­te Mobi­li­tät mit dem Endea­vour 5+ Trek­king-E-Bike: Aus­ge­stat­tet mit dem inno­va­ti­ven Bosch Smart Sys­tem und einem kraft­vol­len 625 Wh Akku, garan­tiert es bis zu 115 km Reich­wei­te. Die Plus-Serie hebt Fle­xi­bi­li­tät auf ein neu­es Level – mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 170 kg und dem robus­ten MIK HD-Trä­ger. Ob Kin­der­sitz oder schwe­re Las­ten, die­ses E‑Bike macht alles mit. Für zusätz­li­che Sicher­heit sorgt das optio­na­le Bosch ABS Paket der Advan­ce Aus­stat­tung. Eure Rei­se kann beginnen!


 

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