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Land kauft 34 neue Züge für den Regio­nal­ver­kehr in Niedersachsen

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Alt­hus­mann: Größ­te Inves­ti­ti­on in Nie­der­sach­sens Schie­nen­ver­kehr — 760 Mil­lio­nen Euro für moder­ne Mobi­li­tät und Klimaschutz

Nie­der­sach­sen soll ins­ge­samt 34 neue elek­tri­sche Dop­pel­stock­trieb­zü­ge für das soge­nann­te Express­kreuz Bremen/Niedersachsen (EBN) erhal­ten, das Bre­men, Han­no­ver, Olden­burg, Wil­helms­ha­ven, Nord­deich-Mole, Osna­brück und Bre­mer­ha­ven mit­ein­an­der ver­bin­det. Die Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft Nie­der­sach­sen (LNVG) beab­sich­tigt, den ins­ge­samt rund 760 Mil­lio­nen Euro umfas­sen­den Auf­trag an den Kon­zern Als­tom zu ver­ge­ben. Ab Dezem­ber 2024 sol­len die Züge zum Ein­satz kommen.

Finan­ziert wer­den die Züge mit 420 Mil­lio­nen Euro aus För­der­mit­teln des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums für den Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr (SPNV). Nie­der­sach­sens Ver­kehrs­mi­nis­ter Dr. Bernd Alt­hus­mann: „So vie­le neue Züge hat Nie­der­sach­sen noch nie auf einen Schlag bestellt. Die­se Inves­ti­ti­on aus Mit­teln des Lan­des setzt ein deut­li­ches Zei­chen: Wir wol­len den Bahn­ver­kehr wei­ter stär­ken. Wir set­zen auf moder­ne bar­rie­re­freie Mobi­li­tät und Kli­ma­schutz.” Nie­der­sach­sen hat seit 1997 einen lan­des­ei­ge­nen Pool für den Schie­nen­nah­ver­kehr mit inzwi­schen 385 Fahr­zeu­gen auf­ge­baut. Mit einem Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men von rund einer Mil­li­ar­de Euro ist es der größ­te Pool unter den Bun­des­län­dern. „Damit stär­ken wir den Wett­be­werb und sor­gen für qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­kehrs­an­ge­bo­te auf Nie­der­sach­sens Schie­nen”, sagt Althusmann.

Die 34 neu­ar­ti­gen Dop­pel­stock­zü­ge bestehen aus vier Fahr­zeug­ein­hei­ten — jeweils zwei Steu­er­wa­gen und zwei Mit­tel­wa­gen. Zusätz­lich wer­den 18 wei­te­re Mit­tel­wa­gen bestellt, um die Züge je nach Fahr­gast­auf­kom­men auf bis zu sechs Ein­hei­ten zu ver­län­gern. Ins­ge­samt wer­den somit 154 Fahr­zeug­ein­hei­ten (68 Steu­er­wa­gen und 86 Mit­tel­wa­gen) beschafft. Alt­hus­mann: „Der von der LNVG in einem stren­gen Wett­be­werbs­ver­fah­ren aus­ge­schrie­be­ne Auf­trag für Bau und Instand­hal­tung der Fahr­zeu­ge soll an das Unter­neh­men Als­tom gehen. Damit ist die Beschaf­fung der Züge nicht nur eine gute Nach­richt für Fahr­gäs­te, Mobi­li­tät und Kli­ma in Nie­der­sach­sen, son­dern auch für unse­ren Indus­trie­stand­ort und die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer am Stand­ort Salzgitter.”

Lei­ses­te Züge Deutschlands

Die Fahr­gäs­te kön­nen sich dabei über mehr Kom­fort freu­en: Erst­mals in Nie­der­sach­sen und Bre­men wer­den Dop­pel­stock­trieb­zü­ge stu­fen­freie Ein­stie­ge haben und bar­rie­re­frei zu betre­ten sein. Car­men Schwabl, Spre­che­rin der LNVG-Geschäfts­füh­rung, nennt eine wei­te­re Neue­rung: „Wir haben von Als­tom ver­langt, die lei­ses­ten Regio­nal­zü­ge Deutsch­lands für uns zu ent­wi­ckeln. Die gerin­gen Geräu­sche der Fahr­zeu­ge wer­den neue Maß­stä­be setzen.”

Im zu ver­ge­ben­den Gesamt­pa­ket, das ein Volu­men von mehr als 760 Mil­lio­nen Euro hat, sind auch die Instand­hal­tung der Fahr­zeu­ge für 30 Jah­re und der Neu­bau einer Werk­statt aus wei­te­ren Mit­teln der LNVG ent­hal­ten. Das Express­kreuz Bremen/Niedersachsen umfasst die zwei­stünd­lich fah­ren­den Lini­en RE 1 Han­no­ver-Bre­men-Olden­burg-Nord­deich Mole; RE 1 Han­no­ver-Bre­men-Olden­burg-Wil­helms­ha­ven und RE 8 Bre­mer­ha­ven-Bre­men-Han­no­ver. Die Lini­en RE 1 und RE 8 ergän­zen sich zwi­schen Han­no­ver und Bre­men zum Stun­den­takt. Die Linie RE 9 Bre­mer­ha­ven-Bre­men-Osna­brück fährt zwi­schen Osna­brück und Bre­men im Stun­den­takt und wird zwei­stünd­lich nach Bre­mer­ha­ven ver­län­gert. Hier ergänzt sie sich mit der Linie RE 8 zum Stun­den­takt. Ergän­zend ver­keh­ren ein­zel­ne Ver­stär­kerleis­tun­gen zwi­schen Han­no­ver und Bremen. 

LNVG-Geschäfts­füh­re­rin Schwabl: „Die neu­en Züge kön­nen sehr schnell gekup­pelt und ent­kup­pelt wer­den. Des­halb kön­nen wir den RE 1 aus Han­no­ver künf­tig in Olden­burg tei­len. Ein Teil fährt wei­ter nach Nord­deich-Mole, ein Teil nach Wil­helms­ha­ven.” In der Gegen­rich­tung wer­den bei­de Zug­tei­le in Olden­burg zusam­men­ge­kup­pelt. Schwabl: „Nach lan­ger Zeit ent­steht so wie­der eine regel­mä­ßi­ge Direkt­ver­bin­dung im Zwei­stun­den­takt zwi­schen Wil­helms­ha­ven und Han­no­ver. Das Express­kreuz Bremen/Niedersachsen wird damit noch attrak­ti­ver für Fahr­gäs­te.” Minis­ter Alt­hus­mann hebt beson­ders die Ver­bes­se­run­gen für die Küs­ten­re­gi­on her­vor: „Die Nord­see­küs­te ist bun­des­weit eine der Pre­mi­um-Desti­na­tio­nen im Tou­ris­mus. Die neu­en kom­for­ta­blen und in wei­ten Tei­len bar­rie­re­frei­en Züge sowie die Direkt-Anbin­dung aus Han­no­ver nach Wil­helms­ha­ven bedeu­ten einen Quan­ten­sprung für die Erreich­bar­keit der Regi­on und für Tou­ris­mus­gäs­te aus ganz Deutschland.”

Mehr Kom­fort und Barrierefreiheit

Die LNVG hat dem Her­stel­ler hohe Stan­dards vor­ge­ge­ben. Dazu gehö­ren unter ande­rem Berei­che für mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Men­schen, kom­for­ta­ble Sitz­ab­stän­de, groß­zü­gi­ge Mehr­zweck­be­rei­che und Fahr­rad­be­rei­che, die je nach Jah­res­zeit ver­grö­ßert oder ver­klei­nert wer­den kön­nen sowie hohe Kapa­zi­tä­ten für Gepäck. Im Ober­stock ent­steht mehr nutz­ba­rer Platz für die Fahr­gäs­te, weil die Züge nach neu­en euro­päi­schen Vor­schrif­ten für die Außen­ma­ße gebaut wer­den, das so genann­te Licht­raum­pro­fil DE 3.

Schwabl: „Die EBN-Fahr­zeu­ge wer­den die ers­ten Neu­bau­fahr­zeu­ge in Deutsch­land sein, die das euro­päi­sche Licht­raum­pro­fil DE3 voll­stän­dig aus­nut­zen. Damit erge­ben sich im Ober­stock mehr Kopf- und Schul­ter­frei­heit. Das ist eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung für die Fahrgäste.“Die EBN-Fahr­zeu­ge ver­fü­gen über WLAN und Video­über­wa­chung. Auf die Fahr­gast­in­for­ma­ti­on wird gro­ßer Wert gelegt. So wer­den Dis­plays außen am Zug anzei­gen, wie vie­le freie Sitz­plät­ze es in den jewei­li­gen Wagen gibt. Rei­sen­de wer­den die­se Daten vor Rei­se­an­tritt auch über eine App abru­fen kön­nen. Außer­dem gibt es innen dyna­mi­sche Anzei­gen für die Fahr­gast­in­for­ma­ti­on mit Zug­lauf, Echt­zeit­in­for­ma­ti­on und Anschluss­ver­bin­dun­gen auf den Unterwegsbahnhöfen.

Mehr Platz

2024 gehen zunächst 33 neue Trieb­zü­ge an den Start. Auf den Lini­en RE 8 und RE 9 wird es dann 15 bis 20 Pro­zent mehr Sitz­plät­ze geben. LNVG-Geschäfts­füh­re­rin Schwabl betont: „Wir wol­len die Platz­an­zahl auch auf der nach­fra­ge­star­ken Linie RE 1 zwi­schen Han­no­ver und Olden­burg stei­gern. Vor­aus­sicht­lich ab 2028 kom­men wei­te­re Wagen für das Netz dazu. Gegen­über heu­te wird die Platz­zahl der Linie RE1 dann etwa ein Vier­tel höher lie­gen. Schnel­ler geht es nicht, weil vor­her zum Bei­spiel Bahn­stei­ge auf der Linie ver­län­gert und Signa­le ange­passt wer­den müs­sen.” Ein 34. Dop­pel­stock­zug steht dem Her­stel­ler zunächst zur Ver­fü­gung, um die Zulas­sung für das euro­päi­sche Zug­si­che­rungs­sys­tem ETCS (Euro­pean Train Con­trol Sys­tem) zu ermög­li­chen, das in den kom­men­den Jah­ren ein­ge­führt wird.

 Als­tom betreut Fahr­zeu­ge 30 Jah­re lang

Vom Her­stel­ler der Trieb­zü­ge bekommt die LNVG ein Kom­plett­pa­ket: Als­tom baut die Züge und ist gleich­zei­tig 30 Jah­re für deren Instand­hal­tung ver­ant­wort­lich. Eben­so muss Als­tom über 30 Jah­re für Ersatz­tei­le sor­gen, selbst, wenn dafür Tei­le nach­ge­fer­tigt wer­den müs­sen. Die­se Ver­trags­ge­stal­tung bedeu­te mehr Ver­läss­lich­keit für die Fahr­gäs­te, so Schwabl: „Der Her­stel­ler garan­tiert uns, dass immer genü­gend Fahr­zeu­ge zur Ver­fü­gung ste­hen, um wie geplant zu fahren.”

Die Werk­statt, die Als­tom baut, wird eine hoch­mo­der­ne Anla­ge, beson­ders mit Blick auf Umwelt­schutz und Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Die LNVG hat dabei auch beson­ders stren­ge Vor­ga­ben für den Lärm­schutz gemacht. Arbei­ten, die mit Lärm ver­bun­den sind, dür­fen nur in der Werk­statt­hal­le statt­fin­den. Ran­giert wird nicht mit einer Die­sel­lok, son­dern mit einem elek­trisch ange­trie­be­nen Ran­gier­ge­rät. Die Gleis­an­la­gen sol­len so gebaut wer­den, dass etwa bei Wei­chen und Bögen das Kur­ven­quiet­schen ver­mie­den wird. Die Grund­stücks­aus­wahl lag eben­falls in der Ver­ant­wor­tung von Als­tom. Das Unter­neh­men hat sich für eine Flä­che in Bre­men ent­schie­den. Die Plä­ne für das Are­al im Bereich Inlandshafen/Reitbrake wer­den von den Bre­mer Behör­den geprüft werden.

Wel­ches Bahn­un­ter­neh­men die neu­en Züge auf dem Express­kreuz betrei­ben wird, wird in einer wei­te­ren euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung geklärt. Betrieb und Instand­hal­tung der Züge zu tren­nen, wer­de Vor­tei­le brin­gen, betont Schwabl: „Der Her­stel­ler kennt die Züge am bes­ten. Er ist für die kom­plet­ten 30 Jah­re Lebens­dau­er für die Tech­nik ver­ant­wort­lich. Das Bahn­un­ter­neh­men, das fährt, kann sich auf die Fahr­gäs­te und den Betrieb konzentrieren.”

Der Zuschlag an Als­tom wird wirk­sam, wenn bis zum 8. März 2021 kein unter­le­ge­ner Bie­ter gegen die Ent­schei­dung vorgeht.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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