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Energycoop stellt Lieferung ein
Der Energieanbieter energycoop eG aus Osnabrück ist insolvent. Wie das Amtsgericht Osnabrück bekanntgegeben hat, wurde am 4. April ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zeitgleich wurde die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas eingestellt. Der Marktwächter Energie erklärt, was Kunden jetzt wissen müssen.
Was bedeutet der Lieferstopp für die Kunden von energycoop?
Wer bisher von energycoop mit Strom oder Gas versorgt wurde, fällt nun automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Das bedeutet, die Kunden werden weiter beliefert, jedoch vom örtlichen Grundversorger. Niemand muss also fürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen.
Allerdings ist es rechtlich nicht ganz eindeutig, ob mit dem Ende der Belieferung auch zugleich die bestehenden Verträge enden. Kunden sollten ihre Verträge daher vorsorglich kündigen.
Außerdem wichtig: Alle Zahlungen an energycoop, zum Beispiel durch Daueraufträge, sollten umgehend gestoppt werden. Zudem sollten Kunden den Stand ihres Strom- oder Gaszählers ablesen, dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen und am besten per Foto dokumentieren.
Nach eigenen Angaben hatte der Anbieter zuletzt rund 45.000 Kunden.
Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für Kunden, die noch Geld von energycoop bekommen?
In den vergangenen Monaten haben sich viele Kunden beim Marktwächter Energie für Niedersachsenbeschwert, da energycoop auf Rechnungen ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt hat. Mit dem Insolvenzantrag wird es jetzt leider nicht einfacher, diese Ansprüche durchzusetzen: Zwar können Verbraucher ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, die Erfahrung mit früheren Firmenpleiten zeigt jedoch, dass Kunden am Ende oft nur einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zurückerhalten. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Wegen der anhaltenden Beschwerden über energycoop hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen Anfang des Jahres abgemahnt. Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden laufende Gerichtsverfahren jedoch unterbrochen. Eine Übermittlung von Unterlagen an den Marktwächter Energie zur Unterstützung bei einer Verbandsklage ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.
Wie können Kunden ihre Forderungen anmelden?
Die Forderungen müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Dies ist allerdings noch nicht während des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sondern erst später, im eigentlich Verfahren, möglich. Betroffene Verbraucher sollten mit ihrer Meldung also unbedingt noch warten – verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.
Mehr Infos zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens und zur Anmeldung von Forderungen finden Sie hier.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Neuwahlen im Gemeindeelternrat: Daniela Pruin als Vorsitzende gewählt
Neue Vorsitzende des Gemeindeelternrates gewählt
Für die kommenden Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 fanden in der Gemeinde Westoverledingen Neuwahlen des Gemeindeelternrates statt. Bei diesen Wahlen wurde Frau Daniela Pruin aus Ihren zur neuen Vorsitzenden des Gemeindeelternrates gewählt. Es wird vorgeschlagen, dass sie als stimmberechtigtes Mitglied für den Schulausschuss der Gemeinde Westoverledingen benannt wird.
Die bisherige Vorsitzende des Gemeindeelternrates, Helen Hornstein, die dieses Amt vier Jahre lang innehatte, stand nicht zur Wiederwahl als Vorsitzende zur Verfügung. Die Gemeinde Westoverledingen bedankte sich für die gute Zusammenarbeit während ihrer Amtszeit.
Hier sind die Ergebnisse der Wahlen:
- Vorsitzende des Gemeindeelternrates: Daniela Pruin, Grundschule Ihren
- Stellvertretender Vorsitzender des Gemeindeelternrates: Helen Hornstein, Grundschule Steenfelde/Großwolde
Zusätzlich wurde Daniela Pruin als weiteres Mitglied in den kommunalen Schulausschuss der Gemeinde Westoverledingen gewählt, während Helen Hornstein als stellvertretendes Mitglied fungiert.
Die Gemeinde Westoverledingen gratuliert Frau Daniela Pruin herzlich zu ihrer neuen Position und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Gemeindeelternrat sowie im Schulausschuss.
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