Anzeige
Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
Anzeige:
Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport
Anzeige
Folk-Highlight: „Northern Light“ begeistert im Ihrhover Rathaus!
Folk mit der Band „Northern Light“ im Ihrhover Rathaus
Am kommenden Freitag, den 27. September 2024, um 20 Uhr, wird das Ihrhover Rathaus zum Schauplatz eines fesselnden Folk-Konzerts. Die Band „Northern Light“ bringt mit ihrem virtuosen Sound und komplexen Zusammenspiel eine musikalische Reise durch Nordeuropa direkt zu den Zuhörern.
Der Einlass beginnt bereits um 19 Uhr, und der Eintrittspreis beträgt 15,00 € pro Karte. Es sind noch Tickets verfügbar, die an der Abendkasse erworben werden können. Vorab können Karten zudem im Kulturamt der Gemeinde Westoverledingen unter der Telefonnummer 04955 / 933–225 oder per E‑Mail an kulturamt@westoverledingen.de reserviert werden.
Northern Light begeistert ihr Publikum mit einem einzigartigen Konzerterlebnis: Von pulsierenden Tanzmelodien, die zum Mitwippen einladen, bis hin zu fesselnden Geschichten über Heldinnen vergangener Zeiten – die vier Vollblutmusiker schaffen es, die Folktraditionen zu neuem Leben zu erwecken, ohne den traditionellen Charakter der handgemachten Musik zu verlieren. Begleitet wird der Abend von spannenden Anekdoten, die hinter den einzelnen Melodien stehen.
Mit ihrem neuen Studioalbum „Stolen Berries“ hat die Band außerdem ein besonderes Highlight im Gepäck. Hierbei streift Northern Light mühelos durch die Traditionen europäischer Folkmusik und kombiniert diese zu bisher Ungehörtem. In langen Nächten des gemeinsamen Musizierens entwickeln die Musiker ein Programm, das mit Stimme, Akkordeon, Geige, Flöte, Dudelsack und Bouzouki traditionelle Melodien mit neuem Leben erfüllt.
Freuen Sie sich auf ein Konzerterlebnis, das Ihnen lange in Erinnerung bleiben wird!
AnzeigeAnzeige
Küchenverkäufer im Emsland: Ihre Chance auf eine krisensichere Karriere mit Top-Verdienstmöglichkeiten
Küchenverkäufer im Emsland gesucht: Krisensicher, lukrativ und attraktiv!
Suchen Sie nach einer krisensicheren Karriere mit exzellenten Verdienstmöglichkeiten im Emsland? Der Beruf des Küchenverkäufers bietet Ihnen genau das – und noch viel mehr! Wenn Sie bei Google nach „Küchenverkäufer Emsland“ suchen, finden Sie hier, warum diese Position für Sie die perfekte Wahl sein könnte.
Krisensicherer Job im Emsland
Die Küchenbranche im Emsland ist stabil und auf Wachstumskurs. Der Bedarf an Küchen bleibt konstant, sei es durch Renovierungen oder Neubauten. Als Küchenverkäufer im Emsland profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz, der Ihnen langfristige Perspektiven und wirtschaftliche Stabilität bietet. In unsicheren Zeiten ist dies ein entscheidender Vorteil für Ihre berufliche Zukunft.
Attraktive Verdienstmöglichkeiten für Küchenverkäufer im Emsland
Ein Küchenverkäufer im Emsland hat hervorragende Verdienstmöglichkeiten. Die Kombination aus Festgehalt und leistungsbezogenen Provisionen ermöglicht es Ihnen, Ihr Einkommen erheblich zu steigern. Ihre Verkaufsleistung hat direkten Einfluss auf Ihr Einkommen, wodurch Sie die Möglichkeit haben, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und übertreffen.
Arbeiten in einer angenehmen Atmosphäre im Emsland
Als Küchenverkäufer im Emsland arbeiten Sie in einem professionellen und freundlichen Arbeitsumfeld. Küchenstudios und Möbelhäuser im Emsland legen großen Wert auf ein attraktives und einladendes Arbeitsklima. Hier erleben Sie ein modernes Arbeitsumfeld mit hochwertigen Produkten, das Ihre täglichen Aufgaben abwechslungsreich und angenehm gestaltet.
Direkter Kundenkontakt im Emsland
In der Rolle des Küchenverkäufers im Emsland haben Sie die Möglichkeit, direkt mit Kunden zu interagieren und ihre individuellen Wünsche und Anforderungen zu erfüllen. Dies bietet Ihnen die Chance, den Kunden bei der Auswahl ihrer Traumküche zu unterstützen und dabei persönlich zu wachsen. Der direkte Kontakt zu zufriedenen Kunden sorgt für eine besonders erfüllende Berufserfahrung.
Fazit: Küchenverkäufer im Emsland – Ihre Chance auf eine erfolgreiche Karriere
Der Beruf des Küchenverkäufers im Emsland bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Krisensicherheit, hervorragende Verdienstmöglichkeiten, ein angenehmes Arbeitsumfeld und direkten Kundenkontakt. Wenn Sie auf der Suche nach einer stabilen und lukrativen Karriere im Emsland sind, könnte diese Position genau das Richtige für Sie sein.
Besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt, um mehr über diese spannende Karrierechance als Küchenverkäufer im Emsland zu erfahren. Setzen Sie den ersten Schritt in eine erfolgreiche Zukunft und sichern Sie sich Ihre Position in der aufstrebenden Küchenbranche im Emsland!
Jetzt bewerben und durchstarten – Ihr neuer Job als Küchenverkäufer im Emsland wartet auf Sie!
Anzeige