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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Entdecken Sie Ihre Freiheit: Besuchen Sie die Frühlingsmesse bei Rauert Reisemobile!
Frühlingsmesse bei Rauert Reisemobile GmbH
Die Rauert Reisemobile GmbH lädt herzlich zur Frühlingsmesse ein, die am 06. und 07. April 2024 von 10:00 bis 17:00 Uhr in ihrem Standort am Vosskamp 5 in 26655 Westerstede-Moorburg stattfinden wird. Diese Veranstaltung verspricht ein wahres Fest für alle Reiseliebhaber und Freunde des mobilen Lebensstils zu werden.
An diesem Wochenende haben Besucher die Möglichkeit, von großartigen Angeboten zu profitieren. Mit Rabatten von bis zu 10.000 Euro auf Fahrzeuge und 10% auf Zubehör können Sie echte Schnäppchen machen. Mit über 150 Fahrzeugen und Tinyhäusern, die zur Besichtigung bereitstehen, haben Sie die Qual der Wahl.
Neben den Reisemobilen bietet die Messe auch eine Vielzahl von Ausstellern, die Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Camping präsentieren. Von Campingplätzen bis hin zu Zubehör gibt es für jeden Camper etwas zu entdecken.
Verlockende Leckerbissen: Genießen Sie unsere köstlichen Kuchen und Leckereien!
Für Spannung sorgt eine Tombola mit attraktiven Preisen, darunter auch ein Hauptpreis von 500 Euro. Außerdem wird das leibliche Wohl mit einer vielfältigen Auswahl an Köstlichkeiten gesorgt, darunter Kuchen, Eis und herzhafte Speisen.
Auch für die kleinen Gäste ist bestens gesorgt: Kinderschminken, eine Hüpfburg und ein Malwettbewerb garantieren Unterhaltung und Spaß für die ganze Familie.
Ein besonderes Highlight der Frühlingsmesse ist die Zusammenarbeit mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei). Unter dem Motto “Mund auf gegen Blutkrebs” haben Besucher die Möglichkeit, sich am Wochenende typisieren zu lassen und damit potenziell Leben zu retten.
Die Frühlingsmesse bei Rauert Reisemobile GmbH verspricht ein Wochenende voller Erlebnisse, Angebote und Gemeinschaft. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich von der Vielfalt des mobilen Lebens begeistern!
Für weitere Informationen können Sie die offizielle Website besuchen: www.rauert-reisemobile.de.
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Mobiler Escape Room in Leer — kostenlose Termine sind online buchbar
Mobiler Escape Room in der EJS Termine sind online buchbar
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Spannung steigt, das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und die letzten Klassenarbeiten sowie Klausuren stehen unmittelbar bevor. Die Zeit zum Lernen wird knapp und der Druck nimmt zu. Doch keine Sorge, ihr müsst das nicht alleine durchstehen! Wir sind hier, um euch zu unterstützen!
Mit unserer gezielten Nachhilfe, individuellem Coaching und wertvollen Lerntipps möchten wir euch helfen, eure Noten zu verbessern und selbstbewusst in die Prüfungen zu gehen. Egal, ob ihr Unterstützung in Mathematik, Englisch, Deutsch oder einem anderen Fach benötigt, unsere erfahrenen Nachhilfelehrer stehen euch mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Ziel ist es, euch dabei zu helfen, den Stoff zu verstehen, Lücken zu schließen und euch optimal auf eure Prüfungen vorzubereiten. Wir wissen, dass die Zeit begrenzt ist, aber keine Sorge — wir sind flexibel! Selbst während der Ferien könnt ihr unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.
Nutzt die verbleibende Zeit optimal und sichert euch eine erfolgreiche Klausurphase! Vereinbart noch heute einen Termin für eure persönliche Nachhilfestunde bei uns. Gemeinsam schaffen wir das!
Euer Team von Schulfit Nachhilfe & Coaching