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Coronavirus: Neues Maßnahmenpaket

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 ‑als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Emsland/Papenburg
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Kybernetisches Marketing für Mittelständler: Mit intelligenten Systemen und Datenoptimierung zum Erfolg

Ratgeber für Kybernetisches Marketing – Wie mittelständische Unternehmen es nutzen können
Einführung in das kybernetische Marketing
Kybernetisches Marketing ist ein innovativer Ansatz, der Prinzipien der Kybernetik – der Wissenschaft von Steuerung und Kommunikation in komplexen Systemen – auf Marketingstrategien anwendet. Es zielt darauf ab, Prozesse im Marketing kontinuierlich zu beobachten, zu steuern und anzupassen, um die Effizienz und die Zielverwirklichung zu optimieren. Besonders für mittelständische Unternehmen bietet kybernetisches Marketing das Potenzial, dynamische und agile Marketingstrategien zu entwickeln, die in einer zunehmend digitalen und datengestützten Welt konkurrenzfähig bleiben.
1. Die Ziele des kybernetischen Marketings
Bevor ein mittelständisches Unternehmen in kybernetisches Marketing investiert, muss es klare Ziele definieren, die es durch den Einsatz dieser Methode erreichen möchte. Die wichtigsten Ziele sind:
- Zielgerichtete Anpassung der Marketingstrategien: Kybernetisches Marketing ermöglicht es, die Marketingstrategien in Echtzeit anzupassen, basierend auf fortlaufend gesammelten Daten und Feedback. So können Unternehmen dynamisch auf Veränderungen im Markt reagieren.
- Optimierung von Ressourcen und Prozessen: Durch den kontinuierlichen Optimierungsprozess und die Automatisierung von Routineaufgaben können Unternehmen ihre Ressourcen effizienter nutzen und Kosten sparen.
- Verbesserung der Kundenerfahrung: Die kontinuierliche Überwachung der Kundeninteraktionen und das Anpassen der Kommunikation basierend auf deren Verhalten führt zu einer besseren Kundenerfahrung und stärkeren Kundenbindung.
- Messbarkeit und Datenorientierung: Im kybernetischen Marketing stehen Daten im Mittelpunkt. Unternehmen können die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen messen, Feedback einholen und sofort reagieren, um die Performance zu verbessern.
2. Die Grundlagen des kybernetischen Marketings
Um kybernetisches Marketing erfolgreich einzuführen, sind einige grundlegende Prinzipien wichtig:
- Feedback-Mechanismen: Die Grundlage des kybernetischen Ansatzes ist die kontinuierliche Sammlung und Analyse von Feedback. Dies ermöglicht es, schnell auf Veränderungen im Markt oder im Kundenverhalten zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.
- Selbstregulation und Anpassungsfähigkeit: Ähnlich wie in biologischen Systemen strebt das kybernetische Marketing eine ständige Selbstregulation an. Das System ist so gestaltet, dass es sich selbst korrigiert, wenn es von den gewünschten Zielen abweicht. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Marketingaktivitäten.
- Datengetriebenes Marketing: Kybernetisches Marketing basiert auf der Sammlung und Auswertung von großen Mengen an Daten, die aus verschiedenen Quellen stammen, z. B. Website-Analysen, Social Media, CRM-Systeme oder Transaktionsdaten. Diese Daten helfen, Muster zu erkennen und Marketingaktivitäten gezielt zu steuern.
- Automatisierung und intelligente Algorithmen: Automatisierte Systeme, die durch KI-Algorithmen unterstützt werden, helfen dabei, Marketingkampagnen und Kundeninteraktionen zu steuern und zu optimieren. Diese Automatisierung spart Zeit und sorgt für eine konstante, datenbasierte Weiterentwicklung der Strategie.
3. Wie ein mittelständisches Unternehmen kybernetisches Marketing umsetzen kann
Für ein mittelständisches Unternehmen gibt es mehrere Schritte, um kybernetisches Marketing in die Praxis umzusetzen:
3.1 Analyse der aktuellen Situation
Bevor mit der Umsetzung begonnen wird, sollte das Unternehmen die eigene Ausgangslage analysieren. Welche Marketingprozesse laufen bereits und welche Daten werden momentan gesammelt? Die Analyse der vorhandenen Infrastruktur, der Tools und der Datenquellen ist wichtig, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
3.2 Einführung von Systemen zur Datensammlung
Ein wichtiger Schritt im kybernetischen Marketing ist die Einführung von Systemen zur kontinuierlichen Datensammlung. Dies kann durch Tools wie Webanalyse-Software (z. B. Google Analytics), CRM-Systeme, Social-Media-Analysetools und E‑Mail-Marketing-Plattformen geschehen. Die gesammelten Daten sollten in einer zentralen Datenbank gebündelt werden, sodass sie schnell und effizient analysiert werden können.
3.3 Feedback-Loops integrieren
Das Unternehmen sollte in seinen Marketingaktivitäten Feedback-Loops einbauen. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse jeder Kampagne oder Maßnahme regelmäßig überwacht und analysiert werden. Wird zum Beispiel eine Online-Werbung geschaltet, sollte kontinuierlich überprüft werden, wie gut sie bei der Zielgruppe ankommt und ob sie den gewünschten Erfolg erzielt. Basierend auf diesen Daten können Anpassungen vorgenommen werden.
3.4 Nutzung von Automatisierungstools
Mittelständische Unternehmen können von Automatisierungstools profitieren, die repetitive Aufgaben übernehmen. E‑Mail-Marketing-Automatisierungen, Social-Media-Planung und ‑Automatisierung sowie Chatbots zur Kundeninteraktion sind Beispiele für Tools, die Prozesse effizienter gestalten. Diese Tools können durch KI-Algorithmen optimiert werden, sodass sie selbstständig die besten Maßnahmen zur Zielverwirklichung wählen.
3.5 Iterative Optimierung
Kybernetisches Marketing ist ein fortlaufender Prozess der Verbesserung. Nach jeder durchgeführten Kampagne oder Maßnahme sollten Unternehmen das Feedback auswerten und den nächsten Schritt planen. Auf diese Weise wird der Marketingprozess stetig verbessert, bis die gewünschten Ergebnisse erreicht sind. Dabei können A/B‑Tests und andere Optimierungsmethoden helfen, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu steigern.
3.6 Agilität bewahren
Ein mittelständisches Unternehmen muss bereit sein, schnell auf Veränderungen im Markt oder im Verhalten der Kunden zu reagieren. Ein kybernetisches Marketing-System erlaubt es, flexibel zu bleiben und schnell neue Ziele zu setzen oder bestehende Ziele zu justieren. Durch diese Agilität kann das Unternehmen auf Herausforderungen und Chancen im Markt schneller reagieren.
3.7 Schulung und Weiterentwicklung des Teams
Ein entscheidender Aspekt der Implementierung von kybernetischem Marketing ist die Schulung der Mitarbeiter. Marketing-Teams müssen mit den neuen Tools, Systemen und Arbeitsweisen vertraut gemacht werden, um das volle Potenzial der Datenanalyse, der Automatisierung und der kontinuierlichen Verbesserung auszuschöpfen. Hierzu können interne Trainings sowie externe Workshops und Seminare genutzt werden.
3.8 Erfolgskontrolle und kontinuierliche Anpassung
Am Ende jedes Zyklus sollte eine gründliche Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Welche Marketingaktivitäten waren erfolgreich? Welche Anpassungen sind notwendig? Dieses „Learning by Doing“ ist ein integraler Bestandteil des kybernetischen Marketingansatzes. Das Ziel ist es, in jeder neuen Phase bessere Ergebnisse zu erzielen.
4. Fazit: Kybernetisches Marketing als Chance für mittelständische Unternehmen
Kybernetisches Marketing stellt für mittelständische Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit dar, ihre Marketingstrategien auf eine neue Ebene zu heben. Durch die Integration von Datensammlung, Feedback-Mechanismen und Automatisierung können Unternehmen nicht nur ihre Marketingprozesse optimieren, sondern auch die Kundenerfahrung kontinuierlich verbessern und flexibel auf Veränderungen im Markt reagieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt dabei in einer agilen Herangehensweise, der kontinuierlichen Analyse von Ergebnissen und der Fähigkeit zur schnellen Anpassung.
Durch eine konsequente Umsetzung der Prinzipien des kybernetischen Marketings können mittelständische Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und langfristig erfolgreich im digitalen Zeitalter agieren.