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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen: Ihr Schlüs­sel zu krea­ti­vem Mar­ke­ting und digi­ta­ler Exzellenz

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Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen: Ihr Part­ner für krea­ti­ves Mar­ke­ting und star­ke Präsenz

In der heu­ti­gen Welt, in der visu­el­le Ein­drü­cke und digi­ta­le Prä­senz ent­schei­dend für den Erfolg eines Unter­neh­mens sind, ist die Wahl der rich­ti­gen Mar­ke­ting­stra­te­gie von zen­tra­ler Bedeu­tung. Die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen mit Sitz in Leer ver­steht die Her­aus­for­de­run­gen des moder­nen Mark­tes und bie­tet Ihnen maß­ge­schnei­der­te Mar­ke­ting­lö­sun­gen, die Ihr Unter­neh­men her­vor­he­ben. Mit inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gien, krea­ti­ven Kon­zep­ten und umfas­sen­dem Know-how unter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihre Zie­le zu erreichen.

Unse­re umfas­sen­den Leis­tun­gen im Überblick:

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2. Online-Shops: Der Online-Han­del wächst kon­ti­nu­ier­lich, und ein gut gestal­te­ter Online-Shop ist der Schlüs­sel zum Erfolg. Wir ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te E‑Com­mer­ce-Lösun­gen, die den Bedürf­nis­sen Ihrer Kun­den ent­spre­chen und sicher sowie effi­zi­ent arbeiten.

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4. Print­de­sign: Trotz der digi­ta­len Domi­nanz bleibt Print­de­sign wich­tig. Wir erstel­len anspre­chen­de Fly­er, Bro­schü­ren und Pla­ka­te, die Ihre Bot­schaft wir­kungs­voll trans­por­tie­ren und Ihr Unter­neh­men stärken.

5. Logo-Design: Ihr Logo ist das Herz­stück Ihrer Unter­neh­mens­iden­ti­tät. Unse­re Desi­gner ent­wi­ckeln ein indi­vi­du­el­les Logo, das die Essenz Ihres Unter­neh­mens wider­spie­gelt und einen blei­ben­den Ein­druck hinterlässt.

6. Wer­be­mit­tel: Krea­ti­ve Wer­be­mit­tel set­zen Akzen­te und blei­ben im Gedächt­nis Ihrer Kun­den. Wir ent­wi­ckeln inno­va­ti­ve Wer­be­stra­te­gien und pro­du­zie­ren hoch­wer­ti­ge Wer­be­mit­tel, die Ihre Bot­schaft effek­tiv vermitteln.

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Die Wer­be­agen­tur Wes­t­ov­er­le­din­gen setzt auf eine kun­den­ori­en­tier­te Her­an­ge­hens­wei­se. Wir erken­nen die Ein­zig­ar­tig­keit jedes Unter­neh­mens und ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die nicht nur optisch anspre­chend sind, son­dern auch Ihre Geschäfts­zie­le unter­stüt­zen. Unser krea­ti­ves Team kom­bi­niert inno­va­ti­ve Ideen mit tech­ni­schem Know-how, um Ihnen zu hel­fen, sich von der Kon­kur­renz abzuheben.

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Fin­de dei­nen Kalk­hoff-Händ­ler im Ems­land — Trekking-E-Bike

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KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE: Trek­king-E-Bike-Test­sie­ger beein­druckt durch hohe Zula­dung und Robustheit

Im aktu­el­len E‑Bike-Test der Stif­tung Waren­test wur­den elf Trek­king-E-Bikes mit Prei­sen von 2400 bis 3800 Euro auf Herz und Nie­ren geprüft. Im Mit­tel­punkt stand die Fra­ge, wel­che Model­le beson­ders robust, sicher und kom­for­ta­bel auf lan­gen Stre­cken sind. Das KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE steht mit dem Qua­li­täts­ur­teil „GUT“ (1,8) auf dem Sie­ger­trepp­chen. Beson­ders her­vor­ge­ho­ben hat die Stif­tung Waren­test die ange­neh­me Sitz­po­si­ti­on, den kraft­vol­len Motor und die hoch­wer­ti­ge Ver­ar­bei­tung. Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht von 170 Kilo setzt „einen Rekord“ in die­sem Test (Test 05/2024).

 

KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE begeis­tert das Ems­land als Testsieger

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„Seit 1919 bau­en wir bei Kalk­hoff mit gro­ßer Lei­den­schaft Räder mit hoher Zula­dungs­mög­lich­keit. So ermög­li­chen wir Fah­rern ein Maxi­mum an Fle­xi­bi­li­tät – egal ob Kin­der­an­hän­ger, Pack­ta­schen oder Wochen­ein­kauf“, erklärt Sil­via Mar­tin, PR-Mana­ge­rin bei Kalk­hoff. „Wir legen gro­ßen Wert auf Sicher­heit, Zuver­läs­sig­keit und Qua­li­tät, um ein gren­zen­lo­ses und freu­di­ges Fahr­erleb­nis zu gewährleisten.“

 

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Kalk­hoff Fahr­rä­der Ems­land — Fach­händ­ler Papen­burg kaufen

 

Kalk­hoff Bike direkt vom Werk nach Papenburg

Das Beson­de­re: Alle Kom­po­nen­ten funk­tio­nie­ren zuver­läs­sig bei jeder Zula­dung. Bei­spiels­wei­se federt die ver­bau­te Gabel sowohl bei klei­nem als auch bei gro­ßem Gepäck stets gleich­blei­bend kom­for­ta­bel ab. „Wir ver­ste­hen, dass es für vie­le Men­schen wich­tig ist, ihre Ein­käu­fe oder sons­ti­ge Gepäck­stü­cke auf dem Fahr­rad zu trans­por­tie­ren. Unse­re E‑Bikes sind hier­für opti­mal geeig­net und bie­ten eine her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit, fle­xi­bel, umwelt­be­wusst und gesund­heits­för­dernd unter­wegs zu sein, unab­hän­gig vom Alter oder kör­per­li­chen Eigen­schaf­ten unse­rer Kun­den“, sagt Chris­ti­an Bol­ke, Inge­nieur und Lei­ter der Pro­dukt­ent­wick­lung bei Kalkhoff.

Mit einer sol­chen Kom­bi­na­ti­on aus hoher Qua­li­tät, durch­dach­tem Design und maxi­ma­ler Fle­xi­bi­li­tät setzt das Kalk­hoff ENDEAVOUR 7.B ADVANCE neue Maß­stä­be im Bereich der Trek­king-E-Bikes. Es ist die idea­le Wahl für all jene, die ein zuver­läs­si­ges, robus­tes und kom­for­ta­bles E‑Bike suchen, das auch bei hoher Zula­dung kei­ne Kom­pro­mis­se eingeht.

KALKHOFF Fach­händ­ler in Ihrer Nähe

Fach­händ­ler Kalk­hoff — Ems­land, Rhei­der­land, Rhau­der­fehn, Westoverledingen

 

 

Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+

Das Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+ ist ein ech­ter Alles­kön­ner unter den E‑Bikes, der mit sei­ner robus­ten Bau­wei­se und leis­tungs­star­ken Kom­po­nen­ten über­zeugt. Aus­ge­stat­tet mit dem Bosch Per­for­mance CX Smart Sys­tem Antrieb, der beein­dru­cken­de 85 Nm Dreh­mo­ment lie­fert, und einem inte­grier­ten Bosch Power­Tu­be Akku mit 625 Wh, bie­tet das ENTICE 5 EXCITE+ eine her­aus­ra­gen­de Reich­wei­te von bis zu 115 km*.

Leis­tungs­stark und Vielseitig

Die­ses Modell glänzt beson­ders durch sei­ne Viel­sei­tig­keit und das hohe zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht von bis zu 170 kg. Ob auf der Stra­ße oder im Gelän­de, das ENTICE 5 EXCITE+ bewäl­tigt alle Her­aus­for­de­run­gen mit Leich­tig­keit. Die gefe­der­te Feder­ga­bel und Sat­tel­stüt­ze sor­gen für maxi­ma­len Kom­fort und ermög­li­chen ein ange­neh­mes Fahr­ge­fühl, selbst auf unebe­nen Untergründen.

Ver­schie­de­ne Rah­men­for­men für jeden Fahrstil

Die Kalk­hoff Endea­vour Trek­king E‑Bikes sind in ver­schie­de­nen Rah­men­for­men erhält­lich, dar­un­ter Dia­mant, Tra­pez, Wave und Com­fort. Die­se bie­ten jeweils spe­zi­fi­sche Vor­tei­le in Bezug auf Sta­bi­li­tät, Gewicht und Kom­fort, um den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen gerecht zu werden:

  • Dia­mant (DI): Klas­si­sche Her­ren­rah­men für opti­ma­le Sta­bi­li­tät und sport­li­ches Design.
  • Tra­pez (TR): Sport­li­che Vari­an­te mit hoher Rah­men­sta­bi­li­tät und dyna­mi­scher Note.
  • Wave (WA): Tie­fein­stei­ger-Rah­men für maxi­ma­len Kom­fort und siche­re Fahreigenschaften.
  • Com­fort: Wei­ter­ent­wi­ckel­ter Wave-Rah­men ohne Ober­rohr für eine beson­ders auf­rech­te und beque­me Sitz­po­si­ti­on auf lan­gen Trekking-Touren.

 

Per­fekt für lan­ge Tou­ren und all­täg­li­che Fahrten

Die Bosch-Mit­tel­mo­to­ren und ‑Akkus der Kalk­hoff Endea­vour E‑Bikes bie­ten eine aus­ge­zeich­ne­te Reich­wei­te von 80 bis 150 Kilo­me­tern, je nach Motor­va­ri­an­te. Mit unse­rem Reich­wei­ten­rech­ner kannst du dei­ne indi­vi­du­el­le Reich­wei­te ein­fach berech­nen und pla­nen, egal ob für lan­ge Tou­ren oder den täg­li­chen Einsatz.

Das Kalk­hoff ENTICE 5 EXCITE+ ist die idea­le Wahl für Fahr­rad­lieb­ha­ber, die auf der Suche nach einem zuver­läs­si­gen und viel­sei­ti­gen E‑Bike sind, das sowohl im All­tag als auch auf Aben­teu­er­tou­ren über­zeugt. Erlebt unein­ge­schränk­te Mobi­li­tät mit dem Endea­vour 5+ Trek­king-E-Bike: Aus­ge­stat­tet mit dem inno­va­ti­ven Bosch Smart Sys­tem und einem kraft­vol­len 625 Wh Akku, garan­tiert es bis zu 115 km Reich­wei­te. Die Plus-Serie hebt Fle­xi­bi­li­tät auf ein neu­es Level – mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 170 kg und dem robus­ten MIK HD-Trä­ger. Ob Kin­der­sitz oder schwe­re Las­ten, die­ses E‑Bike macht alles mit. Für zusätz­li­che Sicher­heit sorgt das optio­na­le Bosch ABS Paket der Advan­ce Aus­stat­tung. Eure Rei­se kann beginnen!


 

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